Förderprogramm · Land Schleswig-Holstein

EFRE Schleswig-Holstein 2021-2027

272 Mio. EUR für Innovation, Klimaschutz und Regionalentwicklung in Schleswig-Holstein — über IB.SH und WTSH erreichbar.

Das EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021-2027 ist das Operationelle Programm des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Es bündelt rund 272 Mio. EUR EU-Mittel in drei Prioritätsachsen: Achse 1 (PO 1) fördert Innovation, Forschung, Digitalisierung und KMU-Wettbewerbsfähigkeit mit ca. 168 Mio. EUR. Achse 2 (PO 2) finanziert Klimaschutz, Energiewende und Kreislaufwirtschaft mit ca. 78 Mio. EUR. Achse 3 (PO 5) unterstützt integrierte territoriale Entwicklung mit ca. 16 Mio. EUR. Förderaufrufe erscheinen zeitlich begrenzt — konkrete Konditionen (Förderquote, Frist, Zielgruppe) stehen im jeweiligen Aufrufdokument. Die Umsetzung erfolgt über die IB.SH (allgemeine Wirtschaftsförderung) und die WTSH (Innovations- und Technologietransfer-Linien) als Bewilligungsstellen.

FördergeberLand Schleswig-Holstein (EU-Verwaltungsbehörde: zuständiges Wirtschaftsressort der Landesregierung SH)
DurchführungIB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) und WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH) als zwischengeschaltete Stellen (Intermediate Bodies)
ZielgruppeKMU, Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Konsortien und Vereine mit Sitz oder Wirkort in Schleswig-Holstein — je nach Aufruf unterschiedlich eingeschränkt
FörderartZuschuss
Förderhöhe50.000 EUR bis 5.000.000 EUR je Vorhaben (laut Programmregeln; aufrufspezifische Höchstbeträge können abweichen)
FördersatzKMU bis zu 60 %; Großunternehmen bis zu 40 %; Kommunen/Forschung bis zu 40 % — Aufschläge von je 10 % für KMU-Status, Innovation oder Klima/Energie möglich; konkrete Quote je Aufruf prüfen
FristAufrufbezogen — aktuelle Fristen auf schleswig-holstein.de/efre-programm, ib-sh.de und wtsh.de; Förderperiode läuft bis 31.12.2027, Mittelverausgabung bis spätestens 31.12.2029 (n+3-Regel)
Dauer12 bis 60 Monate je Vorhaben (laut Programmregeln)
BeihilferahmenAufrufbezogen: AGVO (VO (EU) Nr. 651/2014) einzelner Artikel (z. B. Art. 14 Regionalbeihilfen nur in GRW-C-Fördergebieten, Art. 17 KMU-Investitionen, Art. 25 F&E, Art. 28 Innovation KMU, Art. 36 Umweltschutz, Art. 38 Energieeffizienz, Art. 41 Erneuerbare Energien) oder De-minimis VO (EU) 2023/2831 (Cap 300.000 EUR/3 Jahre) — je Aufruf-Steckbrief prüfen

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Voraussetzungen

  • Sitz oder nachweislicher Wirkort des Vorhabens in Schleswig-Holstein (EFRE-Wirkort-Prinzip gemäß VO (EU) 2021/1060 Art. 63)
  • Zugehörigkeit zum im Aufruf definierten antragsberechtigten Personenkreis (KMU, Großunternehmen, Hochschule, Kommune o. a. — je Aufruf verschieden)
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Beauftragung, Vertragsabschluss und Investition erst nach Bewilligungsbescheid (AGVO Art. 6 Anreizeffekt; ANBest-P LHO SH)
  • Unternehmen darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von AGVO Art. 2 Nr. 18 sein (bei unternehmensrelevanten Aufrufen)
  • Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss (AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a)
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens (Eigenanteil + Förderung + ggf. Drittmittel) zum Antragszeitpunkt nachweislich gesichert; Bonitätsnachweise erforderlich
  • Indikatorenplan mit Baseline, Zielwerten und Erhebungsmethode für mindestens einen Output- und einen Ergebnisindikator gemäß Indikatorsystem des EFRE-Programms SH (VO (EU) 2021/1060 Art. 16, 22; Anhang I VO (EU) 2021/1058)
  • Beihilferechtliche Einbettung (AGVO-Artikel oder De-minimis) korrekt dokumentiert; Kumulierungsregeln eingehalten
  • DNSH-Selbstprüfung je der sechs EU-Umweltziele vorhanden; bei langlebigen Investitionen Klimaresilienzprüfung; bei energierelevanten Vorhaben 'Energy Efficiency First'-Nachweis (VO (EU) 2021/1060 Art. 9 Abs. 4, Art. 73 Abs. 2 lit. j)
  • Akzeptanz der EU-Publizitätspflichten: EU-Emblem mit Schriftzug 'Kofinanziert von der Europäischen Union', Hinweis auf EFRE, Website-Hinweis, ggf. Schild am Vorhabensort (VO (EU) 2021/1060 Art. 47-50)
  • Kein Antrag auf Mittel aus dem Just Transition Fund (JTF) in SH — Schleswig-Holstein hat keine JTF-Gebietskulisse
  • Keine Doppelfinanzierung: dieselben Kosten nicht parallel aus EFRE SH und einem anderen EU- oder Bundesprogramm (VO (EU) 2021/1060 Art. 63 Abs. 9)

