Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Wärmenetze mit 75 % erneuerbarer Energie fördern lassen – bis zu 100 Mio. EUR pro Vorhaben.
Die BEW fördert den Neubau und die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze mit vier Modulen: Modul 1 übernimmt bis zu 50 % der Kosten für Machbarkeitsstudien (max. 2 Mio. EUR). Modul 2 fördert systemische Investitionen in Neubau und Transformation mit bis zu 40 % (max. 100 Mio. EUR). Modul 3 bezuschusst Einzelmaßnahmen in Bestandsnetzen ebenfalls mit bis zu 40 % (max. 100 Mio. EUR). Modul 4 gewährt eine laufende Betriebskostenförderung von bis zu 9,2 ct/kWh eingespeister erneuerbarer Wärme über bis zu 10 Jahre. Alle Module werden ausschließlich beim BAFA beantragt – nicht bei der KfW.
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Voraussetzungen
- Antragsteller gehört zu einer förderberechtigten Gruppe: Unternehmen i.S.d. § 14 BGB, wirtschaftlich tätige Kommune, kommunaler Eigenbetrieb oder Zweckverband, eingetragener Verein, Genossenschaft oder Contractor gemäß Anhang 2 der BEW-Richtlinie.
- Das Wärmenetz schließt mindestens 16 Gebäude oder mindestens 100 Wohneinheiten an (kleinere Netze fallen unter BEG-Einzelmaßnahmen).
- Antrag muss vor Vorhabenbeginn beim BAFA eingegangen sein – Vorhabenbeginn ist der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags für Bauleistungen. Planungs- und Beratungsleistungen, Studien, Bodenuntersuchungen und Grunderwerb gelten nicht als Vorhabenbeginn.
- Zuwendungsbescheid muss vor Auftragserteilung an Lieferanten oder Bauunternehmen vorliegen.
- Bei Neubaunetzen (Modul 2): Anteil erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme an der jährlich eingespeisten Wärmemenge beträgt mindestens 75 %. KWK-Wärme zählt nicht als erneuerbare Energie.
- Für Modul 3 (Einzelmaßnahmen Bestandsnetz) muss seit 16.09.2025 ein vorliegender Transformationsplan nachgewiesen werden – der Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2045 inklusive Maßnahmenkatalog.
- Für Module 2 und 3: Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke über das BAFA-Berechnungstool – Förderung ist auf die nachgewiesene Lücke gedeckelt.
- Biomasse-Obergrenzen einhalten: Bei Trassenlänge 20–50 km max. 25 % Biomasseanteil bis 2045, bei mehr als 50 km max. 15 % bis 2045.
- Vorlauftemperatur in Neubaunetzen grundsätzlich max. 95 °C. In Bestandsnetzen (ab 01.04.2026) flexible Handhabung mit sachlich nachvollziehbarer technischer Begründung möglich.
- Für Modul 4: die zugrundeliegende Erzeugungsanlage muss zuvor über Modul 2 oder Modul 3 gefördert worden sein. Eingespeiste erneuerbare Wärmemengen müssen über MID-konforme, geeichte Wärmemengenzähler erfasst werden.
- Bei Wärmepumpen-Mischsystemen (ab 01.04.2026): förderfähige Wärmequellen müssen mindestens 90 % der Jahreswärmemenge liefern, Bewertung über SCOP/JAZ.
- Keine Doppelförderung gleicher Kosten mit anderen Bundes-, Landes- oder EU-Programmen (insbesondere KWKG, EEG, BEG, Kommunalrichtlinie/NKI).
- Beihilferechtliche Grundlage (AGVO-Tatbestand oder De-minimis) muss bei Antragstellung benannt sein und Höchstintensitäten sowie Kumulierungsregeln einhalten.
- Das Wärmenetz muss in Deutschland betrieben oder neu errichtet werden.
