Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie überbetriebliche Ausbildungslehrgänge oder andere Maßnahmen durchführen, die die Qualität der Erstausbildung verbessern und sie an die hohe fachliche Spezialisierung von Betrieben anpassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei der Durchführung Überbetrieblicher Ausbildungslehrgänge (ÜAL), die die betriebliche Grund- und Fachbildung ergänzen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr),
  • Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr),
  • sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen, und Berufsorientierung nach den Vorgaben des Bundesprogramms.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Lehrgängen der Grundstufe bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei Lehrgängen der Fachstufe bis zu 50 Prozent der Bundesförderung für Lehrgänge, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie anerkannt sind und mitgefördert werden, beziehungsweise ein Drittel der Kosten je Teilnehmenden für Lehrgänge, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht anerkannt sind, sowie
  • für sonstige Maßnahmen abhängig von der Art des Vorhabens bis zu 50 Prozent oder bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Bei internatsmäßiger Unterbringung erhalten Sie eine Pauschale von EUR 8,50 pro Teilnehmerin und Teilnehmer und Tag.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • die Hessischen Handwerkskammern und die Landesinnungsverbände,
  • die Hessischen Industrie- und Handelskammern,
  • die Organisationen der hessischen Wirtschaftsverbände,

nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Bildungsträger und

sonstige Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Zielgruppe der Lehrgänge und Ihrer anderen Maßnahmen sind

Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Hessen in der Grundstufe und in der Fachstufe bei Lehrgängen, die vom zuständigen Bundesministerium nicht anerkannt sind,

Auszubildende aus hessischen Ausbildungsbetrieben in der Fachstufe und

  • hessische Jugendliche, die an Maßnahmen der Berufsorientierung nach den Vorgaben des Berufsorientierungsprogramm (BOP) des Bundes teilnehmen.
  • Lehrgänge müssen vom zuständigen Ministerium anerkannt sein, Lehrgänge der Grundstufe sollen außerdem landesweit gelten und innerhalb Hessens einheitlich angewandt werden.
  • Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

63067 Offenbach am Main

0611 7740

www.wibank.de/wibank/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge von .

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