Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
- Region
- Rheinland-Pfalz
- Fördergeber
- Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
- Stand
- 08.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie klimagerechten Gemeinschaftswohnraum für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung oder für Studierende oder Auszubildende errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Investorin und Investor bei der Schaffung von klimagerechten Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Studierende oder Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen.
Sie erhalten eine Förderung für
- den Neubau (einschließlich Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums) innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, den Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss und für Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Gemeinschaftswohnungen, sofern die Gebäude die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß der am 1.1.2023 geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen (Effizienzhausstandard EH 55), sowie
- Ausbau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschuss.
Die Höhe des Grunddarlehens für Neubauten berechnet sich aus
der zu fördernden Wohnfläche,
dem Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und
- der Fördermietenstufe am Bau- beziehungsweise Wohnort.
- Je Quadratmeter Wohnfläche liegt der Darlehensbetrag in Gemeinden der Fördermietenstufen 1 bis 7 zwischen EUR 1.850 und EUR 3.250.
- Bei Umbau, Umwandlung, Ausbau oder Erweiterung wird Ihnen der Fördersatz nur anteilig gewährt. Für den Ausbau erhalten Sie 50 Prozent, für Umwandlung und Umbau 70 Prozent, für die Erweiterung 90 Prozent der Fördersätze des Grunddarlehens.
Daneben können Sie für folgende Baumaßnahmen ein Zusatzdarlehen pro Wohnung bekommen:
- Abrisskosten im Zusammenhang mit einem Ersatzneubau oder für nachgewiesene, standortbedingte Mehrkosten,
- Einbau eines gemeinschaftlichen Pflegebades,
- Bau von Individualwohnplätzen innerhalb einer Gemeinschaftswohnung,
- Einbau von Aufzügen,
Errichtung einer Tief-/Geschossgarage
- Bauvorhaben mit einem deutlich nachgewiesenen Anteil an Holz, das aus nachhaltigen Quellen stammt (zertifiziert durch PEFC, FSC oder Umweltzeichen natureplus) und fest im Gebäude verbaut ist (zum Beispiel Hybridbauten, Massivholzgebäude),
- Verwendung von ökologischen Dämmstoffen, die mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“, „natureplus“ oder mit dem Prüfsiegel des Instituts für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR) zertifiziert sind,
- Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus.
- Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von bis zu 80 Prozent beantragen.
Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt
- bei Grunddarlehen abhängig von der Maßnahme, der Fördermietenstufe, dem Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Grunddarlehens und
- bei Zusatzdarlehen in allen Fördermietenstufen sowie unabhängig vom Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Zusatzdarlehens.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die entsprechende Wohnformprojekte planen. Dies können zum Beispiel Unternehmen und Privatpersonen sein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie errichten die Gemeinschaftswohnungen zweckbestimmt für:
- betreute Wohngruppen als Wohnformangebot für ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf; die konzeptionelle Ausrichtung ist im Sinne des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG),
- Wohngemeinschaften mit mindestens 4 Wohnplätzen für Studierende oder für Auszubildende sowie für ältere oder behinderte Menschen. Gemeinschaftswohnungen können wahlweise für Wohngemeinschaften gemischter Personengruppen oder ausschließlich für eine Personengruppe errichtet werden.
- Sie halten die vorgeschriebenen Wohnflächengrößen ein.
- Ihre Ausbau-, Umbau-, Umwandlung- und Erweiterungsmaßnahme wird nur gefördert, wenn die veranschlagten Baukosten mindestens EUR 1.000 pro Quadratmeter Wohnfläche betragen (wesentlicher Bauaufwand).
- Sie lassen die Gemeinschaftswohnungen einschließlich Gemeinschaftsflächen und -räume gemäß den technischen Baubestimmungen barrierefrei ausführen.
- Das Einkommen des Mieterhaushalts übersteigt die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht (Haushalte mit geringem Einkommen) oder um nicht mehr als 60 Prozent (Haushalte mit Einkommen über der Einkommensgrenze).
- Sie halten Mietpreis- und Belegungsbindungen ein.
- Ihre Eigenleistung beträgt 15 Prozent der Gesamtkosten.
- Sie müssen eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experte einbeziehen, wenn Sie ein Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz, Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus oder die Verwendung ökologischer Dämmstoffe beantragen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
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Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngeme.
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