EFRE Berlin 2021-2027
680 Mio. EUR EU-Mittel für Berliner Innovationen, Klimaprojekte und Stadtentwicklung — jetzt den richtigen Aufruf finden.
Das EFRE-Programm Berlin 2021-2027 stellt rund 680 Mio. EUR EU-Mittel (Gesamtvolumen ca. 1,7 Mrd. EUR) für fünf Förderbereiche bereit: Innovationen in KMU (PO 1), CO2-Verringerung (PO 2), nachhaltige städtische Mobilität (PO 2), integrierte Stadtentwicklung (PO 5) und strategische Technologien (STEP-Achse, seit 02.07.2025 genehmigt). Förderung erfolgt über zeitlich begrenzte Aufrufe — typische Förderlinien sind Pro FIT, Innovationsassistent und KMU-Investitionszuschüsse. Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Berlin (IBB). Berlin hat keinen JTF-Anteil.
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Voraussetzungen
- Sitz oder Wirkort des Vorhabens im Land Berlin (EFRE-Wirkort-Prinzip; bundesweit tätige Antragsteller müssen Berliner Umsetzungsbezug nachweisen)
- Antragsteller gehört zum im konkreten Aufruf definierten antragsberechtigten Personenkreis (KMU, Forschungseinrichtung, öffentlicher Träger etc.)
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn — Beauftragungen und Vertragsabschlüsse erst nach Bewilligungsbescheid (AGVO Art. 6 Anreizeffekt)
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO Art. 2 Nr. 18 (Insolvenz, Verlust >= 50 % des Stammkapitals etc.) — bei unternehmensgebundenen Aufrufen
- Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss (AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a)
- Keine Doppelförderung: dieselben Kosten dürfen nicht parallel aus EFRE und einem anderen EU- oder Bundesprogramm finanziert werden
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert (Eigenanteil + Förderung + ggf. Drittmittel nachweisbar)
- Indikatorenplan mit Output- und Ergebnisindikatoren, Baseline und realistischen Zielwerten vorhanden (VO (EU) 2021/1060 Art. 16/22; Anhang I VO (EU) 2021/1058)
- Vier Berliner EFRE-Querschnittskriterien erfüllt und im Antrag explizit adressiert: Barrierefreiheit, Geschlechtergleichstellung, nachhaltige Entwicklung, Einhaltung der EU-Charta der Grundrechte
- DNSH-Prinzip (Do No Significant Harm) eingehalten: Vorhaben schadet keinem der sechs EU-Umweltziele erheblich (VO (EU) 2021/1060 Art. 9 Abs. 4)
- EU-Publizitätspflichten akzeptiert: EU-Emblem mit Schriftzug 'Kofinanziert von der Europäischen Union', Hinweis auf EFRE in allen Kommunikationsmaterialien (CPR Art. 47-50)
- Beihilferechtliche Grundlage (AGVO-Artikel oder De-minimis) korrekt eingehalten — je Aufruf
Förderfähige Kosten
- Personalkosten: Löhne, Gehälter, Sozialabgaben und Nebenkosten für direkt am Projekt tätige Mitarbeitende
- Sachkosten: Materialien, Geräte, Software, Mieten, Reisekosten und andere direkte Projektausgaben
- Investitionskosten: Erwerb oder Herstellung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern (Maschinen, IT-Hardware, Gebäude)
- Beratungskosten: externe Beratungsdienstleistungen mit direktem Projektbezug (technische Beratung, Marktanalysen)
- Sonstige direkt projektbezogene Kosten, sofern im jeweiligen Aufruf explizit zugelassen
- Vereinfachte Kostenoptionen (Pauschalen, Standardeinheitskosten) gemäß CPR Art. 53 ff. — aufrufabhängig
Typische Stolperfallen
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Jede Auftragserteilung, jeder Vertragsabschluss oder jede Investition vor dem Bewilligungsbescheid führt zum Förderausschluss oder zur Rückforderung. Anbahnungs- und Planungsschritte sowie unverbindliche Angebotsanfragen sind unschädlich. Rechtsgrundlage: AGVO Art. 6 (Anreizeffekt) und ANBest-P (LHO Berlin).
