Justiz (2021–2027)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Bereich
- Aus- & Weiterbildung
- Fördergeber
- Europäische Kommission
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Das Justiz-Programm bildet die Grundlage für die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen in der Europäischen Union in den Jahren 2021 bis 2027.
Das Programm leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums, der auf Rechtsstaatlichkeit mit Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, auf gegenseitiger Anerkennung, gegenseitigem Vertrauen und justizieller Zusammenarbeit beruht. Dadurch werden auch die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte gestärkt.
Aus dem Programm werden Fördermittel zum Beispiel für Schulungen für Richter und andere Rechtspraktiker sowie für einen wirksamen Zugang zur Justiz für Bürger und Unternehmen bereitgestellt.
Spezifische Ziele des Programms sind:
- Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
- Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz
Unterstützung und Förderung der justiziellen Aus- und Weiterbildung
- Erleichterung eines wirksamen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz für alle
- örderung des Rechtsschutzes, auch auf elektronischem Wege (E-Justiz).
Durch folgende Tätigkeiten sollen diese Ziele erreicht werden:
- Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen zur Verbesserung der Kenntnisse über die Unionspolitik und das Unionsrecht,
- gegenseitiges Lernen durch den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Beteiligten,
- Analyse- und Überwachungstätigkeiten,
- Schulung relevanter Interessenträger zur Verbesserung ihres Wissens über die Unionspolitik und das Unionsrecht,
- Entwicklung und Pflege von Informations- und Kommunikationstechnologie-Instrumenten,
- Aufbau von Kapazitäten von wichtigen europäischen Netzen und europäischen justiziellen Netzen,
- Verbesserung der Kenntnisse über das Programm und Verbreitung und Übertragbarkeit seiner Ergebnisse sowie Förderung seiner Außenwirkung.
- Gefördert werden Maßnahmen, die über einen europäischen Mehrwert verfügen. Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung wird in Arbeitsprogrammen festgelegt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
- Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Jahresarbeitsprogrammen, in denen die durchzuführenden Maßnahmen, die Finanzmittel sowie die wesentlichen Fördervoraussetzungen und Auswahlkriterien festgelegt sind.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Das Programm richtet sich insbesondere an Angehörige der Rechtsberufe, Einrichtungen der Rechtspflege sowie nationale, regionale und lokale Behörden.
Die Teilnahme am Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen auch den Kandidaten- und Beitrittsländern, den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie internationalen Organisationen offen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Justiz (2021–2027) von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensi.
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