Förderprogramm · Land Brandenburg

EFRE Brandenburg 2021-2027

1,6 Milliarden Euro für Brandenburgs Zukunft — Innovation, Klima, Strukturwandel.

Das EFRE-Programm Brandenburg 2021-2027 ist das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Just Transition Fund (JTF). Das Gesamtvolumen beträgt rund 1,6 Mrd. EUR — 846 Mio. EUR EFRE und 786 Mio. EUR JTF. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Innovation und Forschung, KMU-Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung, Klimaschutz, Energiewende, Klimaanpassung sowie Stadtentwicklung. Der JTF-Anteil richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Einrichtungen im Lausitzer Revier (Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und kreisfreie Stadt Cottbus) sowie in der Uckermark — den vom Kohleausstieg bzw. von der Transformation der PCK-Raffinerie Schwedt betroffenen Regionen. Förderungen laufen über zeitlich begrenzte Aufrufe (Calls); die genauen Konditionen (Fördersatz, Höchstbetrag, Stichtage, antragsberechtigter Kreis) sind je Aufruf auf ilb.de zu prüfen.

FördergeberLand Brandenburg (Verwaltungsbehörde: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Brandenburg — MWAE) / Europäische Union (EFRE + JTF)
DurchführungInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam — zentrale Bewilligungsstelle für nahezu alle Aufrufe; weitere Ressorts je Förderlinie
ZielgruppeJe nach Aufruf: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kommunen, Vereine und Cluster in Brandenburg; für JTF-Aufrufe zusätzlich Sitz oder Wirkort in der JTF-Gebietskulisse (Lausitzer Revier brandenburgischer Anteil oder Uckermark) erforderlich
FörderartZuschuss
FörderhöheZuschüsse von mindestens 10.000 EUR bis maximal 5.000.000 EUR je Vorhaben; Projektlaufzeit 12 bis 60 Monate — konkrete Ober- und Untergrenzen je Aufruf auf ilb.de prüfen
FördersatzBasisquote 40–50 % der förderfähigen Kosten (40 % für Großunternehmen, 50 % für KMU, Kommunen und Forschungseinrichtungen); Aufschläge für Innovation (+10 %), Klimaschutz/Energie (+10 %), Digitalisierung (+5 %), grenznahe Regionen (+5 %) und JTF-Strukturwandel (+15 %) möglich; JTF-Aufrufe bis zu 85 % (EU-Kofinanzierungsquote für Übergangsregionen bis 70 % EFRE, bis 85 % JTF gemäß CPR Art. 112); individuelle Beihilfe-Intensität je AGVO-Artikel oder De-minimis je Aufruf zu prüfen
FristAufrufsgebunden — aktuelle Fristen auf ilb.de und efre.brandenburg.de; Programmperiode läuft bis 31.12.2027, Mittel können mit n+3-Regel bis 31.12.2029 verausgabt werden
Dauer12 bis 60 Monate je Vorhaben
BeihilferahmenJe Aufruf entweder AGVO (VO (EU) Nr. 651/2014) — typisch Art. 17 (KMU-Investitionen), Art. 25 (F&E), Art. 28 (Innovationsbeihilfen KMU), Art. 36 (Umweltschutz), Art. 41 (Erneuerbare Energien), Art. 56 (lokale Infrastruktur) — oder De-minimis (VO (EU) 2023/2831, Cap 300.000 EUR/3 Jahre); konkrete Einordnung je Aufruf auf ilb.de prüfen

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Voraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg, an dem das geförderte Vorhaben durchgeführt wird (EFRE-Wirkort-Prinzip gemäß VO (EU) 2021/1060 Art. 63)
  • Bei JTF-Aufrufen zusätzlich: Sitz oder Wirkort in der JTF-Gebietskulisse — Lausitzer Revier brandenburgischer Anteil (Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, kreisfreie Stadt Cottbus) oder Uckermark (Landkreis Uckermark)
  • Zugehörigkeit zum im jeweiligen Aufruf antragsberechtigten Personenkreis (KMU, Großunternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung, Kommune oder Konsortium — je Aufruf verschieden)
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Auftragserteilung, Vertragsabschluss und Investition erst nach Bewilligungsbescheid (AGVO Art. 6 Anreizeffekt; ANBest-P Brandenburg)
  • Unternehmen darf kein 'Unternehmen in Schwierigkeiten' im Sinne von AGVO Art. 2 Nr. 18 sein
  • Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss gegenüber dem Antragsteller (AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a)
  • Keine Doppelförderung: dieselben Kosten dürfen nicht parallel aus einem weiteren EU-Fonds oder Bundesprogramm gefördert werden (VO (EU) 2021/1060 Art. 63 Abs. 9)
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweislich gesichert (Eigenanteil, ggf. Bankbestätigung, Bonitätsnachweise)
  • Wirkungsindikatoren-Plan mit Baseline, Zielwerten und Erhebungsmethode (VO (EU) 2021/1060 Art. 16, 22; Anhang I VO (EU) 2021/1058)
  • Einhaltung des DNSH-Prinzips (Do No Significant Harm) für alle sechs EU-Umweltziele (VO (EU) 2021/1060 Art. 9 Abs. 4)
  • Akzeptanz der EU-Publizitätspflichten (EU-Emblem, Förderhinweis, ggf. Schild am Vorhabensort, Begünstigtenliste — VO (EU) 2021/1060 Art. 47–50)

