Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021–2027)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Rheinland-Pfalz
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert auf der Grundlage seiner Innovationsstrategie (RIS3.RP) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Auf- und Ausbau von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen (Erweiterung und Modernisierung technischer Ausstattung, Bau oder Erweiterung von Forschungsgebäuden einschließlich Erstausstattung),
- Auf- und Ausbau von technologie- beziehungsweise anwendungsorientierten Kompetenzfeldern,
- Vernetzung und Aktivierung von technologieorientierten Netzwerk- und Clusterstrukturen (einschließlich Hubs),
- technologieorientierte Gründungsinfrastruktur (Neubau oder Erwerb von bestehenden Immobilien mit anschließender Herrichtung und Nutzbarmachung als Gründungsinfrastruktur, erstmalige Ausstattung der Gründungsinfrastruktur sowie begleitende Maßnahmen wie Informations- und Netzwerkveranstaltungen),
- Wissens- und Technologietransfer (WTT)/InnoProm (Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen von anwendungsorientierten Promotionsvorhaben unabhängig von einem bestimmten Wirtschafts- oder Produktionszweig)
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens. Der Anteil der EFRE-Mittel darf in stärker entwickelten Regionen höchstens 40 Prozent und in Übergangsregionen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (öffentliche und private Ausgaben) betragen.
- Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000 je Projekt.
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das EFRE-Kundenportal 2021–2027 der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,
- Vereine und vergleichbare juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz,
- technologieorientierte Netzwerke und Cluster mit Bedeutung oder Potenzial für das Land Rheinland-Pfalz,
- Technologiezentren in den Oberzentren des Landes.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Projekt wird anhand folgender Kriterien bewertet:
- Kohärenz zur rheinland-pfälzischen Innovationsstrategie (RIS3.RP),
- wissenschaftliche Qualität und Innovationshöhe,
- Konzentration auf zukunftsfähige Innovations- und Technologiefelder,
- Bedeutung für die Stärkung des anwendungsorientierten Forschungs-, Technologie- und Innovationsprofils und der Wettbewerbsfähigkeit (Anwendungs- und Verwertungspotenziale) insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
- Bedeutung für regionale technologische Entwicklungspotenziale, Schwerpunkte, Kompetenzfelder, Netzwerke und Cluster.
- Je nach der Art Ihres Vorhabens gelten weitere spezifische Voraussetzungen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
55116 Mainz
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021–2027) von Bund.
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