Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen

L-Bank

Förderart
Darlehen
Fördergeber
L-Bank
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie eine Kindertagesstätte oder Mietwohnungen für junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren bauen, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Die L-Bank unterstützt Sie als Wohnungsunternehmen oder Kommune beim Bau von Kindertagesstätten oder von Mietwohnungen für junge Ehepaare, Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Förderschwerpunkten:

  • Neubau von energieeffizientem Mietwohnraum,
  • Neubau von barrierearmen Mietwohnraum,

Neubau von Mietwohnungen in Einrichtungen zum betreuten Wohnen sowie

  • Neubau von Kindertagesstätten.
  • Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt

bis zu EUR 150.000 je Wohneinheit beziehungsweise

  • bis zu EUR 25.000 je Betreuungsplatz bei einer Kindertagesstätte.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die L-Bank.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften,
  • Gemeinden,
  • Kreise,
  • Gemeindeverbände,

sonstige Körperschaften und

Anstalten des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Wohnungen überwiegend an junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinen und Senioren vermieten.
  • Im Förderschwerpunkt „energieeffizienter Wohnraum“ muss Ihr Neubau die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten oder einen besseren Energiestandard erreichen. Den erforderlichen energetischen Standard lassen Sie sich von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten bestätigen.
  • Alle anderen Vorhaben müssen mindestens die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreichen.

Im Förderschwerpunkt „barrierearmer Wohnraum“ müssen die Mietwohnungen mindestens in 2 der folgenden Bereiche barrierearm oder barrierefrei ausgestattet sein:

  • Zugang zum Gebäude,
  • Aufzug,
  • Zugang zu den Wohnungen,
  • Raumgeometrie der Wohnungen,
  • Sanitärräume,
  • Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Systeme zur Orientierung und Kommunikation.
  • Sie können die einzelnen Förderschwerpunkte für das gleiche Vorhaben nicht parallel in Anspruch nehmen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften und Einliegerwohnungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

L-Bank

76113 Karlsruhe

0721 1503875

www.l-bank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen von Bundesministerium für W.

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