Förderprogramm · Europäische Union

EFRE Saarland 2021-2027

135 Mio. EUR EU-Strukturfondsmittel für Saarlands Wirtschaft, Klima und Industriewandel.

Das EFRE Saarland 2021-2027 ist das Operationelle Programm des Saarlandes im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik. Es bündelt rund 135 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und einen JTF-Anteil für den Strukturwandel der saarländischen Stahl- und ehemaligen Bergbauregion. Gefördert werden Vorhaben in Forschung und Innovation, KMU-Finanzierung, Klimaschutz und Energiewende sowie Stadt- und Regionalentwicklung. Die zentrale Bewilligungsstelle für unternehmensbezogene Aufrufe ist die SIKB — mit Finanzinstrumenten wie dem EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland II (25.000 bis 1,5 Mio. EUR, i. d. R. ohne weitere Sicherheiten) und dem EFRE-Beteiligungsfonds Saarland. Das Programm ist aktiv; Mittel können bis 31.12.2029 verausgabt werden (n+3-Regel).

FördergeberEuropäische Union (EFRE) / Just Transition Fund (JTF) — Verwaltungsbehörde: Ministerium für Wirtschaft Saarland (MWIDE/MFW); Bewilligungsstelle für unternehmensbezogene Aufrufe: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
DurchführungSaarländische Investitionskreditbank AG (SIKB), Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
ZielgruppeKMU, Freiberufler, junge Technologie- und Innovationsunternehmen, Existenzgründer, Nachfolgeunternehmen (für SIKB-Finanzinstrumente); Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Konsortien je nach Aufruf — aufrufbezogen zu prüfen
FörderartMischform
FörderhöheEFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland II: 25.000 EUR bis 1.500.000 EUR je Kreditnehmer (Quelle: sikb.de). Zuschuss-Aufrufe: aufrufbezogen — Gesamtprogrammvolumen rund 135 Mio. EUR EFRE (Quelle: saarland.de/121277). Beihilferegelung: De-minimis-Cap 300.000 EUR / 3 Jahre bei De-minimis-Aufrufen.
FördersatzKMU: bis 60 % der förderfähigen Kosten; Großunternehmen: bis 40 %; Kommunen/Forschungseinrichtungen: bis 60 %. JTF-Aufrufe: bis 80 % für bestimmte Vorhabenstypen. Aufschläge möglich: Klima +10 %, Innovation +10 %, JTF-Region +20 %, Digitalisierung +5 %. Finanzinstrumente (EFRE-Nachrangdarlehensfonds): bis zu 100 % der förderfähigen Kosten als Nachrangdarlehen.
FristFörderperiode bis 31.12.2027; Mittelverausgabung bis 31.12.2029 (n+3-Regel, CPR). Aktuelle Aufruf-Stichtage: aufrufbezogen auf saarland.de/mwide bzw. sikb.de prüfen. EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland II: fortlaufende Antragstellung bis Mittelausschöpfung.
DauerProjektlaufzeit: 12 bis 60 Monate (programmweite Richtwerte gemäß Budgetregeln).
BeihilferahmenAGVO (VO (EU) Nr. 651/2014) oder De-minimis (VO (EU) 2023/2831, Cap 300.000 EUR / 3 Jahre) — aufrufbezogen. Bei Stahl-Sektor: AGVO Art. 13 sektorale Beschränkungen. EFRE-Nachrangdarlehensfonds: Nachrangdarlehen mit risikoadäquatem Festzins (kein direkter Zuschuss-Beihilferahmen, Finanzinstrument).