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Kosten für Projektmitarbeitende und Projektleitung, die direkt im geförderten Vorhaben eingesetzt werden
  • Sachkosten: Materialien, Geräte, Software, Mieten, Reisen und andere direkte Projektausgaben
  • Investitionskosten: Erwerb oder Herstellung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern (Maschinen, Gebäude, IT-Hardware)
  • Beratungskosten: externe Beratungsdienstleistungen, Gutachten und Studien mit direktem Vorhabensbezug
  • Sonstige direkt projektbezogene Kosten: Publikationskosten, Öffentlichkeitsarbeit und weitere nicht anderweitig zuordenbare Ausgaben
  • Vereinfachte Kostenoptionen gemäß CPR Art. 53 ff. (Pauschalen, Standardeinheitskosten) — je Aufruf prüfen, welche Pauschalen gelten

Typische Stolperfallen

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Jede Beauftragung, jeder Vertragsabschluss und jede Investition vor dem Bewilligungsbescheid führt zum Förderausschluss oder zur vollständigen Rückforderung. Unverbindliche Angebotsanfragen und Planungsschritte sind unschädlich.

Falsche Bewilligungsstelle adressiert

IB.SH und WTSH verwalten unterschiedliche Förderlinien. Innovations- und Technologietransfer-Themen liegen i. d. R. bei der WTSH, allgemeine Wirtschafts- und Investitionsförderung bei der IB.SH. Vor Antragstellung die zuständige Bewilligungsstelle im Aufrufdokument prüfen.

Aufrufstichtag verpasst

EFRE-Aufrufe haben harte Einreichfristen. Nach Fristende ist eine Antragstellung für diese Runde nicht mehr möglich. Aktuelle Fristen regelmäßig auf schleswig-holstein.de/efre-programm, ib-sh.de und wtsh.de prüfen.

Wirkungsindikatoren fehlen oder sind unrealistisch

Fehlt der Indikatorenplan mit Baseline, Zielwerten und Erhebungsmethode, wird der Antrag abgewertet oder abgelehnt. Nicht erreichte Zielwerte ohne Begründung können zu Finanzkorrekturen führen. Indikatoren frühzeitig im Antrag definieren.

Doppelfinanzierung der gleichen Kosten

Dieselben Kosten dürfen nicht gleichzeitig aus EFRE SH und einem anderen EU-Fonds (ESF+, Horizon Europe, LIFE, EMFAF, ELER) oder einem Bundes- oder Landesprogramm finanziert werden. Bei EFRE+GRW im Landesprogramm Wirtschaft ist eine eindeutige Kostenzuordnung je Mittelquelle Pflicht.

EU-Publizitätspflicht missachtet

EU-Emblem mit Schriftzug 'Kofinanziert von der Europäischen Union' und EFRE-Hinweis müssen in Kommunikation, Website und ggf. am Vorhabensort sichtbar geführt werden. Verstöße können zu Finanzkorrekturen von 2–25 % des Zuschusses führen.

JTF-Annahme für Schleswig-Holstein

SH hat keinen JTF-Anteil im EFRE-Programm 2021-2027. Anträge mit 'gerechtem Übergang'-Bezug sind in SH nicht über JTF förderfähig — nur über reguläre EFRE-Aufrufe (PO 1 oder PO 2).

Wirkort außerhalb Schleswig-Holsteins

Bundesweit tätige Antragsteller ohne konkreten schleswig-holsteinischen Wirkortbezug sind nicht förderfähig. Der SH-Bezug muss im Antrag nachgewiesen werden.