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Löhne und Gehälter inkl. Sozialabgaben für Mitarbeitende, die direkt am Vorhaben tätig sind
  • Investitionskosten: Anschaffung oder Herstellung von Maschinen, Anlagen, IT-Hardware, Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern
  • Materialkosten: Rohstoffe, Betriebsstoffe und Waren, die direkt in das Vorhaben eingehen
  • Beratungs- und Dienstleistungskosten: externe Fachberatung, Gutachten, Prüfleistungen und spezifische Dienstleistungen im Vorhaben
  • Sonstige Sachkosten: Reise, Miete, Leasing, Versicherungen und andere direkte Projektausgaben
  • Pauschale Gemeinkosten: indirekte Kosten (Verwaltung, Miete, Energie), sofern der jeweilige Aufruf eine Overhead-Pauschale zulässt (z. B. 25 % der förderfähigen Personalkosten)

Typische Stolperfallen

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Jede Auftragserteilung, jeder Vertragsabschluss und jede Investition vor dem Bewilligungsbescheid führt zum vollständigen Förderausschluss oder zur Rückforderung. Planungs- und Vorbereitungsschritte sind unschädlich, Beauftragungen nicht.

JTF-Gebietskulisse nicht geprüft

JTF-Aufrufe sind nur für Vorhaben mit Sitz oder Wirkort in der Lausitzer Revier (Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, kreisfreie Stadt Cottbus) oder im Landkreis Uckermark offen. Antragsteller außerhalb dieser Kulisse erhalten keine JTF-Förderung.

Aufruffrist verpasst

EFRE/JTF-Aufrufe haben harte Stichtage. Nach Ablauf der Frist ist eine Einreichung in dieser Runde nicht mehr möglich. Fristen regelmäßig auf ilb.de prüfen.

Fehlender oder unrealistischer Indikatorenplan

EFRE und JTF verlangen messbare Output- und Ergebnisindikatoren mit Baseline und Zielwert. Fehlt der Plan oder sind die Zielwerte offensichtlich unrealistisch, wird der Antrag abgewertet oder abgelehnt.

EU-Publizitätspflichten missachtet

EU-Emblem, Schriftzug 'Kofinanziert von der Europäischen Union' und EFRE/JTF-Bezug müssen in allen Kommunikationsmaterialien, auf der Website und — bei Investitionen ab dem Schwellenwert — als Schild am Vorhabensort sichtbar sein. Verstöße führen zu Finanzkorrekturen von typisch 2–25 % des Zuschusses.

Doppelförderung derselben Kosten

Identische Kostenpositionen dürfen nicht gleichzeitig aus EFRE/JTF und einem anderen EU-Fonds, einem Bundesprogramm (z. B. ZIM, STARK, Investitionsgesetz Kohleregionen) oder Landesförderung finanziert werden. Klare Abgrenzung der Vorhabensteile ist Pflicht und muss dokumentiert werden.

Falsche Programmlogik: EFRE ≠ Einzelförderprogramm

EFRE Brandenburg ist kein Einzelprogramm mit festen Konditionen, sondern ein Operationelles Programm mit vielen zeitlich begrenzten Aufrufen. Aussagen zu 'den Konditionen des EFRE Brandenburg' sind ohne Bezug auf einen konkreten Aufruf nicht belastbar.

Vergaberechtsverstöße bei externen Aufträgen

Aufträge oberhalb der Schwellenwerte müssen nach UVgO, VOB/A oder VgV vergeben werden; Kommunen und öffentliche Auftraggeber unterliegen dem BbgVergG. Vergabevermerke und Vergleichsangebote sind für den Verwendungsnachweis zu dokumentieren. Verstöße führen zu Finanzkorrekturen von typisch 5–25 % der betroffenen Auftragssumme.