Förderfähige Kosten
- Modul 1: Planungsleistungen nach HOAI-Phasen 2–4 für Machbarkeitsstudien (Neubau) – Beratungshonorar externer Büros und interne Personalkosten.
- Modul 2 und 3: Investitionen in förderfähige Wärmequellen – Solarthermieanlagen, strombetriebene Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Biomassekessel (mit Obergrenzen), Abwärmenutzungsanlagen, Power-to-Heat-Anlagen.
- Modul 2 und 3: Investitionen in Wärmespeicher.
- Modul 2 und 3: Investitionen in die Wärmeverteilung – Rohrleitungen, Hausübergabestationen, Wärmeübergabestationen.
- Modul 2 und 3: Netzleittechnik, Mess- und Steuerungstechnik.
- Modul 2 und 3: Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Netztransformation.
- Modul 4: Laufende Betriebskosten für die Erzeugung erneuerbarer Wärme durch Solarthermie, PVT-Anlagen und strombetriebene Wärmepumpen (in ct/kWh eingespeister EE-Wärme, max. 9,2 ct/kWh).
- Planungs- und Beratungsleistungen (HOAI-Phasen 2–4) sind für Module 1 und als Vorstufe zu Modul 2/3 förderfähig und gelten nicht als Vorhabenbeginn.
Typische Stolperfallen
Vorzeitiger Vorhabenbeginn – die häufigste Ablehnung
Der Antrag muss vor dem ersten Liefer- oder Leistungsvertrag für Bauleistungen beim BAFA eingegangen sein. Wird dieser Zeitpunkt versäumt, lehnt das BAFA den Antrag vollständig ab – ohne Kulanz. Auch ein Generalunternehmervertrag vor dem Bescheid führt zur Ablehnung. Planungs- und Beratungsleistungen, Studien, Bodenuntersuchungen und Grunderwerb gelten nicht als Vorhabenbeginn und können vorab beauftragt werden.
KWK-Wärme irrtümlich als erneuerbare Energie gewertet
KWK-Wärme zählt im Sinne der BEW nicht als erneuerbare Energie. Wer KWK-Wärme zum EE-Anteil addiert, unterschreitet den Mindestsatz von 75 % für Neubaunetze und riskiert Ablehnung oder nachträgliche Rückforderung.
Kein Transformationsplan für Modul 3
Seit 16.09.2025 ist für Modul-3-Anträge ein vorliegender Transformationsplan zwingend. Die Möglichkeit, den Plan über Modul 1 zu finanzieren, ist zum 01.04.2026 weggefallen. Bestandsnetzbetreiber ohne fertigen Transformationsplan sind damit von Modul 3 ausgeschlossen – der Plan muss eigenfinanziert erstellt werden.
Wirtschaftlichkeitslücke nicht plausibel im BAFA-Berechnungstool
Die Förderung in Modul 2 und 3 ist auf die nachgewiesene Wirtschaftlichkeitslücke gedeckelt. Das BAFA prüft das Berechnungstool inhaltlich – zu konservative Erlösannahmen oder fehlende Berücksichtigung von Modul-4-Erlösen können zur Ablehnung oder Förderkürzung führen. Das Tool sollte frühzeitig mit realistischen Annahmen befüllt werden.
Modul 4 ohne vorherige Modul-2- oder Modul-3-Förderung
Modul-4-Betriebskostenförderung ist nur für Erzeugungsanlagen möglich, die zuvor über Modul 2 oder Modul 3 gefördert wurden. Ein separater Modul-4-Antrag ohne diesen Bezug wird abgelehnt.
Verspätete Modul-4-Jahresabrechnung
Die Mess- und Betriebsdaten des Vorjahres müssen bis 31.03. des Folgejahres beim BAFA eingereicht werden. Ein versäumter Termin führt zum Verfall der Modul-4-Auszahlung für das betreffende Jahr.
