Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2023)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Teichpflege und naturgerechten Teichbewirtschaftung planen, die auf die Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche, dortigen Umweltschutz und den Schutz der biologischen Vielfalt ausgerichtet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Vorhaben der Teichpflege und naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung.

Mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen, die auf die Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie der biologischen Vielfalt ausgerichtet sind. Mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen, die dazu beitragen, Lebensgemeinschaften der Teiche in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu verbessern und insbesondere den guten Erhaltungszustand der Stillgewässer-Lebensräume und der daran gebundenen Arten zu erreichen beziehungsweise zu sichern.

Unterstützt werden EMFAF-finanzierte Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Teichpflege und Erhalt der Kulturlandschaft,
  • Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung – Artenschutz und Lebensräume, Teichbodenvegetation, Wasserpflanzen, Brutteiche,
  • Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung – Zielertrag – ohne Raubfischbesatz,
  • Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung – Zielertrag – ohne Welsbesatz,
  • Biokarpfen ohne Ertragsvorgabe,
  • Biokarpfen mit Zielertrag.

Unterstützt werden GAK-finanzierte Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Naturschutzteiche nur mit Friedfischbesatz,
  • Naturschutzteiche ohne Fischbesatz,
  • Naturschutzteiche – Dauerstau,
  • Naturschutzteiche – Molche.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte über das Online-Antragsportal DIANAweb ein.
  • Die jährlichen Auszahlungsanträge reichen Sie für alle Vorhaben vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 15.5. eines Jahres beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Aquakulturunternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie regionale Akteurinnen und Akteure.

Die Förderung ist folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Flächen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen und in einem Feldblock des für Sachsen geltenden Landwirtschaftlichen Flächeninformationssystems liegen.
  • Sie erhalten die Förderung nur für Vorhaben gemäß der Förderkulisse Teiche.
  • Für alle Vorhaben gilt eine Mindestschlaggröße von 0,1000 Hektar. Pro Teich kann nur ein Bruttoschlag gebildet werden.
  • Sie müssen schlagbezogene Angaben in digitaler Form dokumentieren.

Sie müssen

  • die zur Erhaltung der Teiche notwendigen Pflege- und Sicherungsarbeiten durchführen,
  • die Teichnutzfläche (überwiegender Anteil offener Wasserfläche) bei gleichzeitiger Sicherung eines funktionalen Röhrichtgürtels dauerhaft erhalten und
  • Ihre maßnahmen ortsfest durchführen.
  • Der Bau von Gebäuden im Uferbereich sowie auf Teichdämmen ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Uferbefestigungen mit Mauerwerk oder ähnlichen Wänden.
  • Bitte beachten Sie darüber hinaus die für die einzelnen Förderbereiche geltenden spezifischen Voraussetzungen beziehungsweise Verpflichtungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

01109 Dresden

0351 26120

www.lfulg.sachsen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2023) von Bundesministerium für Wirtscha.

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