Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten

Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Worum es geht

Wenn Sie in Bayern ein innovatives, inhaltlich hochwertiges, kreatives Extended-Realities-Projekt entwickeln, produzieren und auf Veranstaltungen präsentieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen beziehungsweise einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Realisierung von inhaltlich hochwertigen, kreativen und im Hinblick auf die User Experience innovativen Virtual-Reality-, Augmented-Reality- oder Mixed-Reality-Projekten sowie immersiven Soundprojekten (XR-Projekte). Dabei kann Ihr XR-Projekt auch interaktiv sein.

Sie bekommen die Förderung für ein XR-Projekt in folgenden Projektphasen:

  • Entwicklung vom Konzept bis zur Fertigstellung des 1. Prototypen,
  • Produktion,
  • Präsentation auf besonders geeigneten Veranstaltungen wie Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen.
  • Sie bekommen die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder als Darlehen.
  • Für die Entwicklung von Konzept und Prototyp beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Entwicklungskosten, höchstens jedoch EUR 30.000 je Vorhaben.
  • Für die Produktion beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 100.000 je Vorhaben.
  • Für die Verbreitung von XR-Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 5.000 je Vorhaben.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder mit einer Niederlassung oder mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihr XR-Projekt muss vor allem folgenden Zwecken dienen:

  • Unterhaltung, Kunst und Kultur;
  • Sensibilisierung zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz;
  • soziale Zwecke zur Förderung von Teilhabe oder gesundheitliche Zwecken;
  • Bildung im Sinne des Erwerbs theoretischen Wissens in Institutionen;
  • Training im Sinne der Entwicklung spezifischer Fähig- oder Fertigkeiten durch eine neue innovative User Experience.
  • Sie müssen den Förderbetrag für Entwicklung und Produktion mindestens zu 100 Prozent in Bayern verwenden.
  • Sie bekommen die Förderung für die Verbreitung Ihres XR-Projekts, wenn es im Freistaat Bayern realisiert oder bereits vom FFF Bayern gefördert worden ist.
  • Darüber hinaus sind je nach Vorhaben weitere bestimmte Anforderungen zu erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, sowie
  • juristische Personen, die überwiegend mit Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

FilmFernsehFonds Bayern (FFF)

80331 München

089 54460247

www.fff-bayern.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten von Bundesministerium für Wirtsc.