Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg
Worum es geht
Europäischer Sozialfonds (ESF+) in Brandenburg Ziel und Gegenstand Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) konzentriert sich in Brandenburg auf die Bereiche Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen.
Europäischer Sozialfonds (ESF+) in Brandenburg
Ziel und Gegenstand
Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) konzentriert sich in Brandenburg auf die Bereiche Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen.
Die Umsetzung erfolgt über folgende Programmrichtlinien für die Förderperiode 2021 bis 2027:
Priorität A: Beschäftigung
Gründen in Brandenburg (GiB)
Perspektive Job – Jugend in Ausbildung und Arbeit
Priorität B: Bildung:
Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV)
Türöffner: Zukunft Beruf 2022
Praxisnahe Berufsorientierung (PraxisBO)
Projekte Schule/Jugendhilfe 2030
Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe 2023
Förderung von Wissenschaft und Forschung (WiFo)
Jugendfreiwilligendienste
Weiterbildungsrichtlinie – WBRL 2022
Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF) 2022
Alphabetisierung und Grundbildung 2023
Priorität C: Soziale Inklusion
Willkommen in Brandenburg
Förderung von Deutschkursen für Geflüchtete
Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften 2022
Sozialbetriebe
Stark vor Ort – gemeinsam für ein schönes Leben
Förderung der Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 (HSI 4.0)
Priorität D: Soziale innovative Maßnahmen
Soziale Innovationen
Antragsberechtigte
Die Antragsberechtigung wird in den jeweiligen Fachrichtlinien festgelegt.
Voraussetzungen
Das ESF+-Programm Brandenburg 2021–2027 bildet die Programmgrundlage.
Die konkreten Voraussetzungen werden in den einzelnen Fachrichtlinien benannt.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Brandenburg stehen in der EU-Förderperiode 2021–2027 EUR 396,5 Millionen zur Verfügung.
Antragsverfahren
Die Verwaltungsbehörde für den ESF+ im Land Brandenburg ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Antragstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Weitere Informationen sowie der Volltext des ESF+ Programms Brandenburg können im Internet unter www.esf.brandenburg.de abgerufen werden.
Quelle
Informationen des Ministeriums für Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Stand März 2023.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg von Bundesministerium für Wi.