Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Stand
05.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als anerkanntes Beratungsunternehmen Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner oder Winzerinnen und Winzer zu betrieblichen Fragen beraten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern fördert Beratungsleistungen für Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner oder Winzerinnen und Winzer.

Als anerkannter Beratungsanbieter erhalten Sie die Förderung für

  • die Beratung von Einzelbetrieben zu den Themen Produktionstechnik und Ökonomik innerhalb des Betriebszweigs, Arbeitswirtschaft, Betriebszweigauswertungen oder landwirtschaftliches Bauen,
  • sonstige Beratungsleistungen wie die Leitung von Arbeitskreisen, die Durchführung von Workshops, Feld- und Weinbergbegehungen, den Betrieb einer Fach-Hotline oder Beratungen zur Umstellung auf ökologischen Landbau.
  • Sie erhalten die Förderung in Form von Pauschalsätzen je Leistungseinheit.
  • Bei der Beratung von Einzelbetrieben beträgt die Pauschale bis zu EUR 60,00 je Beratungsstunde.
  • Für Betriebszweigauswertungen liegt die Pauschale bei EUR 400,00 pro Wirtschaftsjahr und Betriebsstätte.
  • Bei sonstigen Dienstleistungen und Beratungen hängt die Höhe der Förderpauschale von der Maßnahme ab und beträgt zwischen EUR 2,40 und EUR 2.700.
  • Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner und Winzerinnen und Winzer (Begünstigte) reichen ihren Antrag vor Beratungsbeginn bei den Beratungsanbietern ein.
  • Beratungsanbieter richten ihren Antrag bis spätestens 31.10. für das Folgejahr an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).
  • Bei einer Betriebszweigauswertung stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.7. für die Auswertung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nach dem bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG) anerkannte Beratungsanbieter.

Begünstigte sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Bayern haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • die Beratungen im Verbund mit der staatlichen Beratung durchführen,
  • jährlich zur Qualitätssicherung stichprobenartig Ihre Kundinnen und Kunden zur Beratung befragen,
  • in Ihrer Rechnung die Höhe der Förderung durch den Freistaat Bayern und die abgerechneten Stunden aufführen und
  • Ihre Beratungen entsprechend der Fördersumme verbilligen.
  • Je nach Vorhaben gelten weitere spezifische Voraussetzungen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)

95615 Marktredwitz

09231 7908300

www.fueak.bayern.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR) von Bundesministerium.

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