Förderprogramm · Europäische Union

EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2021-2027

EU-Strukturfonds für Mecklenburg-Vorpommern — Zuschüsse für Innovation, Klima, maritime Wirtschaft und Tourismus.

Das EFRE-Programm Mecklenburg-Vorpommern 2021–2027 ist das Operationelle Programm des Landes für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Es vergibt Zuschüsse über themenspezifische Förderaufrufe in den Bereichen Innovation und Forschung, KMU-Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende, Küstenschutz und Klimaanpassung, maritime Wirtschaft, Tourismusinfrastruktur sowie Stadt- und Regionalentwicklung. Mecklenburg-Vorpommern ist EU-rechtlich als Übergangsregion eingestuft. Zentrale Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV). Konditionen wie Förderquote, Höchstbetrag und antragsberechtigter Kreis sind je Aufruf unterschiedlich — vor der Antragstellung ist immer der aktuelle Aufruf-Steckbrief des LFI MV zu prüfen.

FördergeberEuropäische Union (EFRE) — Land Mecklenburg-Vorpommern
DurchführungLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV), Werkstraße 213, 19061 Schwerin
ZielgruppeKMU, Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Vereine und Konsortien mit Sitz oder Wirkort in Mecklenburg-Vorpommern — je nach Aufruf unterschiedlich
FörderartZuschuss
Förderhöhe50.000 EUR bis 5.000.000 EUR je Vorhaben (aufrufbezogen)
FördersatzKMU: bis 60 %, Großunternehmen: bis 50 %, Kommunen und Forschungseinrichtungen: bis 85 % — Standardwerte; je Aufruf und Beihilfegrundlage kann die Quote abweichen. Aufschläge möglich: +5 % für Klima-/Energieeffizienz, +5 % für Digitalisierung, +10 % für Innovation.
FristAufrufbezogen — aktuelle Stichtage auf foerderportal-efre-mv.de und lfi-mv.de prüfen
Dauer12 bis 60 Monate je Vorhaben
BeihilferahmenAGVO (VO (EU) Nr. 651/2014) je Aufruf — u. a. Art. 17 KMU-Investitionen, Art. 25 F&E, Art. 28 Innovation KMU, Art. 36 Umweltschutz, Art. 41 Erneuerbare Energien — oder De-minimis VO (EU) 2023/2831 (Cap 300.000 EUR/3 Jahre); aufrufbezogen zu verifizieren

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Voraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte mit Wirkort des Vorhabens in Mecklenburg-Vorpommern (EFRE-Wirkortprinzip, VO (EU) 2021/1060 Art. 63)
  • Zugehörigkeit zum im jeweiligen Aufruf definierten antragsberechtigten Personenkreis (KMU, Großunternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung, Kommune, Verein oder Konsortium — aufrufbezogen)
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Vorhaben darf vor Bewilligungsbescheid nicht begonnen werden (AGVO Art. 6, ANBest-P MV)
  • Unternehmen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß AGVO Art. 2 Nr. 18 — bei unternehmensbezogenen Aufrufen
  • Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss (AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a)
  • Keine Doppelfinanzierung derselben Kosten aus EFRE und einem anderen EU-Fonds (VO (EU) 2021/1060 Art. 63 Abs. 9)
  • Gesamtfinanzierung gesichert und nachweisbar (Bonität, ggf. Bankbestätigung)
  • Indikatorenplan mit Output- und Ergebnisindikatoren, Baseline und realistischen Zielwerten
  • DNSH-Konformität (Do No Significant Harm) gemäß VO (EU) 2021/1060 Art. 9 Abs. 4
  • Akzeptanz der EU-Publizitätspflichten: EU-Emblem, EFRE-Hinweis in Kommunikation und ggf. Schild am Vorhabensort (VO (EU) 2021/1060 Art. 47–50)
  • Bereitschaft zur Datenpflege im eCohesion-Portal M-V (ecohesionportal-mv.de) gemäß VO (EU) 2021/1060 Art. 69 Abs. 8
  • Vorhaben muss inhaltlich dem Themenfeld und EU-Politikziel des konkreten Aufrufs entsprechen