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Voraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte im Saarland, an dem das geförderte Vorhaben durchgeführt wird (EFRE-Wirkort-Prinzip, VO (EU) 2021/1060 Art. 63)
  • Zugehörigkeit zum antragsberechtigten Personenkreis des jeweiligen Aufrufs — für EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland II: KMU, Freiberufler, junge technologie- und innovationsorientierte Unternehmen, Existenzgründer, Nachfolgeunternehmen (Quelle: sikb.de)
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Vorhaben darf nicht vor Bewilligung bzw. vor schriftlicher Kreditzusage (Finanzinstrumente SIKB) begonnen werden (AGVO Art. 6; ANBest-P Saarland)
  • Unternehmen darf kein 'Unternehmen in Schwierigkeiten' im Sinne AGVO Art. 2 Nr. 18 sein (Insolvenz, Verlust >= 50 % des Stammkapitals — bei AGVO-basierten Aufrufen)
  • Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss gegenüber dem Antragsteller (AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a)
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens (Eigenanteil + Förderung + ggf. Drittmittel) muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gesichert sein; bei SIKB: Bonitätsprüfung (Bilanzen, BWA, Cashflow-/Tilgungsplanung)
  • Wirkungsindikatoren-Plan mit Baseline, Zielwerten und Erhebungsmethode gemäß Indikatorensystem des Aufrufs (VO (EU) 2021/1060 Art. 16, 22; Anhang I VO (EU) 2021/1058)
  • Akzeptanz der EU-Publizitätspflichten: EU-Emblem, Hinweis 'Kofinanziert von der Europäischen Union', ggf. Schild am Vorhabensort, Veröffentlichung in Begünstigtenliste (VO (EU) 2021/1060 Art. 47-50)
  • Einhaltung des DNSH-Prinzips (Do No Significant Harm): Vorhaben darf keinem der sechs EU-Umweltziele erheblich schaden (VO (EU) 2021/1060 Art. 9 Abs. 4)
  • Bei JTF-Aufrufen zusätzlich: Sitz oder Wirkort in der JTF-Gebietskulisse Saarland gemäß Territorialem Plan für gerechten Übergang (TPGÜ Saarland — genaue Gebietskulisse am Aufruf zu prüfen)

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Löhne und Gehälter für direkt am Projekt beteiligtes Personal einschließlich Sozialabgaben
  • Sachkosten: Kosten für Material, Geräte, Software, Mieten und andere direkte Projektausgaben
  • Investitionskosten: Anschaffung oder Herstellung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern
  • Beratungs- und Planungshonorare: Kosten für externe Beratung, Gutachten und Planungsleistungen im Projektumfang
  • Sonstige direkte Projektkosten: Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Reisekosten, weitere projektbezogene Ausgaben
  • Langfristige Betriebsmittel mit nachhaltiger wirtschaftlicher Perspektive (beim EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland II — Quelle: sikb.de)
  • Nicht förderfähig beim EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland II: Grundstücks-/Gebäudekauf zur reinen Anlage, Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten (Quelle: sikb.de)

Typische Stolperfallen

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Kein Auftrag, kein Vertragsabschluss, keine Investition vor dem Bewilligungsbescheid. Beim EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland II gilt: Vorhaben darf vor schriftlicher Kreditzusage der SIKB nicht physisch abgeschlossen sein. Verstoß führt zu vollständigem Förderausschluss oder Rückforderung.

Doppelfinanzierung — insbesondere mit Transformationsfonds Saarland

Dieselben Kostenpositionen dürfen nicht gleichzeitig aus EFRE/JTF und dem landesfinanzierten Transformationsfonds Saarland oder einem anderen EU-Programm (ESF+, Horizon Europe) finanziert werden. Klare Abgrenzung der Vorhabensteile je Förderquelle im Antrag dokumentieren (VO (EU) 2021/1060 Art. 63 Abs. 9).

Stahl-Sektor: sektorale Beihilfebeschränkungen

AGVO Art. 13 enthält sektorale Ausschlüsse für die Stahlindustrie — bestimmte AGVO-Artikel (z. B. Art. 14 regionale Investitionsbeihilfen) sind für Stahlunternehmen nicht anwendbar. Bei Stahl-Großvorhaben (z. B. Wasserstoff-DRI-Anlage) ist häufig eine Einzel-Notifizierung bei der EU-Kommission erforderlich. Frühzeitige beihilferechtliche Prüfung einplanen.

JTF-Gebietskulisse nicht geprüft

JTF-Aufrufe sind nur für Vorhaben mit Wirkort in der genehmigten JTF-Gebietskulisse Saarland zugänglich (TPGÜ Saarland). Die genaue Gebietskulisse (gesamtes Bundesland oder regional begrenzt auf Stahl-/Bergbauschwerpunkte wie Saarbrücken, Saarlouis, Völklingen, Neunkirchen) ist am jeweiligen Aufruf-Dokument zu prüfen.

