Förderprogramm · Land Sachsen-Anhalt

EFRE Sachsen-Anhalt 2021-2027

EU-Strukturfondsmittel für Sachsen-Anhalt: Bis zu 85 % Zuschuss für Innovation, Klima und Strukturwandel.

Das EFRE-Programm Sachsen-Anhalt 2021-2027 ist das Operationelle Programm des Landes für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Es fördert Vorhaben in den Bereichen Innovation und Forschung, KMU-Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende, Klimaanpassung sowie Stadtentwicklung. Sachsen-Anhalt ist als 'weniger entwickelte Region' eingestuft, was EU-Kofinanzierungsquoten von bis zu 85 % ermöglicht. Zusätzlich enthält das Programm einen JTF-Anteil für den Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier (insb. Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Stadt Halle/Saale). Mittel werden über themen- und zeitlich begrenzte Aufrufe der IB Sachsen-Anhalt vergeben. Die Förderperiode läuft bis 31.12.2027; Mittel können bis 31.12.2029 verausgabt werden.

FördergeberLand Sachsen-Anhalt (Verwaltungsbehörde EFRE/JTF) / Europäische Union (EFRE + JTF)
DurchführungInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB Sachsen-Anhalt); Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) für einzelne Förderlinien
ZielgruppeKMU, Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Vereine und Konsortien mit Sitz oder Wirkort in Sachsen-Anhalt (bei JTF-Aufrufen: zusätzlich in der JTF-Gebietskulisse Mitteldeutsches Revier); antragsberechtigter Personenkreis je Aufruf unterschiedlich
FörderartZuschuss
Förderhöhe50.000 € bis 5.000.000 € je Vorhaben; Typische Förderquoten: KMU 60 %, Großunternehmen 40 %, Kommunen 70 %, Forschungseinrichtungen bis 85 %; JTF-Aufrufe für bestimmte Vorhabenstypen bis 80 %; genaue Konditionen je Förderaufruf der IB Sachsen-Anhalt
Fördersatz30–85 % der förderfähigen Kosten (abhängig von Aufruf, Vorhabenstyp und Antragstellertyp; EU-Kofinanzierungsquote bis 85 % gemäß CPR Art. 112 für weniger entwickelte Regionen)
FristAufrufbezogen — aktuelle Stichtage auf ib-sachsen-anhalt.de und europa.sachsen-anhalt.de; Förderperiode bis 31.12.2027, Mittelverausgabung bis 31.12.2029 (n+3-Regel)
Dauer12 bis 60 Monate je Vorhaben
BeihilferahmenAufrufbezogen: AGVO (VO (EU) Nr. 651/2014, z. B. Art. 17 KMU-Investitionen, Art. 25 F&E, Art. 28 Innovationsbeihilfen KMU, Art. 36 Umweltschutz, Art. 41 Erneuerbare Energien, Art. 56 lokale Infrastruktur) oder De-minimis (VO (EU) 2023/2831, Cap 300.000 € / 3 Jahre); konkrete Beihilfenorm je Aufruf prüfen

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Voraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte im Land Sachsen-Anhalt, an dem das geförderte Vorhaben durchgeführt wird (EFRE-Wirkort-Prinzip gemäß VO (EU) 2021/1060 Art. 63)
  • Bei JTF-Aufrufen: Sitz oder Wirkort des Vorhabens in der JTF-Gebietskulisse Mitteldeutsches Revier Sachsen-Anhalt (insb. Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Stadt Halle/Saale; vollständige Liste am TPGÜ Sachsen-Anhalt prüfen)
  • Antragsteller gehört zum im jeweiligen Aufruf definierten antragsberechtigten Personenkreis (KMU, Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Vereine oder Konsortien je Aufruf unterschiedlich)
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Das Vorhaben darf nicht vor Bewilligung des Zuschussbescheids begonnen werden (kein Vertragsabschluss, keine Beauftragung, keine Investition vor Bewilligung)
  • Antragstellendes Unternehmen ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO Art. 2 Nr. 18 (bei AGVO-basierten Aufrufen; bei rein kommunalen oder Forschungsaufrufen ggf. nicht anwendbar)
  • Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss gegen den Antragsteller (AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a)
  • Keine Doppelfinanzierung: Für dieselben Kosten dürfen keine weiteren EU-Mittel oder andere öffentliche Zuschüsse parallel beantragt werden (VO (EU) 2021/1060 Art. 63 Abs. 9)
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens (Eigenanteil + Förderung + ggf. Drittmittel) muss zum Antragszeitpunkt nachweislich gesichert sein (Bonitätsnachweise / Bilanzen / Bankbestätigungen)
  • Antragsteller benennt mindestens einen Output- und einen Ergebnisindikator gemäß Indikatorensystem des EFRE/JTF-Programms Sachsen-Anhalt mit realistischen Zielwerten (VO (EU) 2021/1060 Art. 16, 22; VO (EU) 2021/1058 Anhang I)
  • Vorhaben erfüllt das DNSH-Prinzip ('Do No Significant Harm', VO (EU) 2021/1060 Art. 9 Abs. 4): keine erhebliche Schädigung der sechs EU-Umweltziele
  • Akzeptanz der EU-Publizitätspflichten (EU-Emblem, Förderhinweis, ggf. Schild am Vorhabensort, Aufnahme in Begünstigtenliste; VO (EU) 2021/1060 Art. 47-50)
  • Inhaltliche Ausrichtung des Vorhabens auf das Themenfeld / Politikziel des konkreten Aufrufs (PO 1 Innovation, PO 2 Klima, PO 5 Stadtentwicklung oder JTF Strukturwandel)

