Förderprogramm · Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Bis zu 20.000 € für externe Innovationsleistungen – 50 % Zuschuss für KMU in Baden-Württemberg.

Die Innovationsgutscheine Baden-Württemberg fördern externe wissenschaftliche, FuE- und innovationsorientierte Dienstleistungen mit einem Zuschuss von 50 %. Vier Varianten stehen bereit: Innovationsgutschein BW (bis 7.500 €), Hightech BW (bis 20.000 €), Start-up BW (bis 20.000 €, bis 5 Jahre nach Gründung) und Mittelstand trifft Start-ups (bis 20.000 €, bis 250 MA). Bewilligungsstelle ist die L-Bank im Auftrag des Wirtschaftsministeriums BW. Du stellst den Antrag online über das L-Bank-Förderportal – erst danach darfst Du den Vertrag mit dem externen Dienstleister abschließen.

FördergeberMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (StM-WiBW)
DurchführungL-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank), Karlsruhe
ZielgruppeKMU der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg; Standardvarianten (BW / Hightech BW / Start-up BW): max. 100 Beschäftigte (FTE) und max. 20 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme; Variante Mittelstand trifft Start-ups: max. 250 Beschäftigte und max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme; Existenzgründer ebenfalls antragsberechtigt
FörderartZuschuss
FörderhöheVariante BW: bis 7.500 € (50 % der förderfähigen Kosten, max. Kosten 15.000 €); Variante Hightech BW: bis 20.000 € (50 %); Variante Start-up BW: bis 20.000 € (50 %); Variante Mittelstand trifft Start-ups: bis 20.000 € (50 %); De-minimis-Obergrenze: 300.000 € über 3 Steuerjahre
Fördersatz50 %
FristFortlaufend (kein fester Antragsstichtag); Programm aktiv und antragstellbar (Stand 07.05.2026); Budgetstand 2026 vorab bei L-Bank prüfen
DauerBewilligungszeitraum i. d. R. 10 Monate ab Bewilligung, verlängerbar um bis zu 2 Monate
BeihilferahmenDe-minimis-Beihilfe gemäß VO (EU) Nr. 2023/2831; Obergrenze 300.000 € / 3 Steuerjahre (konsolidiert mit verbundenen Unternehmen)

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Voraussetzungen

  • Hauptsitz des Unternehmens in Baden-Württemberg (Nachweis über Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)
  • KMU-Status nach VwV-Definition: Standardvarianten max. 100 Beschäftigte (FTE) und max. 20 Mio. € Vorjahresumsatz oder Bilanzsumme; Variante Mittelstand trifft Start-ups max. 250 Beschäftigte und max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme (verbundene und Partnerunternehmen einbeziehen)
  • Vorhaben mit echtem Innovationsbezug – Planung, Entwicklung oder Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bzw. wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte; reine Standardberatung (Steuer, Recht, allgemeines Management) ist nicht förderfähig
  • Externer Dienstleister muss wissenschaftliche Einrichtung (Hochschule, Forschungseinrichtung) oder forschungsnaher Dienstleister mit nachweisbarer FuE-Kompetenz sein; bei Variante Mittelstand trifft Start-ups: qualifiziertes Start-up als Leistungserbringer; kein verbundenes oder Partnerunternehmen, kein Inhaber/Mitarbeiter
  • Variante Start-up BW: Unternehmen darf maximal 5 Jahre nach Gründung bestehen (Vorgründungsphase ebenfalls förderfähig)
  • Variante Hightech BW: Unternehmen muss seit mindestens 5 Jahren bestehen
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn – Vertragsabschluss mit dem externen Dienstleister erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheids (§ 44 LHO BW i.V.m. ANBest-P)
  • De-minimis-Obergrenze nicht überschritten: bisherige De-minimis-Beihilfen der letzten 3 Steuerjahre plus beantragter Zuschuss maximal 300.000 € (VO (EU) Nr. 2023/2831)
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Nr. 18 AGVO (VO (EU) Nr. 651/2014)
  • Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss (AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a)
  • Nicht mehrheitlich in öffentlicher Hand (öffentliche Beteiligung < 25 %)
  • Pro Unternehmen in der Regel nur ein Innovationsgutschein gleichzeitig; bereits erhaltene Gutscheine müssen abgeschlossen sein

