Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz

Worum es geht

Europäischer Sozialfonds (ESF+) in Brandenburg Ziel und Gegenstand Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) konzentriert sich in Brandenburg auf die Bereiche Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen.

Europäischer Sozialfonds (ESF+) in Brandenburg

Ziel und Gegenstand

Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) konzentriert sich in Brandenburg auf die Bereiche Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen.

Die Umsetzung erfolgt über folgende Programmrichtlinien für die Förderperiode 2021 bis 2027:

Priorität A: Beschäftigung

Gründen in Brandenburg (GiB)

Perspektive Job – Jugend in Ausbildung und Arbeit

Priorität B: Bildung:

Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV)

Türöffner: Zukunft Beruf 2022

Praxisnahe Berufsorientierung (PraxisBO)

Projekte Schule/Jugendhilfe 2030

Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe 2023

Förderung von Wissenschaft und Forschung (WiFo)

Jugendfreiwilligendienste

Weiterbildungsrichtlinie – WBRL 2022

Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF) 2022

Alphabetisierung und Grundbildung 2023

Priorität C: Soziale Inklusion

Willkommen in Brandenburg

Förderung von Deutschkursen für Geflüchtete

Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften 2022

Sozialbetriebe

Stark vor Ort – gemeinsam für ein schönes Leben

Förderung der Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 (HSI 4.0)

Priorität D: Soziale innovative Maßnahmen

Soziale Innovationen

Antragsberechtigte

Die Antragsberechtigung wird in den jeweiligen Fachrichtlinien festgelegt.

Voraussetzungen

Das ESF+-Programm Brandenburg 2021–2027 bildet die Programmgrundlage.

Die konkreten Voraussetzungen werden in den einzelnen Fachrichtlinien benannt.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Brandenburg stehen in der EU-Förderperiode 2021–2027 EUR 396,5 Millionen zur Verfügung.

Antragsverfahren

Die Verwaltungsbehörde für den ESF+ im Land Brandenburg ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

Antragstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Weitere Informationen sowie der Volltext des ESF+ Programms Brandenburg können im Internet unter www.esf.brandenburg.de abgerufen werden.

Quelle

Informationen des Ministeriums für Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Stand März 2023.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

14473 Potsdam

0331 8660

mwae.brandenburg.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg von Bundesministerium für Wi.