Wiederaufbau RLP 2021 – Hausrat von Privathaushalten
Worum es geht
Wenn Ihnen als Privatperson Schäden an Ihrem Hausrat durch das Hochwasser und den Starkregen am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren finanzielle Hilfen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier.
Sie bekommen als Wohungseigentümerin und Wohnungseigentümer oder als Mieterin und Mieter die Förderung, um Ihren beschädigten Hausrat vollständig zu erneuern. Zum Hausrat zählen Möbel, Geräte und sonstige Bestandteile einer Wohnungseinrichtung, soweit sie zur Haushalts- und Lebensführung notwendig sind und nicht über den angemessenen Bedarf hinausgehen.
Sie bekommen die Förderung als Pauschale.
Die Höhe der Pauschale beträgt
bei Ein-Personen-Haushalten: EUR 13.000,
bei Mehr-Personen-Haushalten:
- für die erste Person: EUR 13.000,
- für die zweite Person: EUR 8.500,
- für jede weitere dort gemeldete Person: EUR 3.500.
- Bei Wohngemeinschaften gelten die vorgenannten Pauschalen entsprechend.
- Sind nur Teile Ihres Hausrats zerstört, wird von den genannten Beträgen ein entsprechender Abschlag vorgenommen.
- Die Schäden an Ihrem Hausrat müssen mindestens EUR 5.000 betragen (Bagatellgrenze).
- Reichen Sie bitte Ihren Antrag online über das Self Service Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 30.6.2026 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privathaushalte, vor allem Wohungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder Mieterinnen und Mieter.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie wohnen im Landkreis Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich oder in der kreisfreien Stadt Trier.
- Ihr Hausrat wurde durch die Naturkatastrophe vom 14.7.2021 und 15.7.2021 beschädigt oder ist verloren gegangen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Wiederaufbau RLP 2021 – Hausrat von Privathaushalten von Bundesministerium für W.