„REGIO AKTIV“ – Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleiteter betrieblicher Praktika (PRAXIS BO)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Sachsen-Anhalt
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe junge Menschen ab Klassenstufe 7 bei betrieblichen Praktika begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Begleitung von jungen Menschen bei betrieblichen Praktika, um den Berufsorientierungsprozess der Jugendlichen zu unterstützen und ihre Chancen auf einen Ausbildungsplaz zu verbessern.
Elemente des Begleitungsprozesses für Jugendliche ab Klassenstufe 7 aller Schulformen können vor allem sein:
- individuelle Vorbereitung der Teilnehmenden auf ein betriebliches Praktikum, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Erziehungsverantwortlichen,
- Unterstützung bei der Einwerbung von passenden Praktikumsplätzen und Vorbereitung der Teilnehmenden auf Vorstellungsgespräche,
- Reflexion der Lernergebnisse,
Dokumentation der erworbenen Kompetenzen im Berufswahlpass und
- Organisation des Transfers zum Praktikumsplatz (um die Berufsorientierung im ländlichen Raum besonders zu stärken).
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate.
- Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen.
- Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Zuwendungsempfänger kann nur ein Träger sein, Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen Unternehmen, Einrichtungen oder Bildungsträgern als Grundlage für die Organisation gemeinsamer Projekte sind aber nach Abstimmung mit der bewilligenden Stelle zugelassen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler an allen allgemeinbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt. In Ausnahmefällen können weitere junge Menschen im Alter bis zu 25 Jahren in die Angebote einbezogen werden.
- Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Nebenstelle Dessau
06846 Dessau-Roßlau
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter „REGIO AKTIV“ – Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung i.
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