Förderprogramm · Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Digitalbonus Bayern

50 % Zuschuss auf Hard- und Software — schnell beantragt, nachschüssig ausgezahlt.

Der Digitalbonus Bayern gibt kleinen gewerblichen Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern einen Investitionszuschuss von 50 % auf förderfähige Ausgaben für Digitalisierung und IT-Sicherheit. Linie Standard fördert bis zu 7.500 €, Linie Plus bis zu 30.000 € bei besonderem Innovationsgehalt. Mindestausgaben: 4.000 € netto. Der Antrag läuft seit Mai 2025 ausschließlich über das ELSTER-Unternehmenskonto, jeweils ab dem ersten Werktag eines Monats. Programmlaufzeit bis 31.12.2027.

FördergeberBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
DurchführungSieben bayerische Bezirksregierungen (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben) — zuständig ist die Bezirksregierung am Sitz der Betriebsstätte
ZielgruppeKleine gewerbliche Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Bilanzsumme max. 10 Mio. €) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern; alle Rechtsformen der gewerblichen Wirtschaft außer Freie Berufe, Krankenhäuser, Land-/Forstwirtschaft, Fischerei/Aquakultur und öffentliche Hand
FörderartZuschuss
FörderhöheLinie Standard: max. 7.500 € (50 % der förderfähigen Ausgaben, Mindestausgaben 4.000 € netto). Linie Plus: max. 30.000 € (50 % der förderfähigen Ausgaben, besonderer Innovationsgehalt erforderlich). Auszahlung nachschüssig nach Verwendungsnachweis.
Fördersatz50 %
FristKein fester Stichtag; monatliches Antragskontingent — Einreichung jeweils ab dem ersten Werktag eines Monats um 10:00 Uhr über ELSTER. Programmlaufzeit bis 31.12.2027.
DauerProgrammlaufzeit bis 31.12.2027 gemäß öffentlicher Kommunikation
BeihilferahmenDe-minimis-Beihilfe nach VO (EU) Nr. 2023/2831; Obergrenze 300.000 € über 3 Steuerjahre (laufendes plus 2 vorangegangene), inkl. verbundener Unternehmen

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Voraussetzungen

  • Kleines Unternehmen: weniger als 50 Beschäftigte (FTE) UND Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. € — verbundene und Partnerunternehmen in die Schwellenberechnung einbeziehen
  • Sitz oder Betriebsstätte in Bayern (Nachweis: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Eintragung in bayerische Handwerksrolle)
  • Zugehörigkeit zur gewerblichen Wirtschaft — ausgeschlossen sind Freie Berufe, Krankenhäuser, land- und forstwirtschaftliche Urproduktion, Fischerei und Aquakultur sowie Unternehmen in öffentlicher Hand
  • Förderfähiges Vorhaben: Hard- und/oder Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Produktions- oder Arbeitsprozessen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Förderfähige Ausgaben mindestens 4.000 € netto
  • Kein vorzeitiger Vorhabenbeginn: keine Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder Vertragsabschlüsse vor Erteilung des Bewilligungsbescheids
  • De-minimis-Obergrenze eingehalten: gesamte De-minimis-Beihilfen der letzten 3 Steuerjahre inkl. beantragter Förderung maximal 300.000 € (VO (EU) Nr. 2023/2831)
  • Keine Doppelförderung: dieselben Ausgaben dürfen nicht parallel aus anderen öffentlichen Förderprogrammen bezuschusst werden
  • Kein laufendes Insolvenzverfahren, kein offener EU-Rückforderungsbeschluss
  • Gültiges ELSTER-Unternehmenskonto vorhanden (Einrichtung kann mehrere Tage dauern — rechtzeitig vor dem Antragsmonat beantragen)

Förderfähige Kosten

  • Software mit unternehmensspezifischer Anpassung oder Integration — z. B. ERP, CRM, DMS, Branchenlösungen, Migrations- und Schnittstellenarbeiten (reine Standard-Software ohne Anpassung ist nicht förderfähig)
  • Hardware für Digitalisierung — z. B. Robotik-/Cobot-Komponenten, Sensorik für KI- oder Digital-Twin-Anwendungen, Simulations-Hardware (Förderbereich 2.1)
  • Hardware für IT-Sicherheit — z. B. Firewall-Appliances, Netzwerksicherheits-Komponenten, dedizierte Backup-Systeme (Förderbereich 2.2)
  • Externe Beratungs- und Schulungsleistungen mit klarem Bezug zum Vorhaben — zusammen max. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Nicht förderfähig: Standard-Software ohne unternehmensspezifische Anpassung, klassische Webshops und Webseiten, allgemeine Marketingmaßnahmen, Ersatzbeschaffungen ohne Digitalisierungs- oder Sicherheitsmehrwert, eigene Personalkosten, Umsatzsteuer (bei Vorsteuerabzugsberechtigung), Barzahlungen und Eigenbelege