Biomasse-Obergrenze überschritten
Bei Netzen mit einer Trassenlänge von 20–50 km darf der Biomasseanteil bis 2045 max. 25 % betragen; bei mehr als 50 km Trassenlänge max. 15 %. Eine Überschreitung führt zur Förderversagung oder anteiligen Rückforderung.
Doppelförderung gleicher Kosten
Werden dieselben Kostenpositionen aus mehreren Programmen gefördert (z.B. BEW + KWKG + BEG für identische Anlagenteile), droht Rückforderung. Erlöse aus EEG und KWKG sind in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung anzurechnen.
Antragsprozess
- 11 – Förderfähigkeit klären und Modul wählen. Prüfe Antragsberechtigung (Rechtsform), Netzgröße (>16 Gebäude oder >100 Wohneinheiten), geplantes Vorhaben (Neubau, systemische Transformation oder Einzelmaßnahme) und wähle die relevanten Module. Bestandsnetze ohne Transformationsplan zunächst Modul 1 priorisieren.
- 22 – Planungsleistungen beauftragen (vor BEW-Antrag möglich). Planungs- und Beratungsleistungen, Studien und Bodenuntersuchungen gelten nicht als Vorhabenbeginn und können vorab beauftragt werden.
- 33 – Modul-1-Antrag (Machbarkeitsstudie) stellen (falls zutreffend). Antrag elektronisch über fms.bafa.de/BafaFrame/bew stellen. Bewilligungszeitraum 12 Monate (verlängerbar um max. 12 Monate), max. 2 Mio. EUR, bis zu 50 % Förderquote. Transformationspläne sind seit 01.04.2026 nicht mehr über Modul 1 förderfähig.
- 44 – Wirtschaftlichkeitslücke im BAFA-Berechnungstool modellieren (Modul 2/3). Das BAFA-Berechnungstool mit realistischen Lebenszykluskosten, Erlösen und allen anderen Förderbausteinen befüllen. Das Ergebnis bildet die Obergrenze der Förderung und wird inhaltlich geprüft.
- 55 – Beihilferechtliche Grundlage festlegen. AGVO-Tatbestand wählen (typisch Art. 41 EE-Investitionsbeihilfe, Art. 46 effiziente Fernwärme/-kälte oder Art. 48 Energieinfrastruktur) und Kumulierungsgrenzen prüfen. Bei Großvorhaben ggf. Notifizierung einplanen.
- 66 – Modul-2- oder Modul-3-Antrag stellen – vor Vorhabenbeginn. Antrag elektronisch über fms.bafa.de/BafaFrame/bew einreichen. Alle erforderlichen Unterlagen (Anlagenkonzept, Energiebilanz, Investitionsplan, Wirtschaftlichkeitsberechnung, ggf. Transformationsplan) beifügen. BAFA-Bearbeitungszeit: 3–9 Monate.
- 77 – Zuwendungsbescheid abwarten und erst dann Aufträge erteilen. Erst nach Vorliegen des BAFA-Zuwendungsbescheids dürfen Liefer- und Leistungsverträge für Bauleistungen abgeschlossen werden. Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne vorherige Genehmigung (ab 01.04.2026 in Modul 2 ausnahmsweise auf Antrag möglich).
- 88 – Vorhaben durchführen und Zwischennachweise einreichen. Vorhaben innerhalb des Bewilligungszeitraums umsetzen (Modul 2: 48+24 Monate, Modul 3: 24+12 Monate). Jährliche Zwischennachweise zum Vorhabenfortschritt beim BAFA einreichen.
- 99 – Verwendungsnachweis einreichen. Nach Projektabschluss Verwendungsnachweis elektronisch über fms.bafa.de/BafaFrame/login?redirect=/bewvn einreichen: Rechnungen, Zahlungsnachweise, Sachbericht, Abschlussmessung (EE-Anteil, Vorlauftemperatur, hydraulische Auslegung).