Förderfähige Kosten

  • Externe Leistungen durch wissenschaftliche Einrichtungen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen): wissenschaftliche Vorarbeiten, umsetzungsnahe FuE-Leistungen, Machbarkeitsstudien, technische Konzeptentwicklung, Designforschung
  • Externe Leistungen durch forschungsnahe Dienstleister mit nachweisbarer FuE-/Innovationskompetenz: Prototypenentwicklung als externe FuE-Leistung, Tests, Messungen, Versuche
  • Markt- und Wettbewerbsanalysen mit klarem Innovationsbezug
  • Bei Variante Hightech BW und Start-up BW zusätzlich: Materialkosten im Rahmen des Vorhabens
  • Bei Variante Mittelstand trifft Start-ups: Leistungen qualifizierter Start-ups als Leistungserbringer (Prozessinnovation oder Produktentwicklung)
  • Projektmanagement-Kosten im Rahmen der beauftragten externen Leistungen

Typische Stolperfallen

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Der häufigste Ablehnungsgrund: Wer den Vertrag mit dem Dienstleister oder die erste Leistung vor dem Bewilligungsbescheid startet, verliert die Förderung vollständig. Erst das Bewilligungsschreiben der L-Bank erhalten, dann den Vertrag unterschreiben.

Falsche Variantenwahl

Start-up BW gilt nur für Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung. Hightech BW setzt mindestens 5 Jahre Unternehmensalter voraus. Wer die falsche Variante wählt, riskiert Ablehnung – Variantenwahl vorab mit der L-Bank-Förderberatung (0721 150-1680) klären.

Dienstleister ohne FuE-Kompetenz

Allgemeine Unternehmensberatungen ohne nachweisbaren FuE-Bezug sind nicht anerkannt. Der externe Dienstleister muss eine wissenschaftliche Einrichtung oder ein forschungsnaher Dienstleister sein – und darf kein verbundenes Unternehmen, kein Partner, kein Inhaber oder Mitarbeiter des Antragstellers sein.

KMU-Schwellen nicht korrekt berechnet

Verbundene und Partnerunternehmen werden bei Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme konsolidiert eingerechnet. Standardvarianten: max. 100 MA (FTE) und max. 20 Mio. € (Umsatz oder Bilanz). Mittelstand trifft Start-ups: max. 250 MA und max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanz.

De-minimis-Obergrenze überschritten

Alle De-minimis-Beihilfen der letzten 3 Steuerjahre – einschließlich verbundener Unternehmen – addieren sich zum beantragten Zuschuss. Liegt die Summe über 300.000 €, ist keine Förderung als De-minimis-Beihilfe möglich. De-minimis-Erklärung vollständig und konsolidiert ausfüllen.

Doppelförderung derselben Leistung

Dieselbe Beratungs- oder FuE-Leistung darf nicht gleichzeitig über go-inno, ZIM, KMU-innovativ oder ein anderes Programm finanziert werden. Eine inhaltlich klar abgegrenzte Kombination mit anderen Programmen ist möglich, wenn jede Leistung eindeutig einem Programm zugeordnet ist.

Unvollständiger Verwendungsnachweis

Rechnungen, Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) und Sachbericht müssen den bewilligten Kostenplan vollständig abdecken. Barzahlungen und Eigenbelege werden nicht anerkannt. Den Verwendungsnachweis rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums vorbereiten.

Antragsprozess

  1. 11. L-Bank-Förderberatung kontaktieren. Erstgespräch zur Förderfähigkeit, Variantenwahl (BW / Hightech BW / Start-up BW / Mittelstand trifft Start-ups) und beihilferechtlicher Einordnung. Hotline 0721 150-1680, innovationsgutschein@l-bank.de. Vor Vertragsabschluss mit dem Dienstleister durchführen.
  2. 22. Externen Dienstleister auswählen und Angebot einholen. Hochschule, Forschungseinrichtung oder forschungsnahen Dienstleister mit FuE-Kompetenz auswählen; bei Mittelstand trifft Start-ups: qualifiziertes Start-up. Schriftliches Angebot einholen – noch keinen Vertrag abschließen.
  3. 33. Antrag online bei der L-Bank einreichen. Online über das L-Bank-Förderportal (l-bank.de). Antragsformular, Vorhabenbeschreibung (Innovationsgrad, Stand der Technik, externe Leistung, Verwertungsperspektive), Kostenplan, Angebot des Dienstleisters und Selbsterklärungen (KMU-Status, De-minimis, kein Unternehmen in Schwierigkeiten, Subventionserheblichkeit).
  4. 44. Formale Prüfung und Innovationskommission. Die L-Bank prüft die formale Förderfähigkeit. Eine Innovationskommission bewertet inhaltlich Innovationsgrad, Marktfähigkeit und Eignung des Dienstleisters. Bewerbungsphase: in der Regel einige Wochen.
  5. 55. Bewilligungsbescheid abwarten. Erst nach Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheids der L-Bank darf der Vertrag mit dem externen Dienstleister abgeschlossen werden.
  6. 66. Vorhaben durchführen und Eigenanteil zahlen. Externe Leistung im Bewilligungszeitraum erbringen lassen (i. d. R. 10 Monate, ggf. um 2 Monate verlängerbar). Alle Rechnungen vollständig per Banküberweisung bezahlen – keine Barzahlungen, keine Eigenbelege.
  7. 77. Verwendungsnachweis einreichen. Sachbericht, Belegliste, Rechnungen des externen Dienstleisters und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) bei der L-Bank einreichen. Die L-Bank prüft und zahlt den Zuschuss nachschüssig aus.