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Kosten für Personal, das direkt für das geförderte Vorhaben tätig ist, einschließlich Sozialabgaben und Lohnnebenkosten (Stundenzettel und Lohnabrechnungen als Beleg)
  • Sachkosten: Kosten für Material, Geräte, Maschinen, Software, Mieten und andere betriebliche Ausgaben, die unmittelbar dem Vorhaben dienen
  • Investitionskosten: Kosten für den Erwerb oder die Herstellung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern (Gebäude, Anlagen, Maschinen)
  • Beratungskosten: Kosten für externe Beratungsdienstleistungen, Gutachten und Studien im Zusammenhang mit dem Vorhaben
  • Sonstige Kosten: Kosten für Öffentlichkeitsarbeit/Publizität, Veranstaltungen, Reisekosten und andere direkt vorhabenbezogene Ausgaben, sofern im jeweiligen Förderaufruf explizit zugelassen
  • Kosten für Wirkungsindikatoren-Erfassung und -Berichterstattung sowie Vergabedokumentation sind als notwendige Vorhabenskosten einzuplanen

Typische Stolperfallen

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Jede Beauftragung, jeder Vertragsabschluss oder jede Investition vor dem Bewilligungsbescheid führt zum vollständigen Förderausschluss oder zur Rückforderung. Planungs- und Anbahnungsschritte sind unschädlich, aber kein Auftrag darf vor dem Bescheid erteilt werden.

JTF-Gebietskulisse nicht geprüft

JTF-Aufrufe sind ausschließlich für Vorhaben mit Sitz oder Wirkort in der JTF-Gebietskulisse des Mitteldeutschen Reviers in Sachsen-Anhalt zugänglich (insb. Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Stadt Halle/Saale). Die vollständige Gebietsliste am TPGÜ Sachsen-Anhalt prüfen.

Indikatorenplan fehlt oder ist nicht plausibel

EFRE/JTF verlangen messbare Output- und Ergebnisindikatoren (z. B. Anzahl unterstützter Unternehmen, eingesparte CO2-Emissionen in t/Jahr, neue Arbeitsplätze in FTE). Fehlt der Plan oder sind Zielwerte offensichtlich unrealistisch, führt das zur Antragsabwertung oder -ablehnung.

Doppelfinanzierung mit STARK oder anderen EU-Mitteln

Dieselben Kostenpositionen dürfen nicht gleichzeitig aus EFRE/JTF und einem anderen EU-Programm (Horizon Europe, LIFE usw.) oder Bundesprogramm (insb. STARK / Investitionsgesetz Kohleregionen für das Mitteldeutsche Revier) finanziert werden. Eine klare schriftliche Abgrenzung der Kostenpositionen je Förderquelle ist Pflicht.

EU-Publizitätspflicht missachtet

EU-Emblem und der Schriftzug 'Kofinanziert von der Europäischen Union' müssen in allen Kommunikationsmaterialien, auf der Website und bei Investitionen ab dem einschlägigen Schwellenwert auf einem Schild am Vorhabensort sichtbar sein. Verstöße können Finanzkorrekturen von typischerweise 2–25 % des Zuschusses auslösen (VO (EU) 2021/1060 Art. 47–50).

