Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie sich als Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger weiterqualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für Solo-Selbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen. Unterstützt werden Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.

Gefördert werden Maßnahmen, die sich gezielt am Qualifizierungsbedarf der teilnehmenden Solo-Selbstständigen orientieren.

Anlaufstellen sind bundesweit verteilt und zielgruppenspezifisch ausgerichtet. Solo-Selbstständige können sich in einem Erstgespräch über die Förderbedingungen informieren. Gemeinsam mit den Solo-Selbstständigen wird der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt. Anschließend wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ein Qualifizierungsscheck ausgestellt.

Gefördert werden berufliche Qualifizierungen beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Maßnahme und Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:

  • für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Der Zuschuss beträgt:

  • maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).
  • maximal EUR 4.500 (netto).
  • Zu Beginn des Antragsverfahrens wenden Sie sich an eine der kooperierenden Anlaufstellen zu einem kostenlosen Erstgespräch über die Programminhalte und Förderbedingungen. Nach einem kostenlosen Erstgespräch stellt die Anlaufstelle Ihnen als Solo-Selbstständiger oder Solo-Selbstständigem einen Qualifizierungsscheck für die konkrete Qualifizierungsmaßnahme aus. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz und üben Ihre Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus.
  • Zum Zeitpunkt der Scheckvergabe bestehen Sie seit mindestens 2 Jahren am Markt.
  • Sie als gewerbliche und/oder freiberufliche Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger haben maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.
  • Sie betreiben Ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

03046 Cottbus

+49 355 3554 8691-7

www.kbs.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) von Bundesministerium für Wirts.

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