Wie upsmart hilft

upsmart gleicht Dein Vorhaben automatisch gegen alle vier Varianten ab – inklusive Alters- und Größenschwellen – und prüft Deinen De-minimis-Spielraum konsolidiert über verbundene Unternehmen. Parallel scannt das System, ob ZIM, go-inno oder KMU-innovativ dieselbe Leistung besser abdecken oder kombinierbar sind, ohne Doppelförderung zu riskieren. Den Stichtag für den Bewilligungsbescheid hält upsmart nach, damit kein vorzeitiger Vertragsabschluss die Förderung gefährdet.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Eine inhaltliche Kombination mit go-inno (Bund, BMWE/EURONORM), ZIM oder KMU-innovativ ist möglich, sofern jede Leistung eindeutig einem Programm zugeordnet und eine Doppelförderung derselben Leistung ausgeschlossen ist. Der Innovationsgutschein BW ist häufig der Einstiegsbaustein vor größeren FuE-Programmen wie ZIM oder KMU-innovativ. Eine parallele Nutzung des Innovationsgutschein BW und go-inno für dieselbe Beratungsleistung ist ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, den Innovationsgutschein BW zu beantragen?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Für die Standardvarianten (BW, Hightech BW, Start-up BW) gilt: max. 100 Beschäftigte (FTE) und max. 20 Mio. € Vorjahresumsatz oder Bilanzsumme. Für Mittelstand trifft Start-ups: max. 250 Beschäftigte und max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Verbundene und Partnerunternehmen werden eingerechnet. Existenzgründer sind ebenfalls förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung beim Innovationsgutschein BW?

Die Förderquote beträgt 50 % der förderfähigen externen Kosten. Der maximale Zuschuss beträgt 7.500 € für die Variante BW (max. förderfähige Kosten 15.000 €) sowie bis zu 20.000 € für die Varianten Hightech BW, Start-up BW und Mittelstand trifft Start-ups. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt – die Obergrenze liegt bei 300.000 € über 3 Steuerjahre.

Wie beantrage ich den Innovationsgutschein Baden-Württemberg?

Der Antrag wird online über das Förderportal der L-Bank gestellt (l-bank.de). Vor der Antragstellung empfiehlt sich ein Erstgespräch mit der L-Bank-Förderberatung (Hotline 0721 150-1680).

Welche Kosten sind beim Innovationsgutschein BW förderfähig?

Förderfähig sind ausschließlich externe Leistungen durch wissenschaftliche Einrichtungen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen) oder forschungsnahe Dienstleister: FuE-Leistungen, Machbarkeitsstudien, Prototypenentwicklung, Tests und innovationsbezogene Marktanalysen. Bei Hightech BW und Start-up BW sind zusätzlich Materialkosten förderfähig. Nicht förderfähig sind eigene Personalkosten, allgemeine Unternehmensberatung ohne FuE-Bezug, Maschinen und Software sowie Maßnahmen, die vor Bewilligung begonnen wurden.

Kann ich den Innovationsgutschein BW mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Ja, eine Kombination mit go-inno, ZIM oder KMU-innovativ ist möglich, wenn die Leistungen inhaltlich klar voneinander abgegrenzt sind und jede Leistung nur einem Programm zugeordnet wird. Dieselbe Beratungs- oder FuE-Leistung darf nicht durch mehrere Programme gleichzeitig finanziert werden. Der Innovationsgutschein BW dient häufig als Einstiegsbaustein vor größeren FuE-Programmen.

Primärquellen

Innovationsgutscheine Baden-Württemberg mit upsmart beantragen.

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