Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien)
- Region
- Bayern
- Bereich
- Kultur, Medien & Sport
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Stand
- 08.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie mit Ihrem Verein oder Verband Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung anbieten oder neue Sportstätten bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Sportverein oder -verband bei Angeboten des Breiten- und Nachwuchsleistungssports (organisierter Sport) für Menschen mit und ohne Behinderung.
Als Sportverein erhalten Sie eine Förderung für
den Sportbetrieb (Vereinspauschale) und
den Bau von Sportstätten.
Als Sportverband erhalten Sie eine Förderung für
- den Sportbetrieb im Breitensport,
- den Sportbetrieb im Nachwuchsleistungssport,
- Investitionen für den Neubau, die Erweiterung den Umbau, die Modernisierung oder Sanierung von anerkannten Trainingsstätten für den Nachwuchsleistungssport (Bundesstützpunkte, Landesstützpunkte und der Olympiastützpunkt Bayern),
- die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen.
- Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.
- Für eine Förderung des Sportbetriebs müssen Sie als Verein Ihren Antrag bis spätestens 1.3. eines Jahres an Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde richten.
- Für eine Förderung von Baumaßnahmen müssen Sie als Verein den Antrag an Ihren Dachverband richten, mit dem Sie auch das Verfahren und die Voraussetzungen des Antrags klären.
- Bei Verbänden hängt das Antragsverfahren von der jeweiligen Fördermaßnahme ab. Ihren Antrag richten Sie normalerweise an den Dachverband, die zuständige Bezirksregierung oder an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- rechtsfähige gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, deren Vereinszweck die Pflege des Sports ist und die Mitglied in einer anerkannten Dachorganisation des bayerischen Sports sind,
- gemeinnützige Sportfachverbände und sonstige Anschlussorganisationen mit Sitz in Bayern, die Mitglied in einer anerkannten Dachorganisation sind.
- Anerkannte Dachorganisationen sind der Bayerische Landes-Sportverband e.V., der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V., der Bayerische Sportschützenbund e.V. und der Oberpfälzer Schützenbund e.V.
Die Förderung des außerschulischen Sports ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen für Ihren Verein oder Verband
eine steuerrechtliche Gemeinnützigkeit nachweisen können,
geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und
Unterlagen für eine etwaige Nachprüfung bereithalten.
Vereinsförderung:
- Ihr Verein muss aktive Jugendarbeit leisten. Kinder bis 17 Jahre und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre müssen mindestens 10 Prozent Ihrer Mitglieder ausmachen. Diese Voraussetzung entfällt bei Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports.
- Ihr Beitragsaufkommen muss dem Jahresbeitrag von EUR 12,00 je Mitglied bis 13 Jahre, von EUR 25,00 je Mitglied bis 17 Jahre und von EUR 50,00 je erwachsenes Mitglied entsprechen.
Verbandsförderung:
- Sie müssen sich dem Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA-Code) unterworfen haben und aktive Dopingprävention betreiben.
- Ihr Beitragsaufkommen muss dem Jahresbeitrag von EUR 1,00 für jedes gemeldete Mitglied entsprechen.
- Im Übrigen richten sich die spezifischen Voraussetzungen nach der Art der geförderten Maßnahme.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständige Kreisverwaltungsbehörde Bayern
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien) von Bundesministeriu.
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