Förderfonds der Metropolregion Bremen-Oldenburg
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Niedersachsen, Bremen
- Bereich
- Infrastruktur, Regionalförderung
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
- Stand
- 03.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung und Entwicklung der Metropolregion Bremen-Oldenburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Niedersachsen unterstützen Sie bei Vorhaben, die in engem Bezug zu den Zielen des Staatsvertrags zwischen Bremen und Niedersachsen und des jeweils aktuellen Handlungsrahmens des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V. (MR HB-OL) stehen.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen und Projekte, die
- die Vernetzung und Interaktion von kommunalen Gebietskörperschaften, der Länder Niedersachsen und Bremen sowie von Wirtschaft, Wissenschaft und anderen initiieren und weiterentwickeln,
- die Profilierung und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion als nationale und europäische Wirtschafts- und Wissenschaftsregion verstärken,
die Lebensqualität in der Region fördern und
- die Umsetzung von regional bedeutsamen Aufgaben nachhaltig unterstützen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Ihren Antrag richten Sie normalerweise bis zum 15.10. eines Jahres an den Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Vereinsmitglieder des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.,
- kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände im Gebiet des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V. sowie
- rechtlich verbindliche Zusammenschlüsse mit überwiegend kommunaler Beteiligung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Projekte müssen die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer sowie die Chancengleichheit (zum Beispiel Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf) beachten.
- Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen.
- Sie müssen zuerst alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen.
- Für eine Förderung müssen Sie mindestens 50 Prozent der Punkte nach dem Scoring-Modell (siehe Anlage der Richtlinie) erreichen.
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist für erworbene oder hergestellte Gegenstände von 5 Jahren beachten.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 03.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.
27749 Delmenhorst
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderfonds der Metropolregion Bremen-Oldenburg von Bundesministerium für Wirtsc.
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