Wirkungsindikatoren fehlen oder sind unrealistisch

Fehlender oder offensichtlich unrealistischer Indikatorenplan führt zur Antragsabwertung. Nicht erreichte Zielwerte ohne Begründung können zu Finanzkorrekturen führen. Output- und Ergebnisindikatoren früh definieren und im Antrag mit realistischen Zielwerten hinterlegen (Anhang I VO (EU) 2021/1058).

Publizitätspflicht missachtet

EU-Emblem und Schriftzug 'Kofinanziert von der Europäischen Union' müssen in allen Kommunikationsmaterialien sichtbar sein. Bei Investitionen ab dem Schwellenwert ist ein Schild am Vorhabensort Pflicht. Verstöße können zu Finanzkorrekturen von 2–25 % des Zuschusses führen (VO (EU) 2021/1060 Art. 47-50).

Aufruffrist versäumt

Wettbewerbliche Aufrufe haben harte Einreichfristen. Nach Fristende ist keine Antragstellung in der Runde mehr möglich. Beim EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland II droht keine Fristversäumnis, aber Mittelausschöpfung. Aktuelle Fristen immer auf saarland.de/mwide und sikb.de prüfen.

Antragsprozess

  1. 11 — Aufruf identifizieren. Auf saarland.de/mwide und sikb.de den passenden Aufruf bzw. die passende Förderlinie identifizieren: Forschung/Innovation (PO 1), KMU-Finanzierung über SIKB (Nachrangdarlehensfonds/Beteiligungsfonds), Klimaschutz/Energie (PO 2), Klimaanpassung, Stadt/Region (PO 5) oder JTF Strukturwandel Saarland. Aufruf-Steckbrief mit Stichtag, Förderquote, Beihilferahmen und Bewilligungsstelle anlegen.
  2. 22 — Eligibility-Check und Stammdaten. Prüfen: Sitz/Wirkort im Saarland (bei JTF: in JTF-Gebietskulisse), Zugehörigkeit zum antragsberechtigten Personenkreis des Aufrufs, kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, kein Unternehmen in Schwierigkeiten, kein offener EU-Rückforderungsbeschluss, keine Doppelfinanzierung. Bei Stahl-Sektor: AGVO Art. 13 sektorale Beschränkungen prüfen.
  3. 33 — Vorhabenkonzeption und Indikatorenplan. Vorhaben auf EU-Politikziel ausrichten (PO 1–5 / JTF). Wirkungsbeitrag quantifizieren (z. B. CO2-Einsparung, neue Arbeitsplätze, Innovationsleistung). Indikatorenplan erstellen: Baseline, Zielwerte, Erhebungsmethode für gemeinsame Indikatoren (Anhang I VO (EU) 2021/1058). Bei JTF: Strukturwandel-Bezug Saarland konkret herausarbeiten.
  4. 44 — Beihilferechtliche Einordnung und Finanzierungsplan. AGVO-Artikel oder De-minimis (Cap 300.000 EUR / 3 Jahre) je Vorhabensteil bestimmen. Kosten- und Finanzierungsplan mit Kostenkategorien aufstellen. Eigenanteilsfinanzierung mit Bonitätsnachweisen sicherstellen. DNSH-Selbstprüfung durchführen. Bei SIKB-Finanzinstrumenten: Cashflow- und Tilgungsplanung erstellen.
  5. 55 — Skizze einreichen (bei wettbewerblichen Aufrufen). Vorhabenskizze mit Politikziel-Bezug, Arbeitspaket-Übersicht, Indikatorplan und Kostenschätzung innerhalb der Aufruffrist einreichen. Bei SIKB-Finanzinstrumenten (z. B. EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland II) entfällt die Skizzenstufe — direkt zur Vollantragstellung.
  6. 66 — Vollantrag / Direktantrag einreichen. Vollantrag über das Portal der Bewilligungsstelle (sikb.de für SIKB-Aufrufe, saarland.de/mwide für sonstige Aufrufe) einreichen. Erforderlich: Vorhabenbeschreibung, Indikatorenplan, Kosten-/Finanzierungsplan, KMU-/AGVO-/De-minimis-Erklärung, DNSH-Prüfung, Handelsregisterauszug, Publizitätskonzept. Bei SIKB: zusätzlich Bonitätsunterlagen (Bilanzen, BWA, Tilgungsplanung).
  7. 77 — Bewilligung abwarten; kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Erst nach Bewilligungsbescheid (Zuschuss) bzw. schriftlicher Kreditzusage (SIKB-Finanzinstrumente) darf das Vorhaben begonnen werden. Kein Vertragsabschluss, keine Investition vor diesem Zeitpunkt.
  8. 88 — Durchführung, Monitoring und Verwendungsnachweis. Vorhaben gemäß Bewilligungsbescheid durchführen. Auftragsvergabe nach UVgO/VgV/VOB dokumentieren. Indikatoren laufend erheben. Publizitätspflichten umsetzen. Belege mind. 5 Jahre nach Programmschluss aufbewahren (CPR Art. 82). Verwendungsnachweis mit Sachbericht, Indikatorenbilanz und Belegliste bei der Bewilligungsstelle einreichen.

