EFRE Rheinland-Pfalz 2021-2027
Bis zu 5 Mio. EUR Zuschuss für Innovation und Klimaschutz in Rheinland-Pfalz – 40–60 % Förderquote, neun Förderlinien.
Das EFRE-Programm Rheinland-Pfalz 2021-2027 setzt Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung über mehrere Landes-Förderrichtlinien um. Zwei Politikziele stehen im Mittelpunkt: Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa (PO 1, Förderlinien: F&E-Infrastrukturen, InnoTop, IBI, Innovationsfonds III, Tourismus 4.0) und ein grüneres, CO2-armes und resilientes Europa (PO 2, Förderlinien: EffInvest, Energieeffizienz und intelligente Netze). Bewilligungsstelle ist die ISB; Antragstellung erfolgt elektronisch über das ISB-Kundenportal. Die Förderperiode läuft bis 31.12.2027, mit n+3-Regel bis 31.12.2029.
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Voraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte mit Wirkort des Vorhabens in Rheinland-Pfalz (kein JTF in RLP verfügbar)
- Antragsteller gehört zum im konkreten Aufruf antragsberechtigten Personenkreis (je nach Förderlinie: KMU, Großunternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Konsortien – natürliche Personen i. d. R. ausgeschlossen)
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Vorhaben darf erst nach Bewilligungsbescheid beginnen (keine Auftragserteilung, keine Investitionen vor Bewilligung; Planung und Angebotsanfragen unschädlich)
- Unternehmen nicht in Schwierigkeiten gemäß AGVO Art. 2 Nr. 18 (keine Insolvenz, kein Verlust von ≥ 50 % des Stammkapitals)
- Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss gegen den Antragsteller
- Gesamtfinanzierung gesichert: Eigenanteil und Gesamtkosten durch Bilanzen und ggf. Bankbestätigungen nachgewiesen
- Indikatorenplan mit Baseline, Zielwerten und Erhebungsmethode (Output- und Ergebnisindikatoren gemäß Anhang I VO (EU) 2021/1058)
- Akzeptanz der EU-Publizitätspflichten (EU-Emblem, EFRE-Hinweis in Kommunikation, Schild am Vorhabensort, Eintrag in Begünstigtenliste)
- DNSH-Selbstprüfung: Vorhaben darf keinem der sechs EU-Umweltziele erheblich schaden; bei langlebigen Investitionen Klimaresilienzprüfung erforderlich
- Keine Doppelfinanzierung derselben Kosten aus EFRE und einem anderen EU-Fonds oder Bundesprogramm
Förderfähige Kosten
- Personalkosten: Löhne, Gehälter, Sozialabgaben für direkt am Vorhaben tätige Beschäftigte
- Investitionskosten: Anschaffung oder Herstellung von Maschinen, Anlagen, Gebäuden und IT-Hardware
- Beratungskosten: externe Beratungsleistungen, Gutachten, Studien und Planungen im Vorhabenzusammenhang
- Materialkosten: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die direkt in das Vorhaben eingehen
- Sonstige Sachkosten: Mieten, Leasing, Versicherungen, Reisekosten, Fortbildungen und andere direkte Projektkosten
- Forschungs- und Entwicklungskosten: externe F&E-Dienstleistungen und F&E-Personalkosten (insb. bei PO-1-F&E-Aufrufen)
- Konkrete förderfähige Kostenkategorien und Obergrenzen je Kostenart: aufrufspezifisch in der jeweiligen Landes-Förderrichtlinie
Typische Stolperfallen
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Wer vor dem Bewilligungsbescheid Aufträge vergibt oder Investitionen tätigt, verliert den gesamten Förderanspruch. Planung und unverbindliche Angebotsanfragen sind unschädlich – verbindliche Vertragsabschlüsse nicht.
Falsche Programmebene: EFRE ist kein Einzelprogramm
EFRE Rheinland-Pfalz ist ein Operationelles Programm mit mehreren Förderlinien (InnoTop, IBI, EffInvest, Energieeffizienz, F&E-Infrastrukturen etc.). Konditionen ohne Bezug zur konkreten Förderlinie sind nicht belastbar – immer den aktuellen Aufruftext prüfen.
JTF-Annahme für Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat keinen JTF-Anteil im EFRE-Programm 2021-2027. Vorhaben mit Strukturwandel-Bezug müssen über reguläre EFRE-Aufrufe (PO 1 oder PO 2) oder nationale Programme wie die GRW finanziert werden.