EFRE-Programm mit konkretem Förderaufruf verwechselt

EFRE Sachsen-Anhalt ist kein Einzelprogramm mit festen Konditionen, sondern ein Rahmen mit vielen einzelnen Aufrufen. Förderquote, Höchstbetrag, Antragsberechtigte und Frist variieren je Aufruf. Vor jeder Beratung oder Antragstellung ist der aktuelle Aufruf-Steckbrief auf ib-sachsen-anhalt.de zu prüfen.

Vergaberecht nicht eingehalten

Bei externen Aufträgen oberhalb der jeweiligen Schwellenwerte gelten UVgO, VOB/A, VgV sowie das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt. Fehlende Vergabevermerke oder Vergleichsangebote führen zu Finanzkorrekturen von typischerweise 5–25 % der betroffenen Auftragssumme.

Gesamtfinanzierung nicht rechtzeitig gesichert

Die IB Sachsen-Anhalt verlangt zum Antragszeitpunkt den Nachweis, dass Eigenanteil und Gesamtfinanzierung gesichert sind (Bilanzen, BWA, ggf. Bankbestätigung). Lücken im Finanzierungsplan führen zur Ablehnung.

Antragsprozess

  1. 11. Passenden Aufruf identifizieren. Aktuell offene Förderaufrufe auf ib-sachsen-anhalt.de und europa.sachsen-anhalt.de prüfen. Themenfeld (Innovation, KMU/Digital, Klima/Energie, Klimaanpassung, Stadtentwicklung, JTF Mitteldeutsches Revier) und Antragsfrist notieren. Bei JTF-Aufrufen: Wirkort in der JTF-Gebietskulisse bestätigen.
  2. 22. Vorprüfung der Förderfähigkeit. Sitz / Wirkort in Sachsen-Anhalt (ggf. JTF-Gebietskulisse), antragsberechtigter Personenkreis laut Aufruf, KMU-Status falls relevant, De-minimis-Spielraum (Cap 300.000 € / 3 Jahre) oder AGVO-Artikel klären. Kein Unternehmen in Schwierigkeiten, kein offener EU-Rückforderungsbeschluss.
  3. 33. Vorhabenbeschreibung und Indikatorenplan erstellen. Inhaltliche Ausrichtung auf das EU-Politikziel des Aufrufs (PO 1–5 / JTF) mit quantifiziertem Wirkungsbeitrag. Indikatorenplan mit Baseline, Zielwerten und Erhebungsmethode für gemeinsame Indikatoren nach Anhang I VO (EU) 2021/1058. Bei JTF: Strukturwandel-Bezug konkret herausarbeiten.
  4. 44. Skizze / Interessenbekundung einreichen (Stufe 1). Bei wettbewerblichen Aufrufen: Skizze im IB-Förderportal bzw. Portal der jeweiligen Bewilligungsstelle innerhalb der Aufruffrist einreichen. Die Skizze enthält Vorhabentitel, Politikziel-Bezug, Ausgangslage, Ziele, Indikatorenentwurf, Kostenrahmen und ggf. Konsortiumsangaben.
  5. 55. Skizzen-Bewertung abwarten. Die IB Sachsen-Anhalt bewertet Skizzen anhand der Auswahlkriterien (Politikziel-Beitrag, Innovationsgrad, Wirkungsindikatoren, Nachhaltigkeit/DNSH, Wirtschaftlichkeit). Kein Vorhaben vor Aufforderung zur Vollantragstellung beginnen.
  6. 66. Vollantrag (Stufe 2) erstellen und einreichen. Vollständige Vorhabenbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Indikatorenplan, DNSH-Selbstprüfung, beihilferechtliche Erklärung (AGVO oder De-minimis), Selbsterklärungen (keine Doppelförderung, kein UiS, kein EU-Rückforderungsbeschluss), Bilanzen/Bonitätsnachweise, Publizitätskonzept, ggf. Konsortialvereinbarung. Einreichung im IB-Förderportal.
  7. 77. Bewilligungsbescheid abwarten — kein Vorhaben beginnen. Nach Einreichung des Vollantrags prüft die IB Sachsen-Anhalt Förderfähigkeit, Beihilferecht, Finanzierung und Indikatorenplan. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids darf das Vorhaben beginnen (keine Beauftragungen, keine Investitionen vorher).
  8. 88. Vorhaben durchführen und Publizitätspflichten erfüllen. Externe Aufträge nach UVgO / VgV / VOB und Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vergeben und dokumentieren. EU-Emblem in allen Materialien, Website-Hinweis, ggf. Schild am Vorhabensort. Indikatoren laufend erheben. Belege sorgfältig sammeln und mind. 5 Jahre nach Programmschluss aufbewahren.
  9. 99. Verwendungsnachweis einreichen. Nach Vorhabenabschluss Sachbericht, zahlenmäßigen Verwendungsnachweis (Belegliste, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Stundenzettel, Vergabevermerke), Indikatorenbilanz (Soll/Ist) und Publizitätsnachweise im Portal der IB Sachsen-Anhalt einreichen.

