Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Sachsen-Anhalt
- Bereich
- Aus- & Weiterbildung
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Handwerkskammer überbetriebliche Lehrgänge anbieten, um die Qualität der Ausbildung im Handwerk zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie im Handwerk Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) anbieten oder organisieren und für Internatsunterbringungen mit Verpflegung in der Grundstufe sorgen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- in der Grundstufe bis zu 2/3, in der Fachstufe bis zu 1/3 der vom Heinz-Piest-Institut für den jeweiligen Lehrgang festgestellten Lehrgangskosten je Teilnehmerin und Teilnehmer,
- aus Landesmitteln für Unterbringungskosten in der Grundstufe je Teilnehmerin und Teilnehmer EUR 60,00 pro Lehrgangswoche mit mindestens 3 Übernachtungen.
- Als Handwerkskammer können Sie für die Durchführung des ESF+-Teilnehmendenmonitorings eine monatliche Personalausgabenpauschale von EUR 2.367 erhalten.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt.
Die Zuwendungen können an externe Veranstalter der überbetrieblichen Lehrgänge (Zweitzuwendungsempfangende) im Inland weitergeleitet werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Ausbildungsstätte des ausbildenden Betriebes muss sich in Sachsen-Anhalt befinden.
- Der Ausbildungsbetrieb darf keine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Einrichtung, Gewerkschaft oder kirchliche Einrichtung sein.
- Die oder der Auszubildende muss im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei Ihnen als zuständiger Handwerkskammer (Lehrlingsrolle des Handwerks) eingetragen sein und in einem in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbebetrieb ausgebildet werden.
- Die Lehrgänge der ÜLU müssen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten des Handwerks oder in anderen von Ihnen als Handwerkskammer anerkannten Berufsbildungseinrichtungen als Ganztageslehrgänge durchgeführt werden.
- Lehrkräfte und Ausbilderinnen und Ausbilder müssen über die nötige fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen.
- Die oder der Auszubildende muss am gesamten Lehrgang teilgenommen haben.
- Die Teilnahme an Grundstufenlehrgängen (1. Ausbildungsjahr) muss innerhalb der ersten 15 Monate des Ausbildungsverhältnisses erfolgen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) von Bundesministerium für Wirtschaf.
Verwandte Programme
Was wir im selben Durchgang prüfen würden.
ZuschussSachsen-AnhaltFörderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG betrieblicher Zugang)Wenn Sie Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
ZuschussSachsen-AnhaltFörderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)Wenn Sie eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder umstrukturieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
ZuschussSachsen-AnhaltFörderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG individueller Zugang)Wenn Sie sich beruflich weiterbilden oder zusätzlich qualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
ZuschussSachsen-Anhalt„REGIO AKTIV“ – Aktive Eingliederung (AE)Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen benachteiligte Menschen in den 1. Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung gebracht werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
ZuschussSachsen-Anhalt„REGIO AKTIV“ – Einbindung der Eltern in den Berufswahlprozess der Kinder (ELTERN BO)Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der freien Jugendhilfe Projekte für Erziehungsverantwortliche und weitere Bezugspersonen zur Berufswahl von Schülerinnen und Schülern durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
ZuschussSachsen-Anhalt„REGIO AKTIV“ – Spezifische ModellprojekteWenn Sie Modellprojekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen sowie für die Verbesserung des Zugangs junger Menschen zu beruflicher Ausbildung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-AnhaltMehr in der Förderdatenbank: Aus- & Weiterbildung in Sachsen-Anhalt · Förderprogramme in Sachsen-Anhalt · Förderprogramme für Aus- & Weiterbildung · Ministerium für Arbeit Sachsen-Anhalt — Förderprogramme