NeueWege.IN.NRW – Innovative Mobilität und Logistik

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Stand
05.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie innovative Vorhaben zu nachhaltiger, ökonomisch sinnvoller Mobilität und Logistik umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten, die nachhaltige Mobilitäts- oder Logistikansätze auf Schiene, Straße, Wasser oder in der Luft verfolgen und ein hohes ökonomisches und ökologisches Potenzial für NRW aufweisen.

Sie erhalten die Förderung bevorzugt für Kooperationsvorhaben in folgenden Themenschwerpunkten:

  • neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen,
  • Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen automatisierter und vernetzter Mobilität,
  • Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen,
  • neue Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme und integrierter Vorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine Unternehmen bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen höchstens 80 Prozent, bei entsprechenden Einzelvorhaben höchstens 70 Prozent und bei Prozess- oder Organisationsinnovationen höchstens 50 Prozent,
  • für mittlere Unternehmen bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen höchstens 75 Prozent, bei entsprechenden Einzelvorhaben höchstens 60 Prozent und bei Prozess- oder Organisationsinnovationen höchstens 50 Prozent sowie
  • für Akteurinnen und Akteure, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Hochschulen und Forschungseinrichtungen), 90 Prozent
  • der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig.
  • Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:

1. Einreichungsrunde: bis 5.7.2023

2. Einreichungsrunde: bis 30.4.2024

3. Einreichungsrunde: bis 23.1.2025

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen,

Kammern, Vereine und Stiftungen

  • mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
  • Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen

  • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
  • innovativ und umsetzungsorientiert sein, dürfen jedoch noch keine Marktreife besitzen,
  • im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,

vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet werden und

  • sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen.
  • Bei Projekten aus dem Bereich „Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen“ müssen Sie offene Standards nutzen und offene, standardisierte Schnittstellen anbieten.

Sie müssen

  • nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen und
  • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

52428 Jülich

02461 6184012

www.ptj.de/projektfoerderung/in-nrw

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter NeueWege.IN.NRW – Innovative Mobilität und Logistik von Bundesministerium für Wi.

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