Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur (Richtlinien Forschungsinfrastruktur)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als anwendungsnahe außeruniversitäre Forschungseinrichtung in neue Forschungsinfrastrukturen oder in den Ausbau bestehender Forschungsinfrastrukturen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Einrichtung der angewandten wirtschaftsnahen, außeruniversitären Forschung mit Mitteln der Europäischen Union bei Investitionen zum Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur bei der Bewältigung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben zugutekommen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Ausgaben zur Errichtung von Forschungsinfrastrukturen oder Netzwerken der Informations- und Kommunikationstechnologie, zur Anschaffung von Geräten, Instrumenten, Apparaten, Ausrüstungen und Anlagen für Forschungszwecke und technische Laborausstattungen sowie für bauliche Maßnahmen, die für deren Errichtung, Betrieb oder Nutzung erforderlich sind, und
  • Ausgaben für den Erwerb bilanzseitig zu aktivierender immaterieller Vermögenswerte wie zum Beispiel Software für FuE-Zwecke, Lizenzen oder Einrichtung oder Aufbau wissenschaftlicher Datenbanken oder Dokumentationen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 5 Millionen pro Vorhaben für einen Zeitraum von grundsätzlich 24 Monaten.
  • Die Gesamtkosten Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 200.000 betragen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe, anwendungsorientierte, außeruniversitäre, gemeinnützige Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Als antragstellende Forschungseinrichtung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Durchführung von Forschung und Entwicklung auf wissenschaftlichen oder technischen Gebieten in einer Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt oder am Sitz oder Standort des jeweiligen geförderten außeruniversitären Forschungsinstituts,
  • Ausrichtung vorrangig auf Forschungs- und Entwicklungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (gilt nicht für institutionell geförderte Forschungseinrichtungen),
  • Anteil der Forschung und Entwicklung von mindestens 70 Prozent an der Gesamtleistung Ihrer Einrichtung.
  • Das Vorhaben, für das Sie eine Förderung beantragen, muss Passfähigkeit zur Regionalen Innovationsstrategie (RIS) aufweisen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen der Grundlagenforschung.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

39104 Magdeburg

+49 800 560-0757

www.ib-sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovatio.

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