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Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

EFRE/JTF Saarland ist kombinierbar mit ZIM (Bund, BMWK), Horizon Europe, KfW-Darlehen (z. B. KfW 261, KfW 270) und SIKB-Eigenmittelprogrammen — jeweils bei klarer Abgrenzung der Kostenpositionen (keine Doppelfinanzierung). Auch die GRW (Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur) ist im Saarland eigenständig und ggf. kombinierbar. Der landesfinanzierte Transformationsfonds Saarland (saarland.de/mfw/transformationsfonds) ist komplementär zu EFRE/JTF, aber eine klare Kostenabgrenzung ist zwingend. Gleichzeitige Förderung derselben Kostenpositionen aus mehreren Quellen ist verboten.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, beim EFRE Saarland 2021-2027 einen Antrag zu stellen?

Der antragsberechtigte Personenkreis variiert je Aufruf. Für den EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland II (SIKB) sind KMU, Freiberufler, junge technologie- und innovationsorientierte Unternehmen, Existenzgründer und Nachfolgeunternehmen antragsberechtigt. Andere Aufrufe können auch Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Kommunen einschließen. Grundvoraussetzung ist immer: Sitz oder Wirkort im Saarland.

Wie hoch ist die Förderung beim EFRE Saarland?

Die Förderhöhe hängt vom Aufruf und Unternehmenstyp ab. KMU erhalten in Zuschuss-Aufrufen typischerweise bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, Großunternehmen bis zu 40 %. In JTF-Aufrufen sind bis zu 80 % möglich. Der EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland II (SIKB) finanziert 25.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR als Nachrangdarlehen — i. d. R. bis zu 100 % der förderfähigen Kosten und ohne weitere Sicherheiten.

Wie beantrage ich Mittel aus dem EFRE Saarland 2021-2027?

Der Antragsweg hängt vom Aufruf ab. Für SIKB-Finanzinstrumente (Nachrangdarlehensfonds, Beteiligungsfonds) stellst du den Antrag direkt bei der SIKB (sikb.de) — fortlaufend bis Mittelausschöpfung. Für wettbewerbliche Zuschuss-Aufrufe gilt ein zweistufiger Prozess: zuerst Skizze, dann Vollantrag über das Portal der zuständigen Bewilligungsstelle. Aktuelle Aufrufe findest du auf saarland.de/mwide und sikb.de.

Kann ich EFRE Saarland mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Ja — EFRE/JTF Saarland lässt sich mit ZIM, Horizon Europe, KfW-Darlehen und GRW kombinieren, sofern keine Kostenpositionen doppelt finanziert werden. Auch der Transformationsfonds Saarland ist kombinierbar, aber du musst für jeden Euro genau dokumentieren, welches Programm ihn finanziert. Eine exakte Abgrenzung der Vorhabensteile ist Pflicht.

Was passiert, wenn ich mit meinem Vorhaben vor der Bewilligung beginne?

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist der häufigste Grund für Förderausschluss und Rückforderung. Du darfst keinen Vertrag abschließen, keinen Auftrag erteilen und keine Investition tätigen, bevor du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Beim EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland II gilt: Vorhaben darf vor der schriftlichen Kreditzusage der SIKB nicht physisch abgeschlossen sein. Planungs- und Anbahnungsschritte sind dagegen unschädlich.

Primärquellen

EFRE Saarland 2021-2027 mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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