EFRE Niedersachsen 2021-2027
50.000 bis 5 Mio. EUR Zuschuss — KMU bekommen bis zu 50 % auf Vorhaben in Innovation, Klima und Digitalisierung.
Das EFRE-Programm Niedersachsen 2021-2027 ist das Operationelle Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für das Land Niedersachsen in der EU-Förderperiode 2021-2027. Es vergibt Zuschüsse über thematische Förderaufrufe in den Bereichen Innovation und Forschung (PO 1), Digitalisierung und KMU-Wettbewerbsfähigkeit (PO 1), Klimaschutz und Energieeffizienz (PO 2), regionale Entwicklung und Zukunftsregionen (PO 5) sowie — für die Region Helmstedt-Wolfenbüttel-Salzgitter — Strukturwandel über den Just Transition Fund (JTF). Zentrale Bewilligungsstelle für unternehmensbezogene Aufrufe ist die NBank; für regionalbezogene Aufrufe die ÄfrLE. Konkrete Förderkonditionen ergeben sich erst aus dem jeweiligen Förderaufruf.
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Voraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, an dem das geförderte Vorhaben durchgeführt wird (EFRE-Wirkort-Prinzip gemäß VO (EU) 2021/1060 Art. 63)
- Zugehörigkeit zum antragsberechtigten Personenkreis des jeweiligen Aufrufs (KMU, Großunternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung, Kommune, Verein, Cluster oder Konsortium — aufrufbezogen)
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Vorhaben darf nicht vor dem Bewilligungsbescheid beginnen (kein Vertragsabschluss, keine Investition, keine Auftragserteilung vor Bewilligung — AGVO Art. 6 Anreizeffekt; ANBest-P Niedersachsen; EFRE-Rahmenrichtlinie Niedersachsen)
- Antragsteller ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von AGVO Art. 2 Nr. 18 (soweit auf den jeweiligen Aufruf anwendbar)
- Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss aufgrund einer früheren rechtswidrigen Beihilfe (AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a)
- Keine Doppelfinanzierung: Dieselben Kosten dürfen nicht zusätzlich aus einem anderen EU-Fonds oder Bundesprogramm gefördert werden (VO (EU) 2021/1060 Art. 63 Abs. 9)
- Beihilferechtliche Grundlage des Aufrufs (AGVO-Artikel oder De-minimis) muss eingehalten sein; bei De-minimis: kumulativer Cap von 300.000 EUR in drei Steuerjahren beachten (VO (EU) 2023/2831)
- Wirkungs- und Outputindikatorenplan mit Baseline, Zielwerten und Erhebungsmethode für mindestens einen Output- und Ergebnisindikator gemäß VO (EU) 2021/1060 Art. 16, 22 und Anhang I VO (EU) 2021/1058
- EU-Publizitätspflichten akzeptiert: EU-Emblem mit Schriftzug 'Kofinanziert von der Europäischen Union', Website-Hinweis, bei größeren Investitionen Schild am Vorhabensort (VO (EU) 2021/1060 Art. 47-50)
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweislich gesichert (Eigenanteil + Förderung; Bonitätsnachweise je Aufruf; EFRE-Rahmenrichtlinie Niedersachsen)
- Vorhaben hält DNSH-Prinzip ein: kein erheblicher Schaden an den sechs EU-Umweltzielen (VO (EU) 2021/1060 Art. 9 Abs. 4); bei langlebigen Infrastrukturen Klimaresilienzprüfung erforderlich
- Bei JTF-Aufrufen zusätzlich: Sitz oder Wirkort in der JTF-Gebietskulisse Niedersachsen (vermutet Region Helmstedt-Wolfenbüttel-Salzgitter — am Territorialen Plan für gerechten Übergang Niedersachsen verifizieren; VO (EU) 2021/1056 Art. 7)
- Bei Zukunftsregionen-Aufrufen (PO 5): Vorhaben muss im Handlungskonzept der anerkannten Zukunftsregion verankert sein
Förderfähige Kosten
- Personalkosten: Eigenpersonal und externe Fachkräfte, die direkt am Projekt tätig sind, inkl. Sozialabgaben und Lohnnebenkosten
- Sachkosten: Materialien, Geräte, Maschinen, Softwarelizenzen, Reisekosten und andere direkte Projektausgaben
- Investitionskosten: Erwerb oder Herstellung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern (z. B. Gebäude, Maschinen, Anlagen), sofern aufrufbezogen förderfähig
- Beratungskosten: externe Beratungsleistungen, Gutachten und Prüfungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben
- Sonstige Projektkosten: Öffentlichkeitsarbeit, Publizitätsmaßnahmen (EU-Emblem, Schild am Vorhabensort), Publikationen und Veranstaltungen mit Projektbezug
- Gemeinkosten / Overhead: je nach Aufruf als Pauschale oder anteilig auf Basis vereinfachter Kostenoptionen (verification_pending je Aufruf)
Typische Stolperfallen
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Wer vor dem Bewilligungsbescheid einen Auftrag erteilt, einen Vertrag schließt oder eine Investition tätigt, verliert den Förderanspruch vollständig. Planungs- und Anbahnungsschritte sind unschädlich — aber kein Vertragsabschluss vor Bescheid.