- 1010 – Modul-4-Antrag stellen und jährlich abrechnen. Nach Inbetriebnahme der über Modul 2 oder 3 geförderten Anlage Modul-4-Antrag stellen. Jährliche Wärmemengenabrechnung (Mess- und Betriebsdaten) bis 31.03. des Folgejahres einreichen. Geeichte MID-konforme Wärmemengenzähler sind Voraussetzung.
Wie upsmart hilft
upsmart gleicht Dein Wärmenetz-Vorhaben automatisch gegen alle vier BEW-Module ab, berechnet die Wirtschaftlichkeitslücke für Modul 2/3 und prüft AGVO-Tatbestand sowie Kumulierungsgrenzen gegenüber KWKG, EEG und Landesprogrammen. Kritische Fristen – Vorhabensbeginn-Stichtag, Modul-4-Jahresabrechnung bis 31.03., Programmlaufzeit 14.09.2028 – werden automatisch nachgehalten. Antragsentwürfe erstellt upsmart prüfungsfertig; Dein Team gibt sie frei.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
BEW-Module 1–4 lassen sich für dasselbe Vorhaben kombinieren (Modul 1 → Modul 2 oder 3 → Modul 4), solange keine Doppelförderung identischer Kostenpositionen entsteht. Erlöse aus KWKG und EEG sind in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung anzurechnen. Kombination mit Landes-Wärmenetzprogrammen möglich, sofern keine Doppelförderung gleicher Kosten erfolgt.
Häufige Fragen
Wer ist berechtigt, BEW-Förderung zu beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen i.S.d. § 14 BGB (Stadtwerke, Energieversorger, private Netzbetreiber), wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände, eingetragene Vereine (e.V.), Genossenschaften (eG) sowie Contractoren gemäß Anhang 2 der BEW-Richtlinie. Privatpersonen ohne unternehmerischen Hintergrund sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die BEW-Förderung?
Modul 1 (Machbarkeitsstudie): bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2 Mio. EUR. Module 2 und 3 (Investition): bis zu 40 % der förderfähigen Investitionsausgaben, max. 100 Mio. EUR pro Vorhaben – begrenzt auf die nachgewiesene Wirtschaftlichkeitslücke. Modul 4 (Betrieb): bis zu 9,2 ct/kWh eingespeister erneuerbarer Wärme über bis zu 10 Jahre.
Wie beantrage ich die BEW-Förderung?
Alle vier Module werden ausschließlich elektronisch über das BAFA-Förderportal unter fms.bafa.de/BafaFrame/bew beantragt – nicht bei der KfW. Der Antrag muss vor dem ersten Liefer- oder Leistungsvertrag für Bauleistungen beim BAFA eingegangen sein. Der Zuwendungsbescheid muss vor Auftragserteilung vorliegen.
Welche technischen Mindestanforderungen gelten für Neubaunetze?
Bei Neubaunetzen (Modul 2) muss der Anteil erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme an der jährlich eingespeisten Wärmemenge mindestens 75 % betragen. KWK-Wärme zählt nicht als erneuerbare Energie. Die Vorlauftemperatur darf grundsätzlich 95 °C nicht überschreiten. Das Netz muss mindestens 16 Gebäude oder mindestens 100 Wohneinheiten anschließen.
Kann ich BEW-Module miteinander kombinieren?
Ja. Für dasselbe Vorhaben können Modul 1 (Studie), Modul 2 oder 3 (Investition) und Modul 4 (Betrieb) kombiniert werden, solange keine Doppelförderung identischer Kostenpositionen entsteht. Modul 4 ist allerdings nur möglich für Anlagen, die zuvor über Modul 2 oder Modul 3 gefördert wurden.
Weiterlesen im Blog
Primärquellen
- BAFA-Programmseite BEW— Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- BAFA-Förderportal (Antragstellung BEW)— Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Förderdatenbank des Bundes – BEW— Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- BAFA-Merkblatt Antragstellung Modul 1— Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- BAFA-Merkblatt Technik— Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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