Fehlende oder unrealistische Wirkungsindikatoren
EFRE verlangt messbare Output- und Ergebnisindikatoren (z. B. Anzahl unterstützter Unternehmen, eingesparte CO2-Emissionen, neue Arbeitsplätze). Fehlt der Indikatorenplan oder sind die Zielwerte offensichtlich unrealistisch, wird der Antrag abgewertet oder abgelehnt.
Querschnittskriterien nicht adressiert
Die vier Berliner EFRE-Querschnittskriterien (Barrierefreiheit, Geschlechtergleichstellung, nachhaltige Entwicklung, EU-Charta der Grundrechte) müssen im Antrag explizit und nachvollziehbar adressiert sein. Ein pauschaler Hinweis reicht nicht.
EU-Publizitätspflicht missachtet
EU-Emblem mit Schriftzug 'Kofinanziert von der Europäischen Union' und EFRE-Bezug müssen in Kommunikation, auf der Website und ggf. am Vorhabensort sichtbar geführt werden (CPR Art. 47-50). Verstöße können zu Finanzkorrekturen von typisch 2-25 % des Zuschusses führen.
Doppelförderung derselben Kostenpositionen
Dieselben Kosten dürfen nicht parallel aus EFRE Berlin und einem anderen EU-Fonds, Bundes- oder Landesprogramm finanziert werden. Klare Abgrenzung zwischen Kostenpositionen verschiedener Förderquellen ist möglich und muss dokumentiert sein.
JTF-Logik in Berlin nicht anwendbar
Berlin hat keinen Just-Transition-Fund-Anteil (kein TPGÜ). Vorhaben mit 'gerechtem Übergang'-Bezug sind in Berlin nicht über JTF, sondern allenfalls über reguläre EFRE-Aufrufe (PO 1/PO 2/STEP) abbildbar.
Aufruffrist verpasst
EFRE-Berlin-Aufrufe haben harte Einreichfristen. Die Excel-Liste 'Aktuelle und geplante Projektaufrufe' (Stand 30.01.2026) auf dem SenWEB-Programmportal ist die maßgebliche Quelle für aktuelle Stichtage 2026/2027.
Antragsprozess
- 11. Aufruf identifizieren. Passendes Politikziel und aktive Förderlinie bestimmen (PO 1 Innovationen in KMU z. B. Pro FIT / Innovationsassistent; PO 2 CO2-Verringerung / Mobilität; PO 5 Stadtentwicklung; STEP strategische Technologien). Excel-Liste 'Aktuelle und geplante Projektaufrufe' auf dem SenWEB-Portal als Startpunkt nutzen.
- 22. Vorhabenskonzept und Indikatorenplan erarbeiten. Politikziel-Argumentation schärfen, Output- und Ergebnisindikatoren mit Baseline und realistischen Zielwerten festlegen, Querschnittskriterien-Konzept ausarbeiten, DNSH-Selbstprüfung durchführen.
- 33. Skizze / Interessenbekundung einreichen (Stufe 1). Bei wettbewerblichen Aufrufen: Skizze im Kundenportal der IBB innerhalb der Aufruffrist einreichen. IBB bewertet inhaltlich (Innovationsgrad, Wirkungspotenzial, Politikziel-Beitrag) und fordert bei Erfolg zur Vollantragstellung auf.
- 44. Förmlichen Vollantrag stellen (Stufe 2). Im Kundenportal der IBB einreichen: detaillierte Vorhabenbeschreibung, Indikatorenplan, Kosten- und Finanzierungsplan, KMU-/AGVO-/De-minimis-Erklärungen, Querschnittskriterien-Konzept, DNSH-Prüfung, ggf. Konsortialvereinbarung, Bonitätsnachweise, Publizitätskonzept.
- 55. Prüfung und Bewilligung durch IBB abwarten. IBB (oder die je Aufruf zuständige Bewilligungsstelle) prüft und erteilt den Bewilligungsbescheid. Kein Maßnahmenbeginn vor Bescheid.
- 66. Vorhaben durchführen. Vergaben nach UVgO/VgV/VOB (bei öffentlichen Trägern zusätzlich BerlAVG: Tariftreue, Mindestlohn) dokumentieren. Indikatoren laufend erheben. Publizitätspflichten umsetzen: EU-Emblem, ggf. Schild am Vorhabensort, Website-Hinweis.
