Förderung der Jugendfreiwilligendienste
Worum es geht
Wenn Sie im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten die Ausbildungs-, Berufs- und die Studierfähigkeit junger Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten.
Sie erhalten die Förderung für
- das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ),
- das Freiwillige Soziale Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport (FSJ KiJu sowie FSJ Sport),
das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur (FSJ K) und
- das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege (FSJ D).
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe beträgt pro Teilnahmemonat
- beim FÖJ 530,93 EUR,
beim FSJ KiJu und beim FSJ Sport je 417,00 EUR sowie
- beim FSJ K und beim FSJ D je 496,00 EUR.
- Die Bagatellgrenze liegt bei einer Förderhöhe von 50.000 EUR.
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu bestimmten Stichtagen vor dem Start der Freiwilligendienste über das ILB-Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Antragsfristen gibt die ILB bekannt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nach § 10 des Jugendfreiwilligengesetzes zugelassene und in Brandenburg anerkannte Träger von Maßnahmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen dafür sorgen, dass die Teilnehmenden nach der Bundesrichtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste sozialpädagogisch betreut werden.
- Bei den Freiwilligen muss es sich um junge Menschen handeln, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
- Sie müssen eine inhaltliche Vielfalt an Einsatzstellen und Tätigkeitsbereichen unter fachlich qualifizierter Anleitung gewährleisten. Im besten Fall erzielen Sie dadurch eine gezielte Berufs- und Studienorientierung.
- Sie müssen die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der gesamten Umsetzung der Förderung gewährleisten.
- Sie müssen den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter einhalten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Jugendfreiwilligendienste von Bundesministerium für Wirtschaft und.