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Beschäftigte, die direkt am Vorhaben arbeiten, inkl. Sozialabgaben
  • Investitionskosten: Maschinen, Anlagen, IT-Hardware, Gebäudeumbauten und sonstige bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter
  • Forschungs- und Entwicklungskosten: externe Dienstleistungen, Patente, Lizenzen
  • Beratungs- und Dienstleistungskosten: Marktanalysen, technische Beratung, Zertifizierungen, Prüfungen
  • Immobilienkosten: Erwerb, Errichtung oder Umbau von Gebäuden und Grundstücken (sofern im jeweiligen Aufruf förderfähig)
  • Digitalisierungskosten: Softwarelizenzen, Cloud-Dienste, IT-Sicherheit, digitale Infrastruktur
  • Klima- und Energieeffizienzmaßnahmen: Energieeinsparung, erneuerbare Energien, Klimaanpassung
  • Maritime Wirtschaft und Küstenschutz: maritime Infrastruktur, Hafenentwicklung, Küstenschutzmaßnahmen, blaue Wirtschaft
  • Tourismus- und Kulturinfrastruktur: Radwege, Wasserwander- und Hafeninfrastruktur, kulturelle Einrichtungen, barrierefreie Tourismusangebote
  • Sonstige Sachkosten: direkt dem Vorhaben zurechenbare Betriebskosten wie Reisekosten, Druckkosten, Versicherungen

Typische Stolperfallen

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Jede Auftragserteilung, jeder Vertragsabschluss und jede Investition vor dem Bewilligungsbescheid führt zum vollständigen Förderausschluss bzw. zur Rückforderung. Planungs- und Anbahnungsschritte sind unschädlich, aber kein Auftrag darf vergeben werden.

MV ist Übergangsregion, nicht weniger entwickelte Region

Die EU-Kofinanzierungsquote für MV beträgt typischerweise bis zu 60 % — nicht 85 %, wie für weniger entwickelte Regionen (z. B. Sachsen-Anhalt). Wer mit 85 % für Unternehmen plant, rechnet falsch. Kommunen und Forschungseinrichtungen können bis zu 85 % erhalten.

Kein JTF-Anteil in Mecklenburg-Vorpommern

MV ist keine Kohleregion und hat keinen Anteil am Just Transition Fund. JTF-Aufrufe gibt es ausschließlich in der Lausitz, im Mitteldeutschen Revier und im Rheinischen Revier. Vorhaben mit angenommenem JTF-Bezug in MV sind nicht förderfähig.

Doppelfinanzierung vermeiden — insbesondere EFRE/EMFAF/ELER

Bei maritimen Fischerei- und Aquakulturvorhaben gilt der EMFAF, bei landwirtschaftlichen Vorhaben der ELER — nicht der EFRE. Dieselben Kosten dürfen nur aus einem Fonds gefördert werden. Fonds-Abgrenzung vor Antragstellung klären.

Fehlender oder unrealistischer Indikatorenplan

EFRE-Anträge ohne Output- und Ergebnisindikatoren (Baseline, Zielwerte, Erhebungsmethode) werden abgewertet oder abgelehnt. Indikatoren müssen aus dem Indikatorensystem des konkreten Aufrufs stammen.

Publizitätspflichten unterschätzt

EU-Emblem mit Schriftzug 'Kofinanziert von der Europäischen Union', EFRE-Hinweis auf der Website und bei Investitionen ab Schwellenwert ein Schild am Vorhabensort sind Pflicht. Verstöße führen zu Finanzkorrekturen von typisch 2–25 % des Zuschusses.

Aufrufstichtag versäumt

EFRE MV-Mittel werden über zeitlich begrenzte Aufrufe vergeben. Ist die Einreichfrist abgelaufen, ist eine Teilnahme an der jeweiligen Runde ausgeschlossen. Aktuelle Stichtage auf foerderportal-efre-mv.de prüfen.