- 77. Verwendungsnachweis einreichen. Sachbericht (inkl. Querschnittskriterien-Erfüllung), Indikatorenbilanz, Belegliste, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Vergabevermerke einreichen. Belege mindestens 5 Jahre nach Programmschluss aufbewahren (CPR Art. 82).
Wie upsmart hilft
upsmart gleicht dein Vorhaben automatisch gegen alle laufenden EFRE-Berlin-Aufrufe ab — inklusive De-minimis- und AGVO-Kumulierungsprüfung über alle Förderquellen (ZIM, KfW, ESF+). Aktive Stichtage aus der SenWEB-Projektaufruf-Liste werden getrackt; du siehst sofort, welche Linie (Pro FIT, Innovationsassistent, STEP o. a.) passt und wann der nächste Cut-off ist. Antragsentwürfe entstehen prüfungsreif — dein Team entscheidet, kein Beraterhonorar vorab.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
EFRE Berlin ist häufig kombinierbar mit ZIM (Bund, BMWK), Horizon Europe (EU-Forschungsrahmenprogramm) und KfW-Darlehen — sofern dieselben Kosten klar zwischen den Förderquellen abgegrenzt werden (keine Doppelfinanzierung nach VO (EU) 2021/1060 Art. 63 Abs. 9). Abgrenzung zu IBB-eigenen Landesprogrammen ohne EFRE-Bezug und ESF+ Berlin (Arbeitsmarkt / soziale Inklusion) ist je Aufruf zu prüfen.
Häufige Fragen
Wer ist berechtigt, einen EFRE-Berlin-Antrag zu stellen?
Der antragsberechtigte Personenkreis variiert je Aufruf: KMU, Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Land Berlin / Bezirke, kommunale Unternehmen, Vereine und Konsortien können grundsätzlich antragsberechtigt sein. Voraussetzung ist immer ein Sitz oder ein nachweisbarer Wirkort im Land Berlin.
Wie hoch ist die EFRE-Förderung in Berlin?
Die Basisförderquote beträgt ca. 40 % der förderfähigen Kosten (Berlin ist 'stärker entwickelte Region'). Typische Projektzuschüsse liegen zwischen 50.000 EUR und 5.000.000 EUR. Bei STEP-Aufrufen und bestimmten Förderlinien (z. B. Innovationsassistent) können höhere Quoten gelten — genaue Werte stehen im jeweiligen Aufrufdokument.
Wie beantrage ich EFRE-Förderung in Berlin?
Zuerst den passenden aktiven Aufruf auf dem SenWEB-Programmportal oder bei der IBB identifizieren. Bei wettbewerblichen Aufrufen: Skizze einreichen, bei Erfolg Vollantrag über das Kundenportal der IBB stellen. Vorhaben dürfen erst nach Bewilligungsbescheid beginnen.
Welche Kosten sind beim EFRE Berlin förderfähig?
Typisch förderfähig sind Personalkosten, Sachkosten, Investitionskosten, externe Beratungskosten und sonstige direkt projektbezogene Kosten. Die genaue Kostenfähigkeit hängt vom konkreten Aufruf und der zugrunde liegenden Förderrichtlinie ab.
Bis wann müssen EFRE-Berlin-Vorhaben abgeschlossen sein?
Die Förderperiode läuft regulär bis 31.12.2027. Durch die n+3-Regel können Mittel bis spätestens 31.12.2029 verausgabt werden. Konkrete Projektlaufzeiten (12-60 Monate) und Abschlussfristen sind je Aufruf definiert.
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Primärquellen
- SenWEB EFRE-Programmportal Berlin 2021-2027— Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB), Land Berlin
- IBB — Investitionsbank Berlin (Bewilligungsstelle)— Investitionsbank Berlin (IBB)
- SenWEB Förderübersicht EFRE Berlin— Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB), Land Berlin
- VO (EU) 2021/1060 — Common Provisions Regulation (CPR)— Europäisches Parlament und Rat der EU
- VO (EU) 2021/1058 — EFRE/Kohäsionsfonds-Verordnung— Europäisches Parlament und Rat der EU
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