Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Worum es geht
Wenn Sie Träger der Jugendhilfe sind und sich im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) für die Kinder- und Jugendhilfe engagieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP).
Gefördert werden:
- Maßnahmen von nicht staatlichen Organisationen, die im erheblichen Bundesinteresse liegen,
- Maßnahmen, die für ganz Deutschland bedeutend sind,
- Maßnahmen, die nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden können,
- Verbände, Fachorganisationen und Aktivitäten zur Sicherung und Stärkung der bundeszentralen Infrastruktur bei den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe,
- Vorhaben zur Erfüllung besonderer Aufgaben des Bundes,
- Modell- und Sondervorhaben,
- bundesweit die individuelle Begleitung junger zugewanderter Menschen,
- internationaler Jugend- und Fachkräfteaustausch.
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab.
- Sie stellen Ihren Antrag im Direktverfahren bis spätestens zum 30. November für das Folgejahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind Träger der Jugendhilfe.
- Sie erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme.
- Ihre Arbeit fördert die Ziele des Grundgesetzes.
- Sie gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die inhaltlich, methodisch und strukturell überwiegend folgenden Zwecken dienen:
- schulische Bildung,
- Hochschulstudium,
- Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit,
- Breiten- und Leistungssport,
- religiöse oder weltanschauliche Erziehung,
- parteiinterne oder gewerkschaftsinterne Schulung,
- Erholung,
- Touristik,
- agitatorische Ziele,
- Aufgabenbereiche von binationalen Jugendwerken.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
10117 Berlin
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bunde.