Antragsprozess

  1. 11. Aufruf identifizieren. Passenden Aufruf auf foerderportal-efre-mv.de und lfi-mv.de recherchieren. Themenfeld (Innovation, Klima, Digital, Maritime Wirtschaft, Tourismus, Stadt/Region), Bewilligungsstelle, Frist und antragsberechtigten Kreis prüfen. Bei maritimen oder ländlichen Vorhaben: Fonds-Abgrenzung EFRE/EMFAF/ELER klären.
  2. 22. Vorhaben konzipieren. Beitrag zum EU-Politikziel (PO 1–5) herausarbeiten. Indikatorenplan mit Output- und Ergebnisindikatoren, Baseline und Zielwerten erstellen. Kosten- und Finanzierungsplan aufstellen; Eigenanteil und Bonität sichern.
  3. 33. Beihilferechtliche Einordnung. AGVO-Artikel oder De-minimis je Vorhabensteil bestimmen. Bei De-minimis: Cap von 300.000 EUR in drei Jahren prüfen. DNSH-Selbstprüfung durchführen; bei langlebigen Küsten- und Hafeninfrastrukturinvestitionen zusätzlich Klimaresilienzprüfung.
  4. 44. Skizze/Interessenbekundung einreichen (Stufe 1). Bei wettbewerblichen Aufrufen: Skizze im Förderportal EFRE M-V (foerderportal-efre-mv.de) fristgerecht hochladen. Die Bewilligungsstelle (i. d. R. LFI MV) bewertet inhaltlich und fordert ausgewählte Antragsteller zur Vollantragstellung auf.
  5. 55. Vollantrag einreichen (Stufe 2). Vollständige Unterlagen im Förderportal EFRE M-V einreichen: Vorhabenbeschreibung, Indikatorenplan, Finanzierungsplan, KMU-/AGVO-/De-minimis-Erklärungen, DNSH-Prüfung, Publizitätskonzept, Bonitätsnachweise, ggf. Konsortialvereinbarung.
  6. 66. Prüfung und Bewilligung. Das LFI MV prüft Vollständigkeit, Förderfähigkeit und Beihilferecht. Nach positivem Bescheid darf das Vorhaben beginnen. Erst ab Bewilligungsdatum sind Kosten förderfähig.
  7. 77. Durchführung und Abrechnung. Vorhaben gemäß Bescheid durchführen. Vergaberecht einhalten (UVgO/VOB/VgV, Vergabegesetz MV). Indikatoren laufend erheben. Daten im eCohesion-Portal M-V pflegen. Publizitätspflichten umsetzen. Verwendungsnachweis mit Sachbericht, Belegen, Indikatorenbilanz und Vergabevermerken fristgerecht einreichen. Belege mind. 5 Jahre nach Programmschluss aufbewahren.

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Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

EFRE MV ist kombinierbar mit ZIM (Bund, BMWK) bei klarer Kostenabgrenzung je Vorhabensteil, mit KfW- oder LFI-MV-Darlehensprogrammen für den Eigenanteil sowie mit GAK (Küstenschutz) und GRW (Wirtschaftsinfrastruktur). Horizon Europe und EFRE MV sind bei Forschungsvorhaben kombinierbar, sofern keine Kosten doppelt finanziert werden. EMFAF (Fischerei/Aquakultur) und ELER (Ländlicher Raum) ersetzen bei den jeweiligen Vorhaben den EFRE — keine Kombination für dieselben Kosten.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, EFRE-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen?

Antragsberechtigte sind je nach Aufruf KMU, Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Vereine und Konsortien — Voraussetzung ist immer ein Sitz oder Wirkort des Vorhabens in Mecklenburg-Vorpommern. Welche Gruppen für einen konkreten Aufruf zugelassen sind, steht im jeweiligen Aufruf-Steckbrief des LFI MV.

Wie hoch ist die EFRE-Förderquote in Mecklenburg-Vorpommern?

MV ist als Übergangsregion eingestuft. KMU erhalten in der Regel bis zu 60 % Förderquote, Großunternehmen bis zu 50 %, Kommunen und Forschungseinrichtungen bis zu 85 %. Aufschläge von 5–10 % sind für Klima, Digitalisierung und Innovation möglich. Die genaue Quote steht im Aufrufdokument.

Wie beantrage ich EFRE-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern?

Anträge werden ausschließlich über aktuelle Förderaufrufe gestellt — eine offene Antragstellung ohne Aufruf gibt es nicht. Aufrufe und Fristen findest du auf foerderportal-efre-mv.de und lfi-mv.de. Bei wettbewerblichen Aufrufen ist zuerst eine Skizze, dann ein Vollantrag einzureichen. Beide Stufen laufen über das Förderportal EFRE M-V.

Welche Kosten fördert das EFRE-Programm Mecklenburg-Vorpommern?

Förderfähig sind je nach Aufruf Personalkosten, Investitions- und Maschinenkosten, F&E-Kosten, Beratungsleistungen, Digitalisierungskosten, Klima- und Energieeffizienzmaßnahmen, maritime Infrastruktur, Tourismusinfrastruktur sowie direkt zurechenbare Sachkosten. Immobilienkosten sind nur dann förderfähig, wenn der Aufruf das ausdrücklich vorsieht.

Kann EFRE MV mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja — EFRE MV lässt sich mit ZIM, KfW-Darlehen, GAK (Küstenschutz) und GRW kombinieren, sofern dieselben Kosten nicht doppelt finanziert werden. Maritime Fischerei- und Aquakulturvorhaben fallen unter EMFAF, landwirtschaftliche Vorhaben unter ELER — hier schließen sich EFRE und der jeweils zuständige Fonds für identische Kosten gegenseitig aus.

Primärquellen

EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2021-2027 mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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