Falsches Programmverständnis — kein Einheitsprogramm
EFRE Niedersachsen ist ein Operationelles Programm mit vielen Einzelaufrufen. Förderquote, Personenkreis, Stichtag und förderfähige Kosten unterscheiden sich je Aufruf — immer das konkrete Aufruf-Dokument prüfen.
Wirkungsindikatoren fehlen oder sind unrealistisch
Jeder Aufruf verlangt mindestens einen Output- und Ergebnisindikator mit Baseline und quantifiziertem Zielwert. Fehlt der Indikatorenplan oder sind die Zielwerte offensichtlich unrealistisch, wird der Antrag abgewertet oder abgelehnt.
Publizitätspflicht vergessen
EU-Emblem mit Schriftzug 'Kofinanziert von der Europäischen Union' muss in allen Kommunikationsmaterialien, auf der Website und — bei Investitionen ab dem Schwellenwert — als Schild am Vorhabensort sichtbar sein. Verstöße führen zu Finanzkorrekturen von typisch 2–25 % des Zuschusses (VO (EU) 2021/1060 Art. 47-50).
JTF-Gebietskulisse nicht geprüft
JTF-Aufrufe gelten nur für Vorhaben mit Sitz oder Wirkort in der genehmigten JTF-Gebietskulisse Niedersachsen (vermutet Region Helmstedt-Wolfenbüttel-Salzgitter). Antragsteller außerhalb dieser Kulisse sind nicht förderfähig — Verortung am Territorialen Plan für gerechten Übergang Niedersachsen prüfen.
Doppelfinanzierung
Dieselben Kostenpositionen dürfen nicht gleichzeitig aus EFRE/JTF und einem anderen EU-Fonds (z. B. Horizon Europe, ESF+) oder Bundesprogramm (z. B. ZIM) gefördert werden. Kombinationen verschiedener Fördermittel sind nur bei klar getrennten Kostenteilen möglich.
Belegaufbewahrung unterschätzt
Alle Belege, Verträge und Dokumente müssen mindestens 5 Jahre nach Programmschluss aufbewahrt werden (VO (EU) 2021/1060 Art. 82). Fehlende Belege bei einem Audit führen zur Rückforderung der betreffenden Kosten.
Antragsprozess
- 11 — Aufruf identifizieren. Auf europa-fuer-niedersachsen.niedersachsen.de oder nbank.de den passenden Aufruf suchen (Innovation, Digitalisierung, Klima, Zukunftsregionen, JTF). Stichtag, Bewilligungsstelle (NBank oder ÄfrLE), Förderquote und Beihilferahmen aus dem Aufruf-Dokument entnehmen.
- 22 — Eignung prüfen. Sitz oder Wirkort in Niedersachsen bestätigen; bei JTF: in der JTF-Gebietskulisse (vermutet Helmstedt-Wolfenbüttel-Salzgitter). KMU-Status, De-minimis-Kontingent und Unternehmensgesundheit (kein UiS, kein EU-Rückforderungsbeschluss) klären.
- 33 — Vorhabenkonzept und Indikatorenplan erarbeiten. Politikziel-Beitrag konkret argumentieren (z. B. CO2-Einsparung für PO 2, Innovationsgrad für PO 1). Wirkungsindikatoren mit Baseline, Zielwerten und Erhebungsmethode festlegen. DNSH-Selbstprüfung durchführen. Kosten- und Finanzierungsplan aufstellen.
- 44 — Skizze einreichen (Stufe 1, bei wettbewerblichen Aufrufen). Interessenbekundung oder Projekskizze im NBank-Kundenportal oder ÄfrLE-Portal einreichen. Inhalt: Ausgangslage, Ziele, Indikatoren, Konsortium (falls relevant), grobe Kosten. Bei Investitionslinien entfällt diese Stufe — direkter Vollantrag.
- 55 — Vollantrag einreichen (Stufe 2). Nach Aufforderung zur Vollantragstellung: detaillierte Vorhabenbeschreibung, Indikatorenplan, Kosten- und Finanzierungsplan, KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung, DNSH-Prüfung, Bonitätsnachweise, ggf. Konsortialvereinbarung und Publizitätskonzept im Portal einreichen.