Wirkungsindikatoren fehlen oder sind unrealistisch
Fehlt der Indikatorenplan oder sind die Zielwerte nicht plausibel, wird der Antrag abgewertet. EFRE verlangt messbare Output- und Ergebnisindikatoren – z. B. Anzahl unterstützter Unternehmen, eingesparte CO2-Emissionen, neue Arbeitsplätze.
EU-Publizitätspflicht missachtet
EU-Emblem mit Schriftzug "Kofinanziert von der Europaeischen Union" und EFRE-Hinweis muessen in allen Kommunikationsmaterialien und - bei Investitionen ab Schwellenwert - mit einem Schild am Vorhabensort sichtbar sein. Verstoesse fuehren zu Finanzkorrekturen von typisch 2-25 % des Zuschusses.
Doppelfinanzierung
Dieselben Kosten dürfen nicht parallel aus dem EFRE und einem anderen EU-Fonds (Horizon Europe, ESF+, LIFE) oder einem Bundes-/Landesprogramm gefördert werden. Bei Kombination verschiedener Förderquellen ist eine saubere Kostenabgrenzung zu dokumentieren.
Beihilferecht falsch eingeordnet
Aufrufe basieren auf unterschiedlichen AGVO-Artikeln oder De-minimis. Die zulässige Beihilfe-Intensität ist strikt einzuhalten. Bei De-minimis gilt ein Cap von 300.000 EUR in drei Steuerjahren – bereits verbrauchtes Volumen muss per Selbsterklärung belegt werden.
Antragsprozess
- 11. Förderlinie und Aufruf identifizieren. Auf efre.rlp.de und isb.rlp.de/foerderung/efre.html das passende Förderprogramm der EFRE-RLP-Familie ermitteln (PO 1: F&E-Infrastrukturen, InnoTop FPG 358, IBI FPG 361, Innovationsfonds III, Tourismus 4.0 FPG 363; PO 2: EffInvest FPG 364, Energieeffizienz FPG 365/368). Aktuellen Aufruftext und Stichtag prüfen.
- 22. ISB-Förderberatung kontaktieren. Vor der Antragstellung Beratungsgespräch mit der ISB-Förderberatung Wirtschaftsförderung führen: +49 6131 6172-1333, beratung@isb.rlp.de. Die ISB klärt Eligibility, Politikziel-Passung und konkrete Anforderungen des Aufrufs.
- 33. Skizze / Voranfrage einreichen (Stufe 1). Bei wettbewerblichen Aufrufen oder Großvorhaben zunächst eine Projektskizze im ISB-Kundenportal (ssp-client-v3.isbrlp-online.de/login) einreichen. Die ISB bewertet die Skizze inhaltlich und fordert bei Erfolg zur Vollantragstellung auf.
- 44. Vollantrag im ISB-Kundenportal einreichen (Stufe 2). Vollständige Unterlagen hochladen: Vorhabenbeschreibung mit Politikziel-Argumentation, Indikatorenplan (Baseline, Zielwerte, Erhebungsmethode), Kosten- und Finanzierungsplan, Bonitätsnachweise (Bilanzen der letzten 2–3 Jahre), KMU-/AGVO-/De-minimis-Selbsterklärungen, DNSH-Prüfung, Publizitätskonzept, bei Konsortien Konsortialvereinbarung.
- 55. Prüfung und Bewilligungsbescheid abwarten. Die ISB prüft den Antrag formal und inhaltlich. Erst nach Eingang des Bewilligungsbescheids darf das Vorhaben beginnen.
- 66. Vorhaben durchführen und Belege sichern. Auftragsvergabe nach UVgO/VgV/VOB dokumentieren; Indikatoren laufend erheben; EU-Emblem und EFRE-Hinweis in allen Kommunikationsmaterialien führen; Schild am Vorhabensort bei Investitionen ab Schwellenwert anbringen.
- 77. Verwendungsnachweis einreichen. Sachbericht, Indikatorenbilanz, Belegliste mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen, Vergabevermerke und Publizitätsnachweise an die ISB übermitteln. Belege mindestens 5 Jahre nach Programmschluss aufbewahren (CPR Art. 82).
