Förderprogramm · Europäische Union

EFRE Hessen 2021-2027

249 Millionen Euro EU-Mittel für Hessens Unternehmen, Hochschulen und Kommunen – von F&E bis Energiewende.

Das EFRE-Programm Hessen 2021-2027 setzt rund 249 Mio. EUR europäische Strukturfondsmittel im Land Hessen um. Die EFRE-Förderrichtlinie 21+ bündelt mehr als zehn Einzelförderprogramme in zwei Schwerpunkten: PO 1 fördert Forschung, Entwicklung, Wissenstransfer, KMU-Investitionen und Gründung. PO 2 fördert Energieeffizienz, Umweltschutz, Wärmenetze und nachhaltige Mobilität. Bewilligungsstelle ist die WIBank; die Antragstellung erfolgt elektronisch über das WIBank-Kundenportal.

FördergeberEuropäische Union (EFRE) / Land Hessen
DurchführungWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
ZielgruppeKMU, Großunternehmen, Existenzgründer, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Verbände und Vereine mit Sitz oder Wirkort in Hessen – je nach Förderprogramm der EFRE-Förderrichtlinie 21+ unterschiedlich eingeschränkt
FörderartZuschuss
FörderhöheAufrufabhängig: F&E in Unternehmen 50.000–500.000 EUR, Forschungsinfrastruktur 600.000–5.000.000 EUR, PIUS-Invest bis 500.000 EUR, Wärmenetze und Abwärmenutzung ab 400.000 EUR Mindestvolumen – jeweils Größenordnungen aus der Förderdatenbank des Bundes, vor verbindlicher Beratung am aktuellen Aufruftext zu prüfen
FördersatzAufrufabhängig: KMU bis 60 %, Forschungseinrichtungen bis 85 %, Großunternehmen ab 40 %; auf Programmebene max. 40 % EFRE-Kofinanzierungsquote (Hessen als stärker entwickelte Region); konkrete Quote je Förderprogramm und AGVO-Artikel zu prüfen
FristAufrufabhängig – laufende Aufrufe und Stichtage unter efre-hessen.de und wirtschaft.hessen.de veröffentlicht; Förderperiode regulär bis 31.12.2027, Mittelverausgabung (n+3-Regel) bis 31.12.2029
DauerAufrufabhängig – typisch 12 bis 60 Monate je Vorhaben
BeihilferahmenAGVO (VO (EU) Nr. 651/2014), insbesondere Art. 25 (F&E), Art. 29 (Prozess-/Organisationsinnovation), Art. 36 (Umweltschutz), Art. 41 (Erneuerbare Energien), Art. 46 (Effiziente Wärmenetze); alternativ De-minimis-Verordnung VO (EU) 2023/2831 (Cap 300.000 EUR / 3 Jahre) – konkrete Einordnung je Aufruf

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Voraussetzungen

  • Sitz oder Wirkort des Vorhabens in Hessen (EFRE-Wirkort-Prinzip gemäß VO (EU) 2021/1060 Art. 63)
  • Antragsteller ist im konkreten Aufruf antragsberechtigt (KMU, Forschungseinrichtung, Kommune, Verein o. ä. – natürliche Personen sind in der Regel ausgeschlossen)
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: kein Vertragsabschluss, keine Investition und keine Beauftragung vor Bewilligungsbescheid (AGVO Art. 6 Anreizeffekt, ANBest-P)
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO Art. 2 Nr. 18 (bei AGVO-basierten Aufrufen)
  • Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss gemäß AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens zum Antragszeitpunkt nachweislich gesichert (Eigenanteil, ggf. Bilanzen der letzten 2–3 Jahre, Bankbestätigung)
  • Wirkungsindikatoren-Plan mit Baseline, Zielwerten und Erhebungsmethode liegt vor (VO (EU) 2021/1060 Art. 16 und 22)
  • Beihilferechtliche Grundlage eingehalten (AGVO-Artikel oder De-minimis je Aufruf; Kumulierungsregeln beachtet)
  • DNSH-Selbstprüfung ('Do No Significant Harm') für alle sechs EU-Umweltziele durchgeführt (CPR Art. 9 Abs. 4)
  • EU-Publizitätspflichten werden akzeptiert (EU-Emblem, Website-Hinweis, Schild am Vorhabensort, Begünstigtenliste – CPR Art. 47–50)
  • Keine Doppelfinanzierung: dieselben Kosten werden nicht parallel aus EFRE Hessen und einem anderen EU- oder Bundesprogramm finanziert (VO (EU) 2021/1060 Art. 63 Abs. 9)
  • Vorhaben entspricht inhaltlich dem Politikziel (PO 1 Innovation/Wettbewerbsfähigkeit oder PO 2 Klima/CO2-armer Übergang) und dem konkreten Aufruf

