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Forschungszulage berechnen
Sechs Angaben, ein Betrag. Jede Zahl in dieser Rechnung steht im Forschungszulagengesetz, mit Paragraf.
Bemessungsgrundlage300.000 €Zulage105.000 €
Die Sätze im Gesetz
| 25 % | der Bemessungsgrundlage, als Forschungszulage. | § 4 Abs. 1 |
|---|---|---|
| +10 Punkte | für kleine und mittlere Unternehmen, auf Antrag. | § 4 Abs. 1 |
| 100 € | je nachgewiesener Stunde Eigenleistung, höchstens 40 Stunden je Woche. | § 3 Abs. 3 |
| 70 % | des Entgelts für Auftragsforschung, wenn der Auftrag nach dem 27. März 2024 erteilt wurde. | § 3 Abs. 4 |
| 20 % | Gemein- und Betriebskosten pauschal, bei Vorhaben mit Beginn nach dem 31. Dezember 2025. | § 3 Abs. 3b |
| 12 Mio. € | Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage je Wirtschaftsjahr ab 2026, davor 10 Mio. €. Verbundene Unternehmen teilen ihn. | § 3 Abs. 5 |
| 15 Mio. € | für alle staatlichen Beihilfen eines Vorhabens zusammen, je Unternehmen. | § 4 Abs. 3 |
Quelle: Forschungszulagengesetz in der am 9. September 2026 auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung.
Was Unternehmen zur Forschungszulage fragen.
- Wer bekommt die Forschungszulage?
- Steuerpflichtige nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, die nicht von der Besteuerung befreit sind (§ 1 FZulG). Bei Mitunternehmerschaften ist die Gesellschaft selbst anspruchsberechtigt.
- Wie hoch ist die Forschungszulage?
- 25 Prozent der Bemessungsgrundlage. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung können eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte beantragen, also 35 Prozent (§ 4 Abs. 1 FZulG).
- Welche Aufwendungen zählen?
- Die Löhne der Beschäftigten, soweit sie mit Forschung und Entwicklung im begünstigten Vorhaben betraut sind, samt Arbeitgeberausgaben zur Zukunftssicherung (§ 3 Abs. 1 FZulG). Dazu Eigenleistungen zu 100 Euro je nachgewiesener Stunde bei höchstens 40 Stunden je Woche (§ 3 Abs. 3), die Wertminderung von Wirtschaftsgütern, die nach dem 27. März 2024 angeschafft und ausschließlich im Vorhaben genutzt werden (§ 3 Abs. 3a), 70 Prozent des Entgelts für Auftragsforschung (§ 3 Abs. 4) und für Vorhaben mit Beginn nach dem 31. Dezember 2025 eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent darauf (§ 3 Abs. 3b).
- Gibt es eine Obergrenze?
- Zwei. Die Bemessungsgrundlage ist für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2026 auf 12 Millionen Euro je Wirtschaftsjahr begrenzt, davor auf 10 Millionen Euro; verbundene Unternehmen teilen sich den Höchstbetrag (§ 3 Abs. 5 und 6 FZulG). Und alle staatlichen Beihilfen für ein Vorhaben dürfen zusammen 15 Millionen Euro je Unternehmen und Vorhaben nicht überschreiten (§ 4 Abs. 3 FZulG).
- Wann und wo wird die Forschungszulage beantragt?
- Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Aufwendungen entstanden sind, elektronisch beim Finanzamt, das für die Besteuerung nach dem Einkommen zuständig ist (§ 5 Abs. 1 FZulG). Der Antrag braucht für jedes Vorhaben eine Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, dass die Voraussetzungen des § 2 vorliegen (§ 5 Abs. 3, § 6 FZulG). Die erste Bescheinigung im Wirtschaftsjahr ist gebührenfrei (§ 6 Abs. 5 FZulG).
- Was gilt für Auftragsforschung?
- Wer ein Vorhaben in Auftrag gibt, setzt 70 Prozent des Entgelts als förderfähigen Aufwand an, wenn der Auftrag nach dem 27. März 2024 erteilt wurde; für ältere Aufträge sind es 60 Prozent. Was der Auftragnehmer an Unterauftragnehmer weitergibt, zählt nicht (§ 3 Abs. 4 FZulG).
Ob dein Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, klären wir in dreißig Minuten.
Der Rechner kennt die Sätze. Ob ein Vorhaben begünstigt ist, welche Stunden zählen und wie der Antrag bei Bescheinigungsstelle und Finanzamt durchgeht, ist die Arbeit dahinter. Die machen wir mit dir.
Zum Weiterlesen: Forschungszulage berechnen: So viel bekommst du · BSFZ-Bescheinigung: Ablauf, Kriterien und Bearbeitungsdauer · Forschungszulage bei Auftragsforschung: Die 60-%-Regel und was seit 2024 gilt