Digital Jetzt
Zuschuss für digitale Technologien und Mitarbeiter-Qualifizierung im Mittelstand.
Digital Jetzt adressiert den Digitalisierungs-Rückstand im deutschen Mittelstand: Investitionen in Soft- und Hardware sowie Qualifizierung von Mitarbeitenden werden mit 30–50 % Zuschuss gefördert. Keine F&E-Komponente nötig — reine Digitalisierungs-Investitionen.
Voraussetzungen
- 3–499 Mitarbeiter (äquivalent in Vollzeit), in begründeten Fällen bis 999.
- Seit mindestens 2 Jahren am Markt.
- Digitalisierungsplan mit klarem Vorher-Nachher-Vergleich.
- Investition oder Qualifizierung noch nicht begonnen (kein vorzeitiger Projektbeginn).
- Eigenanteil von 50–70 % muss finanziert sein.
Förderfähige Kosten
- Anschaffung von Software und Hardware (ERP, CRM, Cloud-Infrastruktur, digitale Fertigung, IT-Sicherheit).
- Implementierungs- und Integrationsdienstleistungen (externe Berater/Entwickler).
- Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende zu digitalen Themen.
- Begrenzte Lizenzkosten (bis 12 Monate) für neu eingeführte Software.
Typische Stolperfallen
Routine-Investitionen ohne Transformation
Reine Ersatzinvestitionen (neuer Laptop, neue Office-Lizenz) sind nicht förderfähig. Förderfähig ist nur, was den Digitalisierungsgrad substanziell erhöht — messbar vorher/nachher.
Vorzeitiger Projektbeginn
Jede Bestellung, jeder Vertrag, jede Rechnung vor Antragseingang disqualifiziert das Projekt. Auch Rahmenverträge oder Abrufaufträge zählen.
De-Minimis-Grenze übersehen
Digital Jetzt läuft als De-Minimis-Beihilfe. Vor Antragstellung alle De-Minimis-Beihilfen der letzten 3 Jahre prüfen — die 300.000-€-Grenze wird schnell erreicht, besonders bei Kombination mit Landesprogrammen.
Qualifizierung ohne Digitalisierungs-Bezug
Mitarbeiter-Schulungen müssen thematisch an die Digitalisierungs-Investition gekoppelt sein. Allgemeine Führungskräfte-Coachings oder Branchen-Workshops sind nicht förderfähig.
Antragsprozess
- 11. Digitalisierungsplan erstellen. Beschreibung des Ist-Zustands, des geplanten Soll-Zustands und der Maßnahmen zur Lücke. Als Anlage zum Antrag.
- 22. Antrag über das DLR-Portal. Online-Antrag beim Projektträger DLR. Projektbeschreibung, Kostenplan, Angebote Dritter, Digitalisierungsplan.
- 33. Bewertung. DLR prüft Förderfähigkeit und Budgetverfügbarkeit. Typische Bearbeitungszeit 3–5 Monate.
- 44. Zuwendungsbescheid. Bei positivem Bescheid: Bewilligung, Projektbeginn erst danach.
- 55. Durchführung + Verwendungsnachweis. Projektlaufzeit typisch 12 Monate. Verwendungsnachweis mit allen Rechnungen, Zahlungsbelegen und Umsetzungsbericht.
Wie upsmart hilft
upsmart führt den strukturierten Digitalisierungsplan nach den DLR-Bewertungskriterien, trackt die De-Minimis-Belastung im Unternehmen (inkl. anderer Landes- und Kommunalprogramme) und verknüpft Digital Jetzt mit ergänzenden Landesprogrammen (Digital-Bonus Bayern, Digital Now NRW, Mittelstand 4.0 etc.).
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Mit ZIM nicht auf identische Kosten kombinierbar. Mit Landesprogrammen zur Digitalisierung ergänzbar, aber gemeinsame De-Minimis-Grenze beachten. Mit Forschungszulage kombinierbar, wenn Digital-Jetzt-Investitionen nicht in F&E-Aufwand einfließen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert Digital Jetzt noch?
Die aktuelle Programmlaufzeit ist bis 30.06.2028 verlängert. Anträge laufend möglich, solange Budget verfügbar.
Kann ich mehrfach beantragen?
Pro Unternehmen ist ein Antrag möglich. Wer in einer Wertschöpfungskette investiert (gemeinsam mit Kunden/Lieferanten), kann dort auf bis zu 100.000 € erhöhen.
Welche Software-Investitionen sind typisch förderfähig?
ERP-Einführung (SAP Business One, Odoo), CRM-Einführung (HubSpot, Salesforce-Implementierung), Cloud-Migration, IT-Sicherheits-Suite, digitale Fertigungssoftware (MES), E-Commerce-Plattformen, BI-Tools.
Muss ich Eigenmittel nachweisen?
Ja — der nicht geförderte Eigenanteil (50–70 % je nach Unternehmensgröße) muss finanziert sein. Darlehen, Eigenkapital oder Cashflow-Prognose sind als Nachweis akzeptiert.
Primärquellen
- Digital Jetzt — BMWK Portal— BMWK
- DLR-Projektträger Digital Jetzt— DLR
- Förderrichtlinie Digital Jetzt— Bundesanzeiger
- De-Minimis-Verordnung (EU) 2023/2831— Europäische Kommission
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