Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Software-intensive Systeme (SWS)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Förderart
Zuschuss
Stand
01.04.2026

Worum es geht

Wenn Sie risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei Einzel- und Verbundvorhaben in dem Bereich Software-intensive Systeme (SWS).

Sie können eine Förderung erhalten, wenn ihr Vorhaben auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt oder Daten-, Informations- und Kommunikationstechnologie-Wirtschaft ausgerichtet ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe sind Projektskizzen bei dem vom BMFTR beauftragten Projektträger einzureichen.

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer unter Nutzung des TAN-Ver­fahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Die elektronische Einreichung wird empfohlen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union und im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,

Verbände und Vereine sowie

sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und

Unternehmen, die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Projekt ist ein industrielles Forschungsvorhaben oder ein vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben mit einem hohen wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Risiko.
  • Ihr Vorhaben ist ein Einzelvorhaben von einem kleinen und mittleren Unternehmen oder ein Verbundvorhaben, an dem kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind.
  • In erster Linie wird das Vorhaben den beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen Nutzen stiften.
  • Maßgeblich wird das Vorhaben von einem forschenden KMU initiiert und koordiniert.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikatio.

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