Antragsprozess

  1. 11 — Aufruf identifizieren. Passenden Förderaufruf auf schleswig-holstein.de/efre-programm, ib-sh.de oder wtsh.de recherchieren. Zuständige Bewilligungsstelle (IB.SH oder WTSH), Prioritätsachse (PO 1 Innovation / PO 2 Klima / PO 5 Territoriale Entwicklung), Antragsfrist und Zielgruppe im Aufrufdokument prüfen.
  2. 22 — Vorabberatung. Direkten Kontakt mit der zuständigen Bewilligungsstelle aufnehmen: IB.SH unter Tel. +49 431 9905-0 oder WTSH über das LPW-Portal. Vorhaben skizzieren, Politikziel-Passung prüfen, beihilferechtliche Einbettung vorab klären.
  3. 33 — Skizze einreichen (Stufe 1). Bei wettbewerblichen Aufrufen: Interessenbekundung oder Skizze im Online-Portal der zuständigen Bewilligungsstelle innerhalb der Aufruffrist einreichen. Inhalt: Vorhabenidee, Politikziel-Beitrag, Finanzplan-Überblick, Konsortialpartner.
  4. 44 — Vollantrag (Stufe 2) einreichen. Nach positiver Skizzen-Bewertung und Aufforderung zur Vollantragstellung: Vollständige Vorhabenbeschreibung, Indikatorenplan, Kosten- und Finanzierungsplan, Selbsterklärungen (KMU-Status, De-minimis, DNSH, Doppelförderung), Bonitätsnachweise, Publizitätskonzept und ggf. Konsortialvereinbarung im Portal einreichen.
  5. 55 — Prüfung und Bewilligung. IB.SH bzw. WTSH prüfen den Antrag auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit und Politikziel-Beitrag. Bei positivem Bescheid wird der Bewilligungsbescheid erteilt. Erst danach darf das Vorhaben beginnen.
  6. 66 — Vorhabendurchführung. Vorhaben entsprechend Bewilligungsbescheid durchführen. Laufende Pflichten: Indikatoren erheben, EU-Publizitätspflichten umsetzen, Belege lückenlos sammeln, Auftragsvergaben nach UVgO/VgV/VOB dokumentieren (Vergabegesetz SH bei kommunalen Antragstellern beachten).
  7. 77 — Verwendungsnachweis. Sachbericht, Indikatorenbilanz, vollständige Belegliste mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen, Vergabevermerke und Publizitätsnachweise bei der Bewilligungsstelle einreichen. Alle Belege danach mindestens 5 Jahre nach Programmschluss aufbewahren (CPR Art. 82).

Wie upsmart hilft

upsmart matcht dein Vorhaben gegen alle offenen EFRE-SH-Aufrufe und leitet dich zur richtigen Bewilligungsstelle (IB.SH oder WTSH). De-minimis-Kumulierung und AGVO-Artikel-Zuordnung prüft die KI automatisch; Aufruf-Stichtage trackt das System bis zum Einreichdatum. Erfolgsbasiert — kein Honorar vorab.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

EFRE SH ist grundsätzlich kombinierbar mit Bundesprogrammen (z. B. ZIM des BMWK, KfW-Darlehen) und EU-Programmen (z. B. Horizon Europe) — bei klarer Abgrenzung der Kostenpositionen und ohne Doppelfinanzierung derselben Kosten. Im Landesprogramm Wirtschaft (LPW) werden EFRE- und GRW-Mittel teilweise gebündelt über die IB.SH verwaltet; eine eindeutige Kostenzuordnung je Mittelquelle ist dabei zwingend. AGVO Art. 14 (Regionalbeihilfen) ist in SH nur in den GRW-C-Fördergebieten anwendbar — Gebietskulisse vorab prüfen.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, EFRE-Förderung in Schleswig-Holstein zu beantragen?

Förderberechtigt sind KMU, Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und Konsortien — mit Sitz oder Wirkort in Schleswig-Holstein. Der konkrete Personenkreis unterscheidet sich je Aufruf. Einige Aufrufe sind auf KMU beschränkt, andere stehen allen Unternehmensgrößen offen.

Wie hoch ist die Förderung beim EFRE Schleswig-Holstein?

Die Förderung liegt je Vorhaben zwischen 50.000 EUR und 5.000.000 EUR. KMU erhalten bis zu 60 % Förderquote, Großunternehmen und Kommunen bis zu 40 %. Aufschläge von je 10 % sind für KMU-Status, Innovationsbezug oder Klima-/Energiebezug möglich. Die genaue Förderquote steht im jeweiligen Aufrufdokument.

Wie beantrage ich EFRE-Förderung in Schleswig-Holstein?

Zuerst den passenden Aufruf auf schleswig-holstein.de/efre-programm, ib-sh.de oder wtsh.de identifizieren. Bei wettbewerblichen Aufrufen folgt eine zweistufige Einreichung: Skizze, dann Vollantrag im Online-Portal der zuständigen Bewilligungsstelle (IB.SH für allgemeine Wirtschaftsförderung, WTSH für Innovation und Technologietransfer). Vorhaben erst nach Bewilligungsbescheid beginnen.

Welche Kosten sind beim EFRE SH förderfähig?

Förderfähig sind Personalkosten, Sachkosten, Investitionskosten, Beratungskosten und sonstige direkte Projektausgaben. Je Aufruf können vereinfachte Kostenoptionen (Pauschalen, Standardeinheitskosten) nach CPR Art. 53 ff. gelten — im Aufrufdokument nachlesen. Dieselben Kosten dürfen nicht gleichzeitig aus einem anderen EU- oder Bundesprogramm finanziert werden.

Hat Schleswig-Holstein einen JTF-Anteil im EFRE-Programm?

Nein. Schleswig-Holstein hat keine JTF-Gebietskulisse (kein Territorialer Plan für einen gerechten Übergang). Der Just Transition Fund ist in Deutschland auf die Kohleausstiegsregionen in NRW, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt beschränkt. Strukturwandel-Vorhaben in SH sind allenfalls über reguläre EFRE-Aufrufe (PO 1 oder PO 2) förderfähig.

Primärquellen

EFRE Schleswig-Holstein 2021-2027 mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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