Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Worum es geht

Wenn Sie im Bereich interaktiver Technologien für Gesundheit und Lebensqualität forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Ihr Vorhaben, das sich thematisch im Rahmen des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegt.

Gefördert werden Projekte in den beiden Themenfeldern

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege,
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ.
  • Sie können die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für Ihr Einzelvorhaben erhalten oder im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als KMU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizzen bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einreichen.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fristen

Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen endet am 15. April und am 15. Oktober jeden Jahres.

Eine Einreichung von Projektskizzen ist nicht mehr möglich. Letztmalig bestand diese Möglichkeit zur Einreichung einer Skizze am Stichtag 15.10.2025. Weitere Stichtage zur Einreichung von Projektskizzen nach dem Oktober 2025 sind nicht vorgesehen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR

sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,

Gebietskörperschaften und

größere Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr risikoreiches industrielles Forschungs- oder vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben ist technologieübergreifend und anwendungsbezogen.
  • Sie binden geeignete Partizipationsformate und Co-Creation-Ansätze in das Projekt ein.
  • Die relevanten rechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte werden berücksichtigt.
  • Ihr Projekt hat ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko und geht über den Stand der Technik hinaus.
  • Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung wird durch die beteiligten KMU erbracht und der Nutzen des Vorhabens wird in 1. Linie den KMU zugutekommen.
  • Mindestens 50 Prozent der für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel kommen KMU sowie mittelständischen Unternehmen zugute.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

VDI / VDE Innovation + Technik GmbH

10623 Berlin

+49 30 310078-0

www.vdivde-it.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für G.