Förderung der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung und Entwicklung und Innovationen (FTI-Thüringen Personen)
Worum es geht
Wenn Sie hochqualifiziertes Personal für Forschung, Entwicklung und Innovationen gewinnen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Maßnahmen zur Gewinnung und Besetzung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovationen und zur Weiterbildung von Personal für die Bereiche Forschung, Entwicklung sowie der Wissens- und Technologietransfer.
Sie erhalten die Förderung für
- Vergabe von Firmenstipendien (Thüringen-Stipendium) in MINT-Fächern an Studierende und Promovierende,
- Neueinstellung von innovativem Personal (INP),
- Forschungsgruppen (FGR).
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für
- das Thüringen-Stipendium bis zu EUR 600,00 für Studierende für maximal 24 Monate und EUR 1.200 für Promovierende für maximal 36 Monate,
- für Innovatives Personal EUR 2.000 EUR pro Monat für maximal 24 Monate,
- für Forschungsgruppen 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis maximal 36 Monate.
- Richten Sie bitte Ihren Antrag für das Thüringen-Stipendium und Innovatives Personal über das Online-Portal an die Thüringer Aufbaubank.
- Ihren Antrag für eine Forschungsgruppe können Sie nur zu bestimmten Stichtagen bei der TAB einreichen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen,
Forschungseinrichtungen mit einem Sitz in Thüringen sowie
Thüringer Institute von Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Beim Thüringen Stipendium muss ein Vertragsverhältnis vorliegen, auf dessen Grundlage Sie monatlich ein fest vereinbartes, leistungsunabhängiges Stipendium zahlen. Für jedes Semester muss die Stipendiatin oder der Stipendiat eine gültige Immatrikulations- oder Studienbescheinigung vorlegen. Promovierende legen ein bestätigtes Thema zur Dissertation vor.
- Bei Neueinstellung von innovativem Personal muss die zur Förderung beantragte Person über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügen. Sie müssen den Arbeitsvertrag unbefristet und in Vollzeit abschließen. Sie müssen die Beschäftigung der geförderten Person sichern. Sie stellen sicher, dass die Tätigkeit des Innovativen Personals keine Dienstleistungen für Dritte oder Auftragsforschung beinhaltet.
- Ihre Forschungsgruppe muss ein Forschungsthema bearbeiten, dass für die zukünftige Entwicklung der Industrie in Thüringen von Bedeutung ist. Die Gruppe musst dem nichtwirtschaftlichen Bereich der Forschungseinrichtung zugeordnet werden. Als Unternehmen müssen Sie die Arbeit der Forschungsgruppe unter anderem durch Industriebeiräte begleiten. Die Gruppe darf keine konkreten Dienstleistungen für Unternehmen anbieten oder ausüben. Die Gruppe muss die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten über eine entsprechende Buchführung von nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten trennen.
- Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forsch.
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