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten für direkt am Vorhaben tätige Beschäftigte (inkl. Sozialabgaben), auf Basis tatsächlicher Aufwendungen oder pauschaler Sätze gemäß Aufruf
  • Investitionskosten für Maschinen, Anlagen, IT-Hardware, Gebäude und andere bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter
  • Forschungs- und Entwicklungskosten einschließlich externer Dienstleistungen, Materialkosten und indirekter F&E-Kosten
  • Beratungs- und Dienstleistungskosten für externe Gutachten, Prüfungen und projektspezifische Leistungen
  • Sonstige Sachkosten (Material, Energie, Mieten, Pachten) soweit unmittelbar dem Vorhaben zurechenbar
  • Indirekte Kosten (Gemeinkosten) als Pauschale, sofern im jeweiligen Aufruf zugelassen (z. B. 25 % der direkten Personalkosten)

Typische Stolperfallen

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Jeder Vertragsabschluss, jede Beauftragung oder Investition vor dem Bewilligungsbescheid führt zum vollständigen Förderausschluss bzw. zur Rückforderung. Unverbindliche Angebotsanfragen und Planungsschritte sind unschädlich.

EFRE Hessen ist kein Einzelprogramm

Die EFRE-Förderrichtlinie 21+ bündelt über zehn Förderprogramme. Förderquoten, Höchstbeträge und antragsberechtigter Personenkreis variieren je Aufruf – immer den aktuellen Aufruftext prüfen.

Kein JTF in Hessen

Hessen hat keinen Just Transition Fund-Anteil (VO (EU) 2021/1056). Anträge mit Strukturwandel- oder 'gerechter Übergang'-Bezug laufen in Hessen nicht über JTF, sondern allenfalls über reguläre EFRE-Aufrufe in PO 1 oder PO 2.

Wirkungsindikatoren unvollständig

Fehlende oder unrealistische Output- und Ergebnisindikatoren (z. B. Anzahl unterstützter Unternehmen, eingesparte CO2-Emissionen, neue Arbeitsplätze in FTE) führen zur Antragsabwertung oder -ablehnung. Indikatoren frühzeitig mit der WIBank abstimmen.

Publizitätspflicht missachtet

EU-Emblem mit Schriftzug 'Kofinanziert von der Europäischen Union' muss in allen Kommunikationsmaterialien, auf der Website und bei Investitionen ab dem Schwellenwert als Schild am Vorhabensort sichtbar sein. Verstöße können Finanzkorrekturen von 2–25 % des Zuschusses auslösen (CPR Art. 47–50).

Doppelförderung derselben Kosten

Identische Kosten dürfen nicht parallel aus EFRE Hessen und einem anderen EU-Fonds (ESF+, Horizon Europe) oder Bundesprogramm gefördert werden. Kombinationen unterschiedlicher Förderquellen für klar abgegrenzte Vorhabensteile sind möglich, müssen aber dokumentiert sein.

Beihilferecht falsch eingeordnet

Jeder Aufruf nutzt einen eigenen AGVO-Artikel (typisch Art. 25, 29, 36, 41 oder 46) oder die De-minimis-Verordnung. Falsche Einordnung kann zur Rückforderung als rechtswidrige Beihilfe mit Zinsen führen. AGVO-Artikel und zulässige Beihilfe-Intensität vor Antragstellung klären.

Antragsprozess

  1. 11. Förderprogramm identifizieren. Bestimme, welches der Einzelprogramme der EFRE-Förderrichtlinie 21+ zu deinem Vorhaben passt (PO 1: F&E, Pilot/Demonstration, Wissenstransfer, Forschungsinfrastruktur, KMU-Investition, Gründung, Berufsbildung; PO 2: PIUS-Invest, Wärmenetze, Abwärmenutzung, urbane Mobilität). Aktuellen Aufruftext auf efre-hessen.de und wirtschaft.hessen.de prüfen.
  2. 22. WIBank-Förderberatung kontaktieren. Kontaktiere die WIBank-Förderberatung (+49 69 9132-03 / foerderberatunghessen@wibank.de) vor der formellen Antragstellung. Die WIBank klärt Förderfähigkeit und konkreten Antragsweg je Förderlinie.
  3. 33. Skizze / Voranfrage einreichen (Stufe 1). Bei wettbewerblichen Aufrufen oder Großvorhaben reiche zunächst eine Vorhabenskizze im WIBank-Kundenportal (foerderportal.wibank.de) ein. Die WIBank bewertet inhaltlich; bei positivem Ergebnis erfolgt die Aufforderung zur Vollantragstellung.
  4. 44. Vollantrag vorbereiten und einreichen (Stufe 2). Erstelle den förmlichen Vollantrag im WIBank-Kundenportal. Erforderliche Unterlagen: Vorhabenbeschreibung, Wirkungsindikatoren-Plan, Kosten- und Finanzierungsplan, Bilanzen der letzten 2–3 Jahre, KMU-Erklärung (falls zutreffend), beihilferechtliche Selbsterklärung (AGVO oder De-minimis), DNSH-Selbstprüfung, Publizitätskonzept, Selbsterklärungen zu Doppelförderung und ggf. Konsortialvereinbarung.
  5. 55. Prüfung und Bewilligungsbescheid abwarten. Die WIBank prüft Förderfähigkeit, Beihilferecht, Finanzierung und Indikatorenplan. Erst mit dem Bewilligungsbescheid dürfen Verträge abgeschlossen und Investitionen getätigt werden.
  6. 66. Vorhaben durchführen und Verwendungsnachweis einreichen. Führe das Vorhaben durch, erfasse laufend Indikatorwerte, halte die Vergabevorschriften (UVgO/VgV/VOB) ein und stelle die EU-Publizitätspflichten sicher. Nach Abschluss: Verwendungsnachweis mit Sachbericht, Indikatorenbilanz, Belegen und Vergabevermerken im WIBank-Kundenportal einreichen. Belege mindestens 5 Jahre nach Vorhabenabschluss aufbewahren (CPR Art. 82).

