ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Mobilitätsberatungsstellen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Worum es geht

Wenn Sie als Beratungsstelle die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt auf Grundlage der ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Mobilitätsberatungsstellen. Diese Stellen beraten junge Auszubildende, Fachkräfte und ihre Ausbildungsbetriebe über Auslandsaufenthalte, motovieren für Auslandsaufenthalte und unterstützen bei deren Umsetzung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe bitte elektronisch über das Antragsportal und schriftlich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer Behörden aller Länder und des Bundes) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Zielgruppe Ihrer Beratung sind junge Auszubildende, junge Fachkräfte und ihre Ausbildungsbetriebe in Hessen.

Als Beratungsstelle müssen Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Beratung zu allen Themen, Programme und Fördermöglichkeiten im Zusammenhang berufsbezogener Auslandsaufenthalte,
  • Unterstützung bei der Suche nach Betrieben im Ausland,
  • Hilfestellung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Auslandspraktika,
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen zu Auslandspraktika,
  • zusätzliche Koordinationsaufgaben (zum Beispiel Durchführung von Steuerkreissitzungen).

Die von Ihnen eingesetzten Beratungskräfte müssen über folgende Qualifikationen verfügen:

  • Berufserfahrung in betrieblicher Ausbildung, Weiterbildung oder Bildungsberatung,
  • Kenntnisse in Beratungsmethoden und betrieblichen Abläufen,
  • sehr gute Fremdsprachenkenntnisse,
  • interkulturelle Kompetenzen.
  • Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme an einem vom für berufliche Bildung zuständigen Ministerium anerkannten personenbezogenen Zertifizierungsverfahren innerhalb der ersten 12 Monate des Projekts verpflichtend ist, wenn nicht bereits eine Beratungszertifizierung vorliegt.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

65189 Wiesbaden

0611 7747426

www.esf-hessen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Mobilitätsberatungsstellen von Bundesm.