Antragsprozess

  1. 11. Aufruf identifizieren. Passenden Förderaufruf auf ilb.de und efre.brandenburg.de recherchieren: Themenfeld (Innovation, KMU, Klimaschutz, Stadtentwicklung, JTF Lausitz Brandenburg, JTF Uckermark), Bewilligungsstelle, Antragsfrist und Beihilferahmen klären. ILB-Förderberatung: 0331 660-2211.
  2. 22. Skizze / Interessenbekundung einreichen (Stufe 1). Bei wettbewerblichen Aufrufen zuerst eine Vorhabenskizze im ILB-Kundenportal oder dem Portal der Bewilligungsstelle einreichen. Inhalt: Politikziel-Bezug, Arbeitspakete, Indikatoren-Zielwerte, grober Finanzplan. Bei JTF: Strukturwandel-Bezug konkret herausarbeiten. Auf Aufforderung zur Vollantragstellung warten.
  3. 33. Vollantrag erstellen und einreichen (Stufe 2). Vollständige Vorhabenbeschreibung, Indikatorenplan (Baseline + Zielwerte), Kosten- und Finanzierungsplan mit Bonitätsnachweisen, KMU-/AGVO-/De-minimis-Erklärungen, DNSH-Selbstprüfung, ggf. Konsortialvereinbarung und Publizitätskonzept im Online-Portal der ILB (oder zuständigen Bewilligungsstelle) einreichen.
  4. 44. Prüfung und Bewilligung abwarten. Die ILB (oder zuständige Bewilligungsstelle) prüft den Antrag fachlich und beihilferechtlich. Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn — keine Auftragserteilung, Vertragsabschlüsse oder Investitionen vor dem Bewilligungsbescheid.
  5. 55. Vorhaben durchführen. Nach Bewilligung: Vorhaben starten, externe Aufträge nach UVgO/VgV/VOB/BbgVergG vergeben und dokumentieren, Indikatoren laufend erheben, EU-Publizitätspflichten umsetzen (EU-Emblem, Schild, Website-Hinweis), Belege sorgfältig aufbewahren.
  6. 66. Verwendungsnachweis einreichen. Sachbericht mit Indikatorenbilanz, vollständige Belegliste (Rechnungen, Zahlungsnachweise), Vergabevermerke und Publizitätsnachweise fristgerecht einreichen. Belege müssen mindestens 5 Jahre nach Programmschluss aufbewahrt werden (CPR Art. 82).

Wie upsmart hilft

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Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

EFRE/JTF Brandenburg ist mit anderen Förderquellen kombinierbar, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. Häufige Kombinationen: EFRE + KfW-Darlehen (verschiedene Kostenblöcke), EFRE + ZIM (verschiedene Vorhabensteile), EFRE/JTF + ILB-Eigenmittelprogramme. JTF-Aufrufe im Lausitzer Revier sind von STARK/Investitionsgesetz Kohleregionen (Bund) klar abzugrenzen; in der Uckermark von Bundesprogrammen zur PCK-Transformation. Horizon Europe und EFRE können kombiniert werden, wenn Kostenpositionen je Förderquelle klar getrennt sind.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, EFRE-Förderung in Brandenburg zu beantragen?

Antragsberechtigte variieren je Aufruf. Typisch sind KMU, Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen sowie Konsortien mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg. JTF-Aufrufe sind zusätzlich auf Antragsteller im Lausitzer Revier (Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, kreisfreie Stadt Cottbus) oder im Landkreis Uckermark beschränkt. Den konkreten Personenkreis immer im jeweiligen Aufruf-Dokument auf ilb.de prüfen.

Wie hoch ist die EFRE-Förderung in Brandenburg?

Die Basisquote liegt bei 40 % (Großunternehmen) bis 50 % (KMU, Kommunen, Forschung) der förderfähigen Kosten. Aufschläge für Innovation, Klimaschutz oder JTF-Strukturwandel können den Fördersatz auf bis zu 85 % erhöhen. Zuschüsse liegen zwischen mindestens 10.000 EUR und maximal 5.000.000 EUR je Vorhaben. Die genauen Werte stehen im jeweiligen Aufruf.

Wie beantrage ich EFRE-Förderung in Brandenburg?

Du wählst zuerst den passenden Aufruf auf ilb.de aus. Bei wettbewerblichen Aufrufen reiche zunächst eine Skizze ein. Erst nach Aufforderung durch die ILB stellst Du den vollständigen Antrag im ILB-Kundenportal. Wichtig: Kein Maßnahmenbeginn vor dem Bewilligungsbescheid. Förderberatung der ILB: 0331 660-2211.

Was ist der Unterschied zwischen EFRE-Aufrufen und JTF-Aufrufen in Brandenburg?

EFRE-Aufrufe stehen allen Antragstellern in Brandenburg offen und decken Themen wie Innovation, Digitalisierung, Klimaschutz und Stadtentwicklung ab. JTF-Aufrufe sind auf die Strukturwandelregionen beschränkt: Lausitzer Revier brandenburgischer Anteil (Braunkohleausstieg) und Uckermark (Transformation PCK-Raffinerie Schwedt). JTF-Förderquoten können bis zu 85 % erreichen.

Welche Fehler führen zum Ausschluss oder zur Rückforderung bei EFRE/JTF Brandenburg?

Die häufigsten Fehler: Maßnahmenbeginn vor dem Bewilligungsbescheid, Antrag außerhalb der JTF-Gebietskulisse für JTF-Aufrufe, verpasste Aufrufffrist, fehlender Indikatorenplan, Verletzung der EU-Publizitätspflichten, Doppelförderung derselben Kosten und Vergaberechtsverstöße bei externen Aufträgen. Jeder dieser Fehler kann zur vollständigen oder teilweisen Rückforderung der Mittel führen.

Primärquellen

EFRE Brandenburg 2021-2027 mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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