Freiwillige kommunale Wärmeplanung
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Baden-Württemberg
- Stand
- 21.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Gemeinde freiwillig einen kommunalen Wärmeplan erstellen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Gemeinde bei der Finanzierung von Konzepten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
Sie bekommen die Förderung für die Beauftragung eines externen Dienstleistungsunternehmens zur freiwilligen Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gemäß Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW), der sich auf das gesamte Gebiet Ihrer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden (Konvoi) bezieht.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag richtet sich nach der Einwohnerzahl in Ihrer Gemeinde und bei der Konvoiförderung zusätzlich nach der Zusammensetzung des Konvois.
Wird in Ihrem Konvoi eine Wärmeplanung für mindestens 80 Prozent aller kreisangehörigen Gemeinden eines Landkreises durchgeführt, die mindestens 80 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner umfassen, bekommen Sie zusätzlich zum Maximalbetrag einen Bonus.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an den Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- einzelne Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Einzelförderung) und
- Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Konvoiförderung)
- in Baden-Württemberg, sofern sie nicht durch das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ein Konvoi muss aus mindestens 3 Gemeinden bestehen. An diesem Konvoi können sich jedoch auch Gemeinden beteiligen, die zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind. Eine Förderung erhalten diese Gemeinden jedoch nicht.
- Ihr kommunaler Wärmeplan muss die Anforderungen gemäß KSG BW erfüllen.
- Sie müssen den Projektstart ist öffentlich bekannt geben.
- Sie sind verpflichtet, den Wärmeplan veröffentlichen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Freiwillige kommunale Wärmeplanung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klim.
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