Wie upsmart hilft

upsmart gleicht dein Vorhaben in Sekunden gegen alle laufenden EFRE-Hessen-Aufrufe ab und benennt das passende Einzelprogramm der Förderrichtlinie 21+ – inklusive AGVO-Artikel-Zuordnung und automatischer De-minimis-Kumulierungsprüfung. Antragsentwürfe entstehen mit KI-Unterstützung; dein Team prüft und entscheidet. Stichtage und n+3-Fristen trackt upsmart automatisch – ohne Beraterhonorar vorab.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

EFRE Hessen 2021-2027 ist kombinierbar mit ZIM (Bund, BMWK) bei klarer Kostenabgrenzung je Vorhabensteil, mit KfW-Förderdarlehen (z. B. KfW 261, 270) als komplementäre Finanzierung sowie mit ESF+ Hessen für ergänzende Maßnahmen im Bereich Qualifizierung. Eine Kombination mit Horizon Europe ist möglich, erfordert aber strikte Kostentrennung. Doppelförderung identischer Kosten ist verboten (VO (EU) 2021/1060 Art. 63 Abs. 9).

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, EFRE Hessen 2021-2027 zu beantragen?

Antragsberechtigt sind KMU, Großunternehmen, Existenzgründer, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Verbände und Vereine – jeweils abhängig vom konkreten Einzelprogramm der EFRE-Förderrichtlinie 21+. Voraussetzung ist immer ein Sitz oder Wirkort in Hessen. Natürliche Personen sind in der Regel nicht antragsberechtigt.

Wie hoch ist die Förderung beim EFRE Hessen?

Die Förderhöhe variiert je Förderprogramm: F&E in Unternehmen typisch 50.000–500.000 EUR, Forschungsinfrastruktur 600.000–5.000.000 EUR, PIUS-Invest bis 500.000 EUR. Die Förderquote beträgt für KMU bis zu 60 %, für Forschungseinrichtungen bis zu 85 %, für Großunternehmen ab 40 %. Auf Programmebene liegt die maximale EFRE-Kofinanzierungsquote bei 40 % (Hessen als stärker entwickelte Region).

Wie beantrage ich Förderung aus dem EFRE Hessen 2021-2027?

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das WIBank-Kundenportal (foerderportal.wibank.de). Bei wettbewerblichen Aufrufen ist zunächst eine Skizze einzureichen, bei Erfolg folgt der förmliche Vollantrag. Vor der Antragstellung empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit der WIBank-Förderberatung (+49 69 9132-03 / foerderberatunghessen@wibank.de).

Bis wann muss ich den EFRE-Hessen-Antrag einreichen?

Aufrufe haben jeweils eigene Stichtage, die auf efre-hessen.de und wirtschaft.hessen.de veröffentlicht werden. Die Förderperiode läuft regulär bis 31. Dezember 2027; mit der n+3-Regel können Mittel bis spätestens 31. Dezember 2029 verausgabt werden.

Welche Kosten sind beim EFRE Hessen förderfähig?

Förderfähig sind je nach Aufruf Personalkosten, Investitionskosten (Maschinen, Anlagen, IT), F&E-Kosten, Beratungskosten sowie sonstige Sachkosten und pauschale Gemeinkosten. Die exakten Kostenkategorien und etwaige Kappungsgrenzen ergeben sich aus dem jeweiligen Förderprogramm-Steckbrief der EFRE-Förderrichtlinie 21+.

Primärquellen

EFRE Hessen 2021-2027 mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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