Zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen
- Förderart
- Darlehen
- Region
- Rheinland-Pfalz
- Stand
- 01.05.2026
Worum es geht
Zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen Ziel und Gegenstand Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Kommunen bei der nachhaltigen Verbesserung der Wohnraumversorgung für Flüchtlinge und Asylbegehrende.
Zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen
Ziel und Gegenstand
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Kommunen bei der nachhaltigen Verbesserung der Wohnraumversorgung für Flüchtlinge und Asylbegehrende.
Gefördert werden
- Herrichtung von vorhandenen Gebäuden für die Unterbringung von Flüchtlingen,
- Herrichtung überlassener Bundes- und Landesliegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen,
- Ankauf von Wohngebäuden „Privater“ für die Nutzung durch Flüchtlinge,
- Errichtung von Gebäuden in Modulbauweise für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie
- erneute Herrichtung von Wohneinheiten für Flüchtlinge.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände in Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden.
Mit der Maßnahme darf nicht vor dem 3. Februar 2015 begonnen worden sein.
Umschuldungen von Krediten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Der Mindestkreditbetrag beläuft sich auf 100.000 EUR.
Der Zinssatz beträgt 0% p.a. (die Verbilligung erfolgt durch das Land Rheinland-Pfalz) für die ersten drei Jahre der Laufzeit.
Die maximale Laufzeit beträgt zehn Jahre.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zu richten. Die Antragsvordrucke und weitere Informationen können im Internet abgerufen werden.
Quelle
Informationen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Stand Oktober 2015; Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen vom 24. Februar 2016.
Wichtige Hinweise
Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Kommunen weitere Mittel über das Kreditprogramm für Investitionen zur Instandsetzung, Modernisierung und Errichtung von Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung. Das Kreditvolumen für die zweckgebundenen Kommunalkredite wurde aufgrund starker Nachfrage von 40 Mio. EUR auf 60 Mio. EUR aufgestockt. Gestartet war das Programm im Februar 2015 mit 20 Mio. EUR.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen von Bundesmini.
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