Wie upsmart hilft
EFRE-RLP umfasst neun Förderlinien über zwei Politikziele und je Aufruf unterschiedliche AGVO-Artikel oder De-minimis – das richtige Modul zu treffen ist nicht trivial. upsmart gleicht dein Vorhaben in Sekunden gegen den vollständigen Aufrufkatalog ab, prüft den De-minimis-Cap (300.000 EUR/3 Jahre) automatisch und trackt die laufenden Stichtage. Antragsunterlagen – inklusive Indikatorenplan und DNSH-Prüfung – entstehen als prüfungssicherer Entwurf; dein Team entscheidet.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
EFRE Rheinland-Pfalz ist kombinierbar mit ZIM (BMWK, Bund) bei klarer Kostenabgrenzung je Vorhabensteil, mit Horizon Europe (EU, direkte Brüsseler Förderung), mit KfW-Darlehen (z. B. KfW 261, 270) und mit ISB-Landesprogrammen außerhalb des EFRE – sofern keine Doppelfinanzierung derselben Kosten entsteht. Die GRW (Gemeinschaftsaufgabe) ist in RLP nur in ausgewiesenen GRW-Fördergebieten anwendbar. Kombination mit ESF+ RLP (Arbeitsmarkt/Bildung) ist möglich, wenn Kosten klar abgegrenzt sind.
Häufige Fragen
Wer ist beim EFRE Rheinland-Pfalz antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (KMU und Großunternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Tourismusverbände und Konsortien mit Sitz oder Wirkort in Rheinland-Pfalz. Der genaue Personenkreis variiert je Förderlinie und ist im aktuellen Aufruftext zu prüfen. Natürliche Personen sind in der Regel nicht antragsberechtigt. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten nach AGVO Art. 2 Nr. 18 sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung beim EFRE RLP?
Die Förderhöhe liegt je Vorhaben zwischen 10.000 EUR und 5.000.000 EUR. Der Fördersatz beträgt für KMU typischerweise bis zu 50 %, für Großunternehmen bis zu 40 % und für Forschungseinrichtungen bis zu 60 %. Zusätzliche Aufschläge von bis zu 10 % (KMU-Bonus), 5 % (strukturschwächere Gebiete) oder 5 % (Innovationskraft) sind möglich. Die konkreten Quoten und Höchstbeträge sind je Förderlinie im jeweiligen Aufruftext geregelt.
Wie beantrage ich eine Förderung aus dem EFRE Rheinland-Pfalz?
Der Antrag läuft über die ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz) als zentrale Bewilligungsstelle. Du registrierst dich im ISB-Kundenportal (ssp-client-v3.isbrlp-online.de/login) und reichst dort Skizze und Vollantrag ein. Empfehlenswert ist ein vorheriges Beratungsgespräch mit der ISB-Förderberatung Wirtschaftsförderung unter +49 6131 6172-1333. Vorhaben dürfen erst nach dem Bewilligungsbescheid beginnen.
Welche Förderlinien gibt es im EFRE Rheinland-Pfalz?
Das EFRE-Programm RLP umfasst mehrere Förderlinien: Unter PO 1 (Innovation) fallen F&E-Infrastrukturen und Kompetenzfelder (FPG 351-356), InnoTop – Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (FPG 358), IBI – Implementierung betrieblicher Innovationen (FPG 361), Innovationsfonds III und öffentliche Tourismusinfrastruktur / Tourismus 4.0 (FPG 363). Unter PO 2 (Klima/Energie) fallen EffInvest – Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (FPG 364) sowie Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur (FPG 365/368).
Was passiert, wenn ich vor der Bewilligung mit dem Vorhaben beginne?
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum vollständigen Förderausschluss oder zur Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel. Als Beginn gilt jede verbindliche Beauftragung, jeder Vertragsabschluss oder jede Investition. Unverbindliche Angebotsanfragen und Planungsschritte sind dagegen unschädlich.
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Primärquellen
- EFRE-Programmportal Rheinland-Pfalz— Land Rheinland-Pfalz / MWVLW
- ISB – EFRE-Förderübersicht— Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- ISB-Kundenportal (Antragstellung)— Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)— Land Rheinland-Pfalz
- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RLP (MKUEM) – PO-2-Programme— Land Rheinland-Pfalz
- Verordnung (EU) 2021/1060 – Common Provisions Regulation (CPR)— Europäische Union
- Verordnung (EU) 2021/1058 – EFRE/Kohäsionsfonds-Verordnung— Europäische Union
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