Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) – Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung der unternehmerischen Qualifikation

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Steigerung der Gründungsbereitschaft und der unternehmerischen Qualifikation durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung und mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Durchführung von Vorhaben zur Sensibilisierung, Information und Vernetzung von Gründerinnen und Gründern sowie von KMU.

Sie erhalten die Förderung für Veranstaltungen, Messen, Wettbewerbe, Anlaufstellen und Workshops sowie Schulungen, die allgemeine Existenzgründungsfragen, betriebswirtschaftliche Themen, Innovation, Nachhaltigkeit, Social Entrepreneurship, Digitalisierung in KMU oder Fragen der Unternehmensnachfolge zum Inhalt haben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Online-Portal oder schriftlich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements normalerweise mit Sitz oder Niederlassung in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
  • Bei einer Förderung aus dem EFRE bekommen Sie keine Förderung für Vorhaben mit weniger als EUR 600.000 förderfähige Ausgaben und Kosten, bei Teilvorhaben eines Verbundvorhabens mit weniger als EUR 200.000 förderfähige Ausgaben und Kosten.
  • Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

34117 Kassel

+49 69 9132-03

www.wibank.de/wibank/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) – Projekte zur Stärkung der Gründungsb.

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