Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programms „Win-Win – Durch Kooperation zur Integration“
Worum es geht
Wenn Sie die individuelle Lebenssituation von jungen Männern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt neue Kooperations- oder Projektverbünde, die mit ihren Maßnahmen die soziale und ökonomische Teilhabe junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen verbessern.
Die Förderung unterstützt Maßnahmen für junge Männer mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätige junge Männer im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren. Die Zielgruppe umfasst auch männliche neuzugewanderte EU-Bürger, Angehörige von Minderheiten und Drittstaatsangehörige. Häufig handelt es sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht erreicht werden.
Die Laufzeit der Vorhaben beginnt frühestens am 01.07.2026 und endet spätestens am 31.12.2028.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus ESF-Plus- und Bundesmitteln. In dem gesamten Förderzeitraum können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zwischen mindestens 750.000 EUR und höchstens 1.250.000 EUR betragen.
Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt über ein zweistufiges Verfahren bestehend aus einem Interessenbekundungsverfahren und einem daran anschließenden Antragsverfahren. Interessenbekundungen konnten bis zum 14.11.2025 um 14:00 Uhr, mit allen Anlagen erstellt und elektronisch eingereicht werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise
- Bildungsträger,
- Kommunen,
- Träger der freien Wohlfahrtspflege,
- sonstige gemeinnützige Träger,
- Forschungseinrichtungen,
Verbände sowie
Unternehmen.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027.
- Sie weisen Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nach.
- Das Vorhaben bezieht sich auf den Transfer und die Verstetigung eines der im Aufruf benannten „good-practice“-Ansätze (Handlungsfelder 1–10) in anderen Kommunen
- In Ihrem Kooperations- oder Projektverbund arbeiten Partnerinnen und Partnern aus der Region zusammen.
- Mindestens eine Kommune und/oder Einrichtung der öffentlichen Verwaltung, eine örtliche Agentur für Arbeit und/oder ein Jobcenters, eine zivilgesellschaftliche Organisation und ein Unternehmens- und Wirtschaftsverband und/oder lokale (Sozial-)Unternehmen und Betriebe aus unterschiedlichen Branchen beteiligen sich an dem neu gebildeten Kooperationsverbund.
- Sie nehmen auf kommunaler Ebene sowie Bundes- und Länderebene klare sozialräumliche und inhaltliche Abgrenzungen insbesondere hinsichtlich der Zielgruppen vor.
- Sie stimmen bereits vorhandene Kooperationsstrukturen aufeinander ab und vermeiden Doppelstrukturen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt
- Träger/Teilvorhabenpartner aus Runde 1 und 2 dürfen eine Interessenbekundung einreichen, dürfen jedoch ihren eigenen sozial-innovativen Ansatz aus Runde 1/2 nicht nochmals in anderen Kommunen erproben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programms „Win-Win – Durch Kooperation zur Inte.