Bundesaltenplan

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Projektträger ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Umsetzung Ihrer Vorhaben und Maßnahmen bekommen.

Das Bundesfamilienministerium fördert Projekte von Verbänden und Organisationen, die ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen.

Gefördert werden insbesondere folgende Bereiche:

  • bundesweit in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen,
  • Modellprojekte zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Konzepten,
  • die Kofinanzierung von EU-Projekten,
  • internationale Arbeit für ältere Menschen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Fördermaßnahme ab.
  • Sie richten Ihren Antrag bis 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung nach dem Bundesaltenplan ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen.
  • Als Antragsteller leisten Sie laut Ihrer eigenen Satzung oder Ordnung eine Arbeit, die für die Seniorenpolitik relevant ist.
  • Sie sind eigenständig in der Geschäftsführung und in der Verwendung der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel.
  • Sie haben die zu fördernde Maßnahme noch nicht begonnen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

10117 Berlin

+49 30 18555-0

/www.bmfsfj.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bundesaltenplan von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensiert.

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