Wie upsmart hilft

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Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

EFRE/JTF Sachsen-Anhalt ist kombinierbar mit ZIM (Bund, BMWK) und KfW-Darlehen sowie mit STARK / Investitionsgesetz Kohleregionen (Bund) für das Mitteldeutsche Revier, sofern die Kostenpositionen klar abgegrenzt und keine Doppelfinanzierung vorliegt. Eine Kombination mit Horizon Europe ist möglich, erfordert aber getrennte Kostenpositionen je Förderquelle. ESF+ Sachsen-Anhalt (Arbeit, Bildung) ist als komplementäres Programm separat zu beantragen.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, EFRE-Förderung in Sachsen-Anhalt zu beantragen?

Antragsberechtigt sind KMU, Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Vereine und Konsortien mit Sitz oder Wirkort in Sachsen-Anhalt. Der genaue Personenkreis ist im jeweiligen Förderaufruf festgelegt und kann stark variieren — manche Aufrufe richten sich nur an KMU, andere auch an Kommunen oder Forschungseinrichtungen. Für JTF-Aufrufe muss der Sitz oder Wirkort zusätzlich in der JTF-Gebietskulisse des Mitteldeutschen Reviers liegen (insb. Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Stadt Halle/Saale).

Wie hoch ist die EFRE-Förderung in Sachsen-Anhalt?

Die Förderquote variiert je Aufruf und Antragstellertyp. Typisch sind: 60 % für KMU, 40 % für Großunternehmen, 70 % für Kommunen und bis zu 85 % für Forschungseinrichtungen. JTF-Aufrufe für bestimmte Vorhabenstypen können bis zu 80 % erreichen. Sachsen-Anhalt ist als 'weniger entwickelte Region' eingestuft, was eine EU-Kofinanzierung bis 85 % gemäß CPR Art. 112 ermöglicht. Die individuelle Quote hängt zusätzlich von der beihilferechtlichen Grundlage (AGVO oder De-minimis) ab. Vorhaben liegen zwischen 50.000 € und 5.000.000 € Förderbetrag.

Wie beantrage ich EFRE-Förderung in Sachsen-Anhalt?

Du identifizierst zuerst einen passenden Aufruf auf ib-sachsen-anhalt.de oder europa.sachsen-anhalt.de. Bei wettbewerblichen Aufrufen ist der Prozess zweistufig: Zunächst reichst du eine Projektskizze ein; nach positiver Bewertung wirst du zur Vollantragstellung aufgefordert. Den Vollantrag stellst du im IB-Förderportal. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids darf das Vorhaben beginnen — kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn.

Was ist der JTF-Anteil im EFRE-Programm Sachsen-Anhalt und wer kann ihn nutzen?

Der Just Transition Fund (JTF) ist eine eigene Fördersäule für den Strukturwandel in Regionen, die vom Kohleausstieg betroffen sind. In Sachsen-Anhalt gilt die JTF-Gebietskulisse für das Mitteldeutsche Revier (insb. Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Stadt Halle/Saale). Nur Vorhaben mit Sitz oder Wirkort in diesem Gebiet sind für JTF-Aufrufe förderfähig. JTF-Mittel fördern Diversifizierung der lokalen Wirtschaft, neue Wertschöpfungsketten, Qualifizierung von Beschäftigten und Forschungsinfrastruktur.

Welche Kosten sind im EFRE Sachsen-Anhalt förderfähig?

Förderfähig sind je nach Aufruf: Personalkosten (inkl. Sozialabgaben), Sachkosten (Material, Software, Mieten), Investitionskosten (Maschinen, Anlagen, Gebäude), externe Beratungskosten sowie sonstige direkte Vorhabenskosten wie Publizitätsmaßnahmen und Reisekosten, sofern im Aufruf zugelassen. Die exakte Kostenliste ist im jeweiligen Aufruf-Dokument der IB Sachsen-Anhalt zu prüfen.

Primärquellen

EFRE Sachsen-Anhalt 2021-2027 mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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