Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau

L-Bank

Förderart
Darlehen
Fördergeber
L-Bank
Stand
09.05.2026

Worum es geht

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau Ziel und Gegenstand Die L-Bank bietet auf Grundlage des KfW-Programms Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum.

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau

Ziel und Gegenstand

Die L-Bank bietet auf Grundlage des KfW-Programms Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum. Besteht zusätzlicher Finanzierungbedarf, kann die L-Bank ein Ergänzungsdarlehen ausreichen.

Mitfinanziert werden der Neubau von

  • klimafreundlichen Mietwohnungen,
  • klimafreundlichen Mietwohnungen mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Voraussetzungen

Das Bauvorhaben erfüllt die Anforderungen an ein klimafreundliches Wohngebäude gemäß dem aktuellen KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude.

Der Antragsteller muss einen Eigenkapitaleinsatz in Höhe von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten erbringen.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.

Das Vorhaben muss die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Aufträge ab einem Kreditbetrag in Höhe von EUR 700.000 dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben werden. Soweit möglich, sind dazu mindestens 3 Angebote einzuholen.

Es muss ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ www.energie-effizienz-experten.de eingebunden werden.

Für das Erreichen der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ müssen ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater und eine QNG-Zertifizierungsstelle einbezogen werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften sowie Einliegerwohnungen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Die Höhe des Darlehens beträgt

bei klimafreundlichen Wohngebäuden bis zu EUR 100.000 je Wohneinheit

bei klimafreundlichen Wohngebäude mit QNG bis zu EUR 150.000 je Wohneinheit.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Baubeginn unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg zu richten.

Quelle

Informationen der L-Bank, Stand Januar 2024.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

L-Bank

76113 Karlsruhe

0721 1503875

www.l-bank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau von Bundesministerium für Wirtschaft un.

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