Schulerfolg sichern
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Schulsozialarbeit planen, durch die Schulabbrüche verhindert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, die vorzeitigen Schulabbruch verhindern und den gleichen Zugang zu einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung ermöglichen.
Sie erhalten die Förderung für
bedarfsorientierte Schulsozialarbeit,
die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger sowie
- regionale Netzwerkstellen (eine Netzwerkstelle je Landkreis oder kreisfreier Stadt).
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.
- Ihren Antrag richten Sie bitte zu einzeln bekanntgegebenen Antragsfristen an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Schulträger für die Förderung von Schulsozialarbeit und Netzwerkstellen,
- gemeinnützige juristische Personen des privaten sowie des öffentlichen Rechts für die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie Projekte zur Schulsozialarbeit umsetzen, müssen Sie
- mit der Schule ein Konzept erarbeiten, das Aussagen zu den Zielen des Projektes sowie zu den geplanten sozialpädagogischen Hilfen, Angeboten und Aktivitäten enthält,
- den Einsatz qualifizierter Fachkräfte sicherstellen.
- Wenn Sie Projektträger unterstützen, beraten und begleiten, müssen Sie Sachverstand in den Bereichen „Schulsozialarbeit“, „Schulerfolg“, „Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule“ sowie Erfahrung in der Umsetzung von Projektmanagementprozessen nachweisen.
Bei Förderung von regionalen Netzwerkstellen müssen Sie
über ein aktuelles Konzept zur Vermeidung von Schulversagen verfügen,
den Einsatz qualifizierter Fachkräfte sicherstellen und
die ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens sowie die Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen gewährleisten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Nebenstelle Dessau
06846 Dessau-Roßlau
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Schulerfolg sichern von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizens.