AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie weltweite und praxisorientierte Auslandspraktika von Auszubildenden während der Berufsausbildung organisieren, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung bekommen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Projekten, die Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Ausbildung ermöglichen.

Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Auszubildenden, also von Personen in einer beruflichen Erstausbildung nach Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung oder einer anderen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht,
  • Auslandsaufenthalte von Ausbildern sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung und
  • deren Besuche im Vorfeld, um die Auslandsaufenthalte der Auszubildenden vorzubereiten.
  • Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 12 Monate. Die Höhe richtet sich nach der Zielgruppe, dem Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts. Personalausgaben werden mit der Förderung nicht finanziert.
  • Ihren Antrag stellen Sie innerhalb der festgelegten Terminfrist bei der vom BMBF beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
  • Die Förderung „AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern“ ergänzt das europäische Bildungsprogramm Erasmus+: Sie gilt auch für Länder, die nicht über Erasmus+ gefördert werden.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  • im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden und
  • berufliche Schulen.

Sie müssen

  • zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben,
  • einen „Letter of Intent“ (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Partnereinrichtung die Maßnahme aktiv unterstützt, und
  • mit der aufnehmenden Einrichtung im Vorfeld des Aufenthalts für den Auszubildenden eine Lernvereinbarung abschließen.

Die Dauer der geförderten Auslandsaufenthalte beträgt:

  • für Auszubildende mindestens 3 Wochen bis maximal 3 Monate,
  • für das Bildungspersonal mindestens 2 vollständige Arbeitstage bis maximal 2 Wochen,
  • für vorbereitende Besuche mindestens 2 vollständige Arbeitstage bis maximal 1 Woche.
  • Von der Förderung ausgenommen sind alle Länder, die von Erasmus+ abgedeckt sind.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesinstitut für Berufsbildung

53113 Bonn

0228 1071611

www.bibb.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern von Bundesmin.

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