Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau

zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen

Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Fördergeber
zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
Stand
09.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und sie behindertengerecht umbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Ihren selbst genutzten Wohnraum behindertengerecht umbauen möchten.

Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbst genutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie erhalten die Förderung für Kosten zwischen EUR 1.500 und EUR 30.000.

Für die einzelne Maßnahme gelten folgende maximale Zuschussbeträge:

  • Um-/Einbau des Bades und der Küche: je EUR 5.500,
  • Lift-/Aufzugseinbau: EUR 6.500,
  • alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen: EUR 3.000.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über die zuständige Wohnungsbauförderstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Vor der Antragstellung sollten Sie sich dort erkundigen, ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Sie sind als natürliche Person antragsberechtigt, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder erbbauberechtigte Person des zu fördernden Gebäudes sind und dieses selbst nutzen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Baumaßnahme muss den Anforderungen der Norm DIN 18040 Teil 2 entsprechen.
  • Ihrem Haushalt, der in der zu fördernden Wohnung wohnt, muss ein Mensch mit Behinderung angehören. Das ist eine Person, die einen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr beziehungsweise eine Einstufung in den Pflegegrad 2 oder höher aufweist. Dies müssen Sie normalerweise durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Pflegegradnachweis belegen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung sichern.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • die Erweiterung bestehender Wohngebäude (ausgenommen der Einbau eines Aufzugs) und
  • Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau von Bund.

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