Landesprogramm Wirtschaft – Kommunale Hafenbaumaßnahmen

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Förderart
Zuschuss
Stand
09.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Wettbewerbsfähigkeit von Häfen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in kommunale Häfen. Hierzu zählen auch kommunale Anlege- und Umschlagstellen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung und die Modernisierung von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur,
  • die Herrichtung und Befestigung öffentlicher Kai- und Umschlagsflächen zum Be- oder Entladen und zur Zwischenlagerung,
  • die landseitige Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz,
  • Anlagen zur Ver- und Entsorgung,
  • Infrastruktur für alternative Kraftstoffe,
  • Anlagen zur Abwasserentsorgung der Schiffe,
  • Vertiefungen der Hafensohle, Zufahrten und Liegeplätze in Verbindung mit einem Hafenausbau,
  • Kräne und Kranschienen als öffentliche kommunale Anlagen,
  • hafensicherheitstechnische Anlagen,
  • Ersatzinvestitionen in öffentlichen Häfen und von Anlege- und Umschlagstellen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Sie erhalten eine Förderung in Höhe von grundsätzlich 60 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben der von Ihnen geplanten Maßnahme müssen mindestens EUR 150.000 betragen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie
  • natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Notwendigkeit Ihres Vorhabens in Verbindung mit der verkehrlichen, strukturellen und regionalen Bedeutung und den damit verbundenen Arbeitsplätzen darstellen.
  • Sie müssen die Finanzierung der Folgekosten Ihres Vorhabens gewährleisten.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben allen interessierten Nutzern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stellen.
  • Die Zweckbindungsfrist für Ihr Vorhaben beträgt 15 Jahre.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

24143 Kiel

0431 99052020

www.ib-sh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landesprogramm Wirtschaft – Kommunale Hafenbaumaßnahmen von Bundesministerium fü.

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