- 66 — Prüfung und Bewilligungsbescheid abwarten. Bewilligungsstelle (NBank / ÄfrLE) prüft Antrag fachlich und beihilferechtlich. Kein Maßnahmenbeginn vor Bewilligungsbescheid.
- 77 — Vorhaben durchführen. Externe Aufträge nach UVgO / VOB / VgV vergeben und Vergabe dokumentieren. Belege lückenlos erfassen. Wirkungsindikatoren laufend erheben. Publizitätspflichten sofort umsetzen (EU-Emblem, Website, ggf. Schild).
- 88 — Verwendungsnachweis einreichen. Nach Vorhabenabschluss: Sachbericht, Indikatorenbilanz, zahlenmäßiger Nachweis (Belegliste, Rechnungen, Kontoauszüge, Vergabevermerke) und Publizitätsnachweise bei der Bewilligungsstelle einreichen. Belege danach mindestens 5 Jahre nach Programmschluss aufbewahren.
Wie upsmart hilft
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Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich, wenn Kostenpositionen klar abgegrenzt sind (keine Doppelfinanzierung derselben Kosten): ZIM (BMWK) bei Forschungs- und Innovationsaufrufen, KfW-Darlehen (z. B. KfW 261) als Eigenanteil-Finanzierung, GRW-Investitionszuschüsse in strukturschwachen Regionen Niedersachsens, Horizon Europe bei Forschungsverbünden (andere Logik / Brüsseler Antragstellung). ESF+ Niedersachsen ergänzt EFRE bei Personal- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Häufige Fragen
Wer ist berechtigt, EFRE-Förderung in Niedersachsen zu beantragen?
Antragsberechtigt sind KMU, Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Vereine, Cluster und Konsortien — vorausgesetzt, der Sitz oder der Wirkort des Vorhabens liegt in Niedersachsen. Der konkrete Personenkreis variiert je Aufruf; er steht im jeweiligen Aufruf-Dokument auf europa-fuer-niedersachsen.niedersachsen.de.
Wie hoch ist die EFRE-Förderung in Niedersachsen?
Der Zuschuss liegt je Vorhaben zwischen 50.000 EUR und 5.000.000 EUR. Die Förderquote beträgt für KMU standardmäßig 40 % (max. 50 %), für Großunternehmen 30 % (max. 40 %) und für Kommunen sowie Forschungseinrichtungen 50 % (max. 60 %). Für Klimaschutz-, Digitalisierungs- und Regionalentwicklungsprojekte sind Aufschläge möglich. Die exakte Quote steht im jeweiligen Aufruf.
Wie beantrage ich EFRE-Förderung in Niedersachsen?
Zuerst den passenden Aufruf auf europa-fuer-niedersachsen.niedersachsen.de oder nbank.de suchen. Bei wettbewerblichen Aufrufen: Skizze einreichen, nach Aufforderung Vollantrag im NBank-Kundenportal oder ÄfrLE-Portal stellen. Bei Investitionslinien direkt Vollantrag.
Kann ich EFRE-Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Ja, sofern keine Kostenpositionen doppelt gefördert werden. Kombinationen mit ZIM, KfW-Darlehen, GRW-Zuschüssen und Horizon Europe sind möglich, wenn die Vorhabensteile klar abgegrenzt sind. Dieselben Kostenpositionen dürfen nur aus einer Quelle finanziert werden (VO (EU) 2021/1060 Art. 63 Abs. 9).
Was ist der Just Transition Fund (JTF) im EFRE Niedersachsen?
Der JTF fördert den Strukturwandel in Regionen, die vom Kohleausstieg betroffen sind. In Niedersachsen ist die vermutete Gebietskulisse die Region Helmstedt-Wolfenbüttel-Salzgitter (Braunkohle Helmstedter Revier lief 2016 aus). JTF-Aufrufe sind nur für Vorhaben mit Sitz oder Wirkort in dieser Gebietskulisse zugänglich — die genaue Abgrenzung im Territorialen Plan für gerechten Übergang Niedersachsen prüfen.
Weiterlesen im Blog
Primärquellen
- Offizielles Programmportal EFRE Niedersachsen— Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB)
- Projektatlas EFRE Niedersachsen— MB Niedersachsen
- NBank — Investitions- und Förderbank Niedersachsen (Bewilligungsstelle)— NBank Niedersachsen
- MB Niedersachsen — Verwaltungsbehörde EFRE— Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
- Verordnung (EU) 2021/1060 — Common Provisions Regulation (CPR)— Europäisches Parlament / Rat der EU
- Verordnung (EU) 2021/1058 — EFRE-Verordnung— Europäisches Parlament / Rat der EU
- Verordnung (EU) 2021/1056 — JTF-Verordnung— Europäisches Parlament / Rat der EU
- Förderdatenbank des Bundes — Übersicht EFRE Niedersachsen— Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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