Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)
Worum es geht
Wenn Sie Ihre berufliche Ausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben und sich daran anschließend in Ihrem Beruf weiterqualifizieren wollen, können Sie ein Stipendium von insgesamt bis zu 9.135,00 EUR erhalten.
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie bei Weiterbildungsmaßnahmen im Anschluss an Ihre Berufsausbildung mit einem Stipendium.
Sie erhalten einen Zuschuss für
Bildungsmaßnahmen in Deutschland sowie innerhalb der EU, die auf dem Bildungsmarkt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind,
Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie
- die Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr („IT-Bonus“).
- Die Förderung je Stipendiatin oder Stipendiat beträgt bis zu 3.045,00 EUR innerhalb eines Kalenderjahres, in Ausnahmefällen auch mehr. Für den Kauf eines Computers können Sie im ersten Förderjahr 250,00 EUR bekommen. Die Höchstförderung von 9.135,00 EUR pro Stipendiatin oder Stipendiat darf in 3 Förderjahren nicht überschritten werden.
- Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle, also zum Beispiel der Handwerkskammer. Beschäftigte in bundesgesetzlich geregelten Berufen im Gesundheitswesen, wie beispielsweise in der Alten- oder Krankenpflege, beantragen den Zuschuss bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
- Eine Kombination der Begabtenförderung berufliche Bildung mit einer anderen Förderung für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung.
Die Begabtenförderung berufliche Bildung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft berufliche Leistungsbereitschaft erwarten lassen.
- Sie haben in Ihrer Berufsabschlussprüfung mindestens 87 Punkte oder eine bessere Note als „gut“.
- Sie haben mit besonderem Erfolg an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen.
- Ein Betrieb oder eine Berufsschule hat Sie für die Begabtenförderung vorgeschlagen und dies ausreichend begründet.
- Sie sollten bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Aufnahme bis zu 3 Jahre später erfolgen.
- Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen werden nicht gefördert.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
53113 Bonn
+49 228 62931-0 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 16:00 Uhr)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium) von Bundesminist.