Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe
Worum es geht
Wenn Sie Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts in der Altenpflegeausbildung und der Altenpflegehilfeausbildung.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für den Unterricht der 3-jährigen Altenpflegeausbildung und der 1-jährigen Altenpflegehilfeausbildung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt monatlich je Schülerin und Schüler EUR 440,00
höchstens jedoch EUR 15.840 je Altenpflegeschülerin und Altenpflegeschüler für die gesamte reguläre Ausbildungszeit von 3 Jahren und
insgesamt nicht mehr als EUR 5.280 je Altenpflegehilfeschülerin und Altenpflegehilfeschüler.
Jede zum 1.1.2019 anerkannte Altenpflegeschule kann einmalig im Jahr einen Zuschuss von bis zu EUR 14.000 für erhöhte Personal- und Sachkosten erhalten, die über den monatlichen Förderhöchstbetrag je Schülerin und Schüler nicht gedeckt werden.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Dezernat 52 ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit Sitz in Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die theoretische und die praktische Ausbildung im Land Brandenburg durchführen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Ausbildungskapazitäten verfügen.
- Die Schülerinnen und die Schüler müssen die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und einen Ausbildungsvertrag mit einer praktischen Ausbildungsstätte im Land Brandenburg geschlossen haben.
- Weder als Altenpflegeschule noch als Träger der praktischen Ausbildung dürfen Sie Schulgeld erheben.
- Als praktische Ausbildungsstätte müssen Sie eine angemessene, den branchen- und ortsüblichen Sätzen entsprechende Ausbildungsvergütung zahlen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe von Bundesministerium für Wir.