Goldener Plan Brandenburg (RL-GPB)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Brandenburg
- Bereich
- Kultur, Medien & Sport
- Fördergeber
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
- Stand
- 08.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in urbanen oder ländlichen Räumen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg fördert Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen, Vereinsräumen sowie kommunalen Sportstätten.
Sie erhalten die Förderung für
- Neu- und Erweiterungsbauten sowie Umbauten bei Bedarf,
- Grundinstandsetzungen, die der Wiederherstellung und der Verbesserung der Sportnutzung der Gebäude und Anlagen dienen oder die Ausübung einer bestimmten Sportart erst ermöglichen,
- Modernisierungen und Umbauten bestehender Gebäude und Anlagen,
- Maßnahmen an Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen für die Einhaltung und Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes,
- der barrierefreie Ausbau von Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen,
- Planungsleistungen, Gutachten sowie Grund- und Erstausstattungen im Zusammenhang mit einer beantragten Baumaßnahme sowie
- notwendige Groß-Pflegegeräte im Rahmen einer Erstausstattung.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
- Melden Sie Ihren Förderbedarf bis zum 1.5. für das Folgejahr beim jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund an. Wird Ihr Projekt befürwortet, dann stellen Sie Ihren Antrag bis zum 1.9. für das Folgejahr beim Landessportbund Brandenburg.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sportvereine über den Landessportbund Brandenburg (LSB), Kommunen des Landes Brandenburg für kommunale Sportstätten sowie der LSB.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen sportfachlichen Bedarf für Ihre Maßnahmen vorlegen.
- Ihre Sportstätten sollen den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie den DIN- und Europanormen und einschlägigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen.
- Ihre Neu-, Um- und Erweiterungsbauten müssen bauordnungs- und bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sein.
- Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent leisten.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Goldener Plan Brandenburg (RL-GPB) von Bundesministerium für Wirtschaft und Klim.
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