Typische Stolperfallen

Vorzeitiger Vorhabenbeginn

Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder Vertragsabschlüsse vor dem Datum des Bewilligungsbescheids führen regelmäßig zur vollständigen Ablehnung. Auch mündliche Zusagen gegenüber Lieferanten sind kritisch. Erst nach Bewilligung bestellen und beauftragen.

ELSTER-Konto zu spät eingerichtet

Die Einrichtung des ELSTER-Unternehmenskontos dauert wegen des postalischen Aktivierungscodes mehrere Tage. Wer am ersten Werktag des Monats um 10:00 Uhr antragsbereit sein will, muss das Konto Wochen vorher beantragen.

Standard-Software ohne Anpassung beantragt

Ein reines Office-Paket oder eine vollständig unkonfigurierte Standardlösung ist nicht förderfähig. Software muss eine unternehmensspezifische Anpassung, Migration oder Integration umfassen — das muss in der Vorhabenbeschreibung nachvollziehbar dokumentiert sein.

Beratungsanteil über 50 %

Beratungs- und Schulungsleistungen zusammen dürfen höchstens 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben ausmachen. Wird diese Grenze überschritten, kürzt die Bezirksregierung den anerkennungsfähigen Betrag entsprechend.

De-minimis-Obergrenze übersehen

300.000 € De-minimis-Beihilfen über 3 Steuerjahre gilt für das Unternehmen inklusive verbundener Unternehmen. Wer die Eigenhistorie nicht dokumentiert, riskiert eine unzulässige Beihilfe und spätere Rückforderung.

Doppelförderung derselben Ausgaben

Werden identische Ausgaben bereits aus einem anderen öffentlichen Förderprogramm bezuschusst, ist die Förderung durch den Digitalbonus Bayern ausgeschlossen. Inhaltlich klar abgegrenzte Kombination mit anderen Programmen ist möglich, sofern die Ausgaben eindeutig zugeordnet sind.

Mindestausgaben unterschritten

Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben unter 4.000 € netto werden nicht bewilligt. Angebote externer Anbieter vor Antragstellung einholen und die Gesamtsumme prüfen.

Antragsprozess

  1. 11. ELSTER-Unternehmenskonto einrichten. Unternehmenskonto bei ELSTER beantragen und Berechtigungen für die Antragstellung prüfen. Postalischer Aktivierungscode vom Finanzamt: mehrere Tage Vorlauf einplanen. Ohne gültiges Konto ist seit Mai 2025 kein Antrag möglich.
  2. 22. Vorhaben und Förderlinie festlegen. Förderbereich klar abgrenzen (Digitalisierung oder IT-Sicherheit) und Linie wählen: Standard (max. 7.500 €) oder Plus (max. 30.000 €, besonderer Innovationsgehalt). Bei Linie Plus schriftliche Innovationsbegründung vorbereiten. Pro Förderbereich ist während der Programmlaufzeit nur eine Förderung möglich.
  3. 33. Externe Angebote einholen und Kostenkalkulation erstellen. Angebote externer Lieferanten und Dienstleister auf den Antragsteller ausstellen lassen. Kostenkalkulation nach Kategorien aufschlüsseln (Software / Hardware Digitalisierung / Hardware IT-Sicherheit / Beratung+Schulung). Beratungsanteil max. 50 %, Mindestausgaben 4.000 € netto sicherstellen. Noch kein Vertrag oder Bestellung.
  4. 44. KMU-Status und De-minimis-Volumen dokumentieren. Beschäftigtenzahl (FTE) und Jahresumsatz/Bilanzsumme inkl. verbundener und Partnerunternehmen prüfen. De-minimis-Beihilfen der letzten 3 Steuerjahre dokumentieren und mit beantragter Förderung gegen die 300.000-€-Grenze abgleichen.
  5. 55. Antrag über ELSTER einreichen. Antrag im ELSTER-Unternehmenskonto stellen — möglichst zum Kontingentstart am ersten Werktag des Monats um 10:00 Uhr. Anlagen beifügen: Vorhabenbeschreibung, Kostenkalkulation, Angebote, KMU-Selbsterklärung, De-minimis-Erklärung, Nachweis der bayerischen Betriebsstätte. Eingangsbestätigung dokumentieren.
  6. 66. Bewilligungsbescheid abwarten — kein vorzeitiger Vorhabenbeginn. Erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheids bestellen, beauftragen und Verträge schließen. Jeder Vertragsabschluss vor dem Bescheiddatum führt zur Ablehnung.
  7. 77. Vorhaben durchführen und Belege sichern. Hard-/Software und Beratungsleistungen nach Bewilligung beschaffen. Alle Rechnungen auf den Zuwendungsempfänger ausstellen lassen, Zahlungen ausschließlich per Banküberweisung, Belege strukturiert ablegen.
  8. 88. Verwendungsnachweis einreichen und Auszahlung erhalten. Sachbericht, Belegliste, Rechnungen und Zahlungsnachweise fristgerecht bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen (Frist steht im Bewilligungsbescheid). Nach Prüfung erfolgt die nachschüssige Auszahlung des Zuschusses.

Wie upsmart hilft

upsmarts KI gleicht dein Vorhaben automatisch gegen Standard- vs. Plus-Kriterien ab und flaggt, ob deine Software-Komponenten die Anpassungs-Anforderung erfüllen. De-minimis-Volumen und Kumulierungsrisiken werden dabei sofort gegen deine Beihilfe-Historie gerechnet. Den ELSTER-Kontingentstart und die Verwendungsnachweis-Frist hält das System nach — erfolgsbasiert, kein Honorar vorab.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich, sofern dieselben Ausgaben nicht doppelt gefördert werden. Inhaltlich klar abgegrenzte Vorhaben können parallel aus verschiedenen Programmen finanziert werden. Zu beachten: Die De-minimis-Gesamtobergrenze von 300.000 € über 3 Steuerjahre gilt für alle De-minimis-Beihilfen kumuliert.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, den Digitalbonus Bayern zu beantragen?

Kleine gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern: weniger als 50 Beschäftigte (FTE) und Jahresumsatz oder Bilanzsumme max. 10 Mio. €. Verbundene und Partnerunternehmen werden mitgerechnet. Ausgeschlossen sind Freie Berufe, Krankenhäuser, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Fischerei und öffentliche Hand.

Wie hoch ist die Förderung beim Digitalbonus Bayern?

50 % der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss. Linie Standard: max. 7.500 €. Linie Plus: max. 30.000 € (erfordert besonderen Innovationsgehalt). Mindestausgaben: 4.000 € netto. Die Auszahlung erfolgt nachschüssig nach Einreichung des Verwendungsnachweises.

Wie beantrage ich den Digitalbonus Bayern?

Seit Mai 2025 ausschließlich digital über das ELSTER-Unternehmenskonto. Anträge können jeweils ab dem ersten Werktag eines Monats um 10:00 Uhr gestellt werden, solange das monatliche Kontingent reicht. ELSTER-Konto rechtzeitig einrichten — die Aktivierung dauert mehrere Tage.

Was ist der Unterschied zwischen Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus?

Standard fördert alle förderfähigen Digitalisierungs- und IT-Sicherheits-Vorhaben mit bis zu 7.500 €. Plus fördert Vorhaben mit einem besonderen technologischen oder organisatorischen Innovationsgehalt deutlich über dem branchenüblichen Stand mit bis zu 30.000 €. Die Bewertung des Innovationsgehalts nimmt die zuständige Bezirksregierung im Einzelfall vor.

Welche Kosten sind beim Digitalbonus Bayern förderfähig?

Förderfähig sind Hard- und Software mit Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsbezug sowie externe Beratungs- und Schulungsleistungen (max. 50 % der Gesamtausgaben). Nicht förderfähig: Standard-Software ohne Anpassung, klassische Webshops, allgemeines Marketing, Ersatzbeschaffungen ohne Mehrwert und eigene Personalkosten.

Primärquellen